Deutschland: Beseitigung der Gewaltenteilung?
Am 19.12.24 hat der deutsche Bundestag und am 20.12.24 der Bundesrat eine Änderung der Verfassung, des Grundgesetzes (GG) beschlossen, die die Rechte des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausweitet. Das Gesetz wurde am 27.12.24 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 28.12.24 in Kraft getreten.
Darin wurde u.a. Art. 94 Abs. 4 GG eingefügt: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Ein Bundesgesetz bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben.“ Nun regelt aber Art. 79 Abs. 3 GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.) und die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG.
👉 Zum Artikel
🗓️ @Grundgesetz
Am 19.12.24 hat der deutsche Bundestag und am 20.12.24 der Bundesrat eine Änderung der Verfassung, des Grundgesetzes (GG) beschlossen, die die Rechte des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausweitet. Das Gesetz wurde am 27.12.24 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 28.12.24 in Kraft getreten.
Darin wurde u.a. Art. 94 Abs. 4 GG eingefügt: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Ein Bundesgesetz bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben.“ Nun regelt aber Art. 79 Abs. 3 GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.) und die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG.
👉 Zum Artikel
🗓️ @Grundgesetz