Репост из: Eva Herman Offiziell
Verfassungsrechtler Rupert Scholz letzte Woche:
"Nicht umsonst ist es die Pflicht des Staates, das „Recht auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit“ zu garantieren. Diese ist gleich an zweiter Stelle hinter dem Bekenntnis zur „Unantastbarkeit der Würde des Menschen“ im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes angesiedelt.
Und natürlich tritt im Falle einer Pandemie, wie wir sie jetzt erleben, eine Kollision mit anderen Grundrechten ein, wenn zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit diese eingeschränkt werden müssen. Das ergibt sich zwingend aus dem hohen Gewicht des Lebens, den unser Werteverständnis jedem Einzelnen beimisst. Für alle Maßnahmen dieser Art muss natürlich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten, das scheint mir nicht in jedem Fall erfüllt. Viel gravierender ist aber die Art und Weise des Zustandekommens der Entscheidungen.
Die von der Bundesregierung bislang gepflegte Praxis, dass die Corona-Politik – angefangen bei den gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Verordnungen – von einem Gremium bestimmt wird, was in dieser Form in unserer Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Es ist ein Zirkel, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, der sich unabhängig, sozusagen wie eine im freien Raum schwebende Regierung, gesetzgeberisch betätigt. So etwas gibt es nach unserer Verfassung nicht. Seine Existenz verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist auch mit dem Föderationsprinzip nicht vereinbar. Nach der „Wesentlichkeitstheorie“ des Verfassungsgerichtes, ist in allen Fragen, die die Grundrechte betreffen, ausschließlich die Legislative zuständig, und nicht irgendwelche exekutivischen Regime, ob sie nun größer oder kleiner sind.
Würden Sie so weit gehen, dass die entsprechenden Beschlüsse nicht auf legitime Weise zustandekommen und gekommen sind?
Die Beschlüsse werden durch eine nicht legitimierte Instanz getroffen. Dieses Gremium ist ganz offensichtlich nicht gewillt, die rechtlichen Gegebenheiten zu akzeptieren. In diesem Zusammenhang kann ich auch dem Deutschen Bundestag Vorwürfe nicht ersparen. Erst jetzt, so scheint es mir, ist man wach geworden und es regt sich eine gewisse Unruhe. So soll die Bundesregierung aufgefordert worden sein, die Notwendigkeit von Verordnungen der Öffentlichkeit ausführlicher zu erläutern.
Machen wir doch mal die Einschränkungen von Grundrechten konkret. Da ist zum Beispiel das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Es dürfen sich nur bestimmte Personen als Besucher dort aufhalten. Stichwort: Kontaktvermeidung. Wie will man dies denn ohne weitgehende Kontrollmöglichkeiten des Staates überhaupt durchsetzen? Kein Wunder, dass schon erste Aufforderungen ergangen sind, vermeintliche Verstöße gegen die Bestimmungen zu melden. In Essen beispielsweise wurde eigens ein entsprechendes Formular online gestellt. Droht eine hohe Zeit für Denunzianten?
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rupert-scholz-kanzlerin-und-ministerpraesidenten-handeln-verfassungswidrig/
"Nicht umsonst ist es die Pflicht des Staates, das „Recht auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit“ zu garantieren. Diese ist gleich an zweiter Stelle hinter dem Bekenntnis zur „Unantastbarkeit der Würde des Menschen“ im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes angesiedelt.
Und natürlich tritt im Falle einer Pandemie, wie wir sie jetzt erleben, eine Kollision mit anderen Grundrechten ein, wenn zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit diese eingeschränkt werden müssen. Das ergibt sich zwingend aus dem hohen Gewicht des Lebens, den unser Werteverständnis jedem Einzelnen beimisst. Für alle Maßnahmen dieser Art muss natürlich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten, das scheint mir nicht in jedem Fall erfüllt. Viel gravierender ist aber die Art und Weise des Zustandekommens der Entscheidungen.
Die von der Bundesregierung bislang gepflegte Praxis, dass die Corona-Politik – angefangen bei den gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Verordnungen – von einem Gremium bestimmt wird, was in dieser Form in unserer Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Es ist ein Zirkel, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, der sich unabhängig, sozusagen wie eine im freien Raum schwebende Regierung, gesetzgeberisch betätigt. So etwas gibt es nach unserer Verfassung nicht. Seine Existenz verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist auch mit dem Föderationsprinzip nicht vereinbar. Nach der „Wesentlichkeitstheorie“ des Verfassungsgerichtes, ist in allen Fragen, die die Grundrechte betreffen, ausschließlich die Legislative zuständig, und nicht irgendwelche exekutivischen Regime, ob sie nun größer oder kleiner sind.
Würden Sie so weit gehen, dass die entsprechenden Beschlüsse nicht auf legitime Weise zustandekommen und gekommen sind?
Die Beschlüsse werden durch eine nicht legitimierte Instanz getroffen. Dieses Gremium ist ganz offensichtlich nicht gewillt, die rechtlichen Gegebenheiten zu akzeptieren. In diesem Zusammenhang kann ich auch dem Deutschen Bundestag Vorwürfe nicht ersparen. Erst jetzt, so scheint es mir, ist man wach geworden und es regt sich eine gewisse Unruhe. So soll die Bundesregierung aufgefordert worden sein, die Notwendigkeit von Verordnungen der Öffentlichkeit ausführlicher zu erläutern.
Machen wir doch mal die Einschränkungen von Grundrechten konkret. Da ist zum Beispiel das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Es dürfen sich nur bestimmte Personen als Besucher dort aufhalten. Stichwort: Kontaktvermeidung. Wie will man dies denn ohne weitgehende Kontrollmöglichkeiten des Staates überhaupt durchsetzen? Kein Wunder, dass schon erste Aufforderungen ergangen sind, vermeintliche Verstöße gegen die Bestimmungen zu melden. In Essen beispielsweise wurde eigens ein entsprechendes Formular online gestellt. Droht eine hohe Zeit für Denunzianten?
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rupert-scholz-kanzlerin-und-ministerpraesidenten-handeln-verfassungswidrig/