Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Mitschnitte von Gerichtsverhandlungen nicht illegitim, wenn dadurch die Befangenheit eines Richters und damit der Verstoß gegen das Justizgrundrecht des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) bewiesen werden kann.
http://www.bverfg.de/e/rk20200930_1bvr049519.html
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