Репост из: C. Achilles
Der Bundestag ist sich anscheinend bewusst, dass die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage nicht mehr bestehen. Das hätte zur Folge, dass ALLE Verordnungen die nach §5IfSG angeordnet wurden sofort außer Kraft treten.
Daher möchte man den Ausnahmezustand verlängern:
Gesetzesentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie
"Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen."
--->"Dies ist inzwischen der Fall. " (Das steht da tatsächlich)
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf
Daher möchte man den Ausnahmezustand verlängern:
Gesetzesentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie
"Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen."
--->"Dies ist inzwischen der Fall. " (Das steht da tatsächlich)
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf