Datenschützer stehen auf


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Wir sind eine Gruppe von Datenschützern bzw. Datenschutzbeauftragten, die in der Krise, auf die Einhaltung fortgeltender Datenschutzbestimmungen hinweisen und über deren Anwendung aufklären.

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Das OLG Stuttgart,  Urteil vom 31.03.2021 - 9 U34/21

Danach bleibt es bei Ansprüchen nach Art. 82 DSGVO auf immateriellen Schadensersatz bei den allgemeinen zivilprozessualen Regelungen zur
Darlegungs- und Beweislast. Durch die dort verankerten Grundsätze zur sekundären Darlegungslast werde Art. 82 DSGVO wirksam umgesetzt. Die im datenschutzrechtlichen Schrifttum teilweise geforderte Beweislastumkehr sei abzulehnen. Sie führe im Ergebnis zu einer vom Verordnungsgeber nicht gewollten Risikohaftung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfragen ließ das OLG Stuttgart die Revision zum BGH zu.

Volltext: https://eugd.org/olg-stuttgart-9-u-34-21/


Репост из: Datenschützer stehen auf
Wir sind eine Gruppe von Datenschützern bzw. Datenschutzbeauftragten, die in der Krise, auf die Einhaltung fortgeltender Datenschutzbestimmungen hinweisen und über deren Anwendung aufklären.

Der Datenschutz muss gerade in einer Pandemie, in der es um Kontaktnachverfolgungen und um besondere Kategorien personenbezogener Daten geht, seinen hohen Stellenwert beibehalten.

Wir setzen uns dafür ein, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen korrekt angewandt werden und das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung durch die Krise nicht rechtswidrig ausgehöhlt wird.

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