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📱 Grundsteuer BOYKOTT Verband ruft zum Streik auf: ZAHLT NICHT! (Quelle)
Das Video behandelt die kontroverse Einführung der neuen Grundsteuer in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2025 gelten soll.
Der Präsident des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ ruft öffentlich dazu auf, die neue Grundsteuer nicht zu zahlen, da viele Haus- und Wohnungseigentümer bisher keine neuen Steuerbescheide von den Gemeinden erhalten haben.
Die Argumentation stützt sich auf die Tatsache, dass die alte Grundsteuer Ende 2024 ausgelaufen ist und die neue rechtlich umstritten bleibt.
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Das Video behandelt die kontroverse Einführung der neuen Grundsteuer in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2025 gelten soll.
Der Präsident des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ ruft öffentlich dazu auf, die neue Grundsteuer nicht zu zahlen, da viele Haus- und Wohnungseigentümer bisher keine neuen Steuerbescheide von den Gemeinden erhalten haben.
Die Argumentation stützt sich auf die Tatsache, dass die alte Grundsteuer Ende 2024 ausgelaufen ist und die neue rechtlich umstritten bleibt.
Die Rechtsanwältin Patricia Lederer analysiert die Sach- und Rechtslage im Video. Sie erklärt, dass die alte Grundsteuer verfassungswidrig ist und nicht mehr erhoben werden darf. Gleichzeitig können die Gemeinden die neue Grundsteuer noch nicht einfordern, da die Bescheide noch ausstehen. Sie weist jedoch darauf hin, dass Eigentümer nicht einfach die Zahlung einstellen sollten, ohne die individuellen Bedingungen ihres letzten Steuerbescheids zu prüfen, da dies rechtliche Risiken mit sich bringen könnte.
Zentrale Punkte des Videos:
Sachlage:
Die alte Grundsteuer endet am 31. Dezember 2024 und ist verfassungswidrig.
Viele Eigentümer haben bisher keine neuen Bescheide von den Gemeinden erhalten.
Rechtslage:
Die neue Grundsteuer könnte ebenfalls verfassungswidrig sein. Musterklagen und Einsprüche sind bereits anhängig.
Ohne neue Bescheide können die Gemeinden derzeit keine Zahlungen einfordern.
Praktische Tipps:
Überprüfung des alten Steuerbescheids: Gibt es Hinweise auf Fälligkeiten im Jahr 2025?
Weiterzahlung alter Beträge per Dauerauftrag oder Überweisung, um Schuldenansammlungen zu vermeiden.
Einspruchsmöglichkeiten gegen die Bescheide, sobald diese eintreffen.
Patricia Lederer betont, dass Eigentümer juristisch abgesichert vorgehen sollten, insbesondere durch Einsprüche und mögliche Klagen, sobald die neuen Bescheide ausgestellt werden. Sie empfiehlt strategisches Handeln und verweist auf die juristische Unterstützung, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann.
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