Kann jetzt 5G-Strahlung endlich rechtskonform gemessen werden oder immer noch nicht? Wer die Räubergeschichten rund um die amtlichen Abnahmemessungen an neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlagen kennt, muss zum Schluss kommen: Ganz sicher NICHT.Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 13.November 2021Der Tanz rund um die Abnahmemessungen.
Kommt in den Baugesuchsunterlagen für eine Mobilfunk-Sendeanlage laut rechnerischer Prognose ein OMEN (Ort empfindlicher Nutzung) über 80% des Anlage Grenzwertes zu liegen, so hat spätestens 3 Monate nach deren Inbetriebnahme durch eine dafür zertifizierte Messfirma eine Abnahmemessung die rechnerische Prognose zu bestätigen.Da stellen sich bereits die ersten Fragen:
Sind diese zertifizierten Messfirmen neutral und unabhängig?
Antwort: In den meisten Fällen handelt es sich um nette kleine Aktiengesellschaften. Und Sie müssen sicher nicht 3mal raten, wer dort die Aktienmehrheit hat.
Wer stellt die Zertifikate aus?
Antwort: Das SECO, das Staatssekretariat für und nicht gegen die Wirtschaft.
Wie kommt man zu einem Zertifikat?
Antwort: Nebst Fachkenntnissen nur dann wenn man als erstes eine Erklärung unterschreibt, nie gegen andere Akkreditierte oder das Akkreditierungswesen etwas zu sagen, insbesondere die Messberichte anderer Akkreditierter wie die eigenen zu begutachten. Ansonsten man die Akkreditierung postwendend verliert.
Kann die Abnahmemessung ohne Wissen des entsprechenden Mobilfunkbetreibers durchgeführt werden?
Antwort: NEIN, der Messtechniker muss die Steuerzentrale des Betreibers anrufen und verlangen, dass der Strahlenkegel ferngesteuert in den für die Messung ergiebigsten vertikalen Winkel gefahren wird, falls dieser nicht bereits schon dort ist. Die Betreiber sind also vorgewarnt. Und der Messtechniker hat nicht die geringste Kontrolle darüber, ob die verlangte Einstellung auch stimmt.Zu Zeiten von 3G und 4G (UMTS und LTE) erhielten die Bewohner auf Verlangen vom kantonalen Amt für Umwelt, resp. von dessen NIS-Fachstelle immer problemlos das vollständige Messprotokoll, mit sämtlichen Bildern, Grafiken und der Rechnungsgänge der Hochrechnungen vom gemessenen Wert bei Sendeleistung zur Zeit der Messung auf den Wert, der bei bewilligter Sendeleistung entstehen würde.Bei Abnahmemessungen in welchen der Funkdienst 5G involviert ist, geht das jetzt nicht mehr. Da werden vom kantonalen Amt für Umwelt resp, dessen NIS-Fachstelle alle Seiten mit den Bildern, Grafiken und Hochrechnungen zu 5G-Messungen aus dem Original-Messbericht entfernt, es fehlen oft mehr als die Hälfte der 60 Seiten. Auf den noch verbliebenen Seiten sind praktisch alle Stellen, welche eventuell eine Fehl- oder Falschmessung zu 5G betreffen könnten, schwarz eingefärbt.Angefangen mit dieser Schindluderei hat das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau. Nachgezogen haben praktisch alle deutschsprachigen Kantone.
https://www.gigaherz.ch/5g-so-misst-der-kanton-thurgau/
Der NIS-Verantwortliche des Thurgauer Amtes für Umwelt, hat jetzt, eingebracht von gigaherz.ch, eine Klage wegen Urkundenfälschung am Hals. Denn da hört der Spass jetzt wirklich auf. Gemäss Art. 251 Strafgesetzbuch wird nicht nur mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft wer eine Urkunde fälscht, sondern bereits wer diese verfälscht oder sonstwie unbrauchbar macht. Ob das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau auch noch dieses Delikt schützt, wie so manches andere, wenn Mobilfunk auf dem Aktendeckel steht, wird sich weisen. Verwundern täte dies uns nicht.Der Aargauer NIS’ler fährt jetzt eine andere Masche.
Offensichtlich alarmiert durch den Thurgauer, schreibt dieser jetzt den betroffenen Anwohnern, Zitat: Die Beurteilung über die Messergebnisse können Sie bei der kantonalen NIS-Fachstelle nach Abschluss der Auswertung anfragen. Ende Zitat.
Der Aargauer macht sich…
Schwarzenburg, 13.November 2021Der Tanz rund um die Abnahmemessungen.
Kommt in den Baugesuchsunterlagen für eine Mobilfunk-Sendeanlage laut rechnerischer Prognose ein OMEN (Ort empfindlicher Nutzung) über 80% des Anlage Grenzwertes zu liegen, so hat spätestens 3 Monate nach deren Inbetriebnahme durch eine dafür zertifizierte Messfirma eine Abnahmemessung die rechnerische Prognose zu bestätigen.Da stellen sich bereits die ersten Fragen:
Sind diese zertifizierten Messfirmen neutral und unabhängig?
Antwort: In den meisten Fällen handelt es sich um nette kleine Aktiengesellschaften. Und Sie müssen sicher nicht 3mal raten, wer dort die Aktienmehrheit hat.
Wer stellt die Zertifikate aus?
Antwort: Das SECO, das Staatssekretariat für und nicht gegen die Wirtschaft.
Wie kommt man zu einem Zertifikat?
Antwort: Nebst Fachkenntnissen nur dann wenn man als erstes eine Erklärung unterschreibt, nie gegen andere Akkreditierte oder das Akkreditierungswesen etwas zu sagen, insbesondere die Messberichte anderer Akkreditierter wie die eigenen zu begutachten. Ansonsten man die Akkreditierung postwendend verliert.
Kann die Abnahmemessung ohne Wissen des entsprechenden Mobilfunkbetreibers durchgeführt werden?
Antwort: NEIN, der Messtechniker muss die Steuerzentrale des Betreibers anrufen und verlangen, dass der Strahlenkegel ferngesteuert in den für die Messung ergiebigsten vertikalen Winkel gefahren wird, falls dieser nicht bereits schon dort ist. Die Betreiber sind also vorgewarnt. Und der Messtechniker hat nicht die geringste Kontrolle darüber, ob die verlangte Einstellung auch stimmt.Zu Zeiten von 3G und 4G (UMTS und LTE) erhielten die Bewohner auf Verlangen vom kantonalen Amt für Umwelt, resp. von dessen NIS-Fachstelle immer problemlos das vollständige Messprotokoll, mit sämtlichen Bildern, Grafiken und der Rechnungsgänge der Hochrechnungen vom gemessenen Wert bei Sendeleistung zur Zeit der Messung auf den Wert, der bei bewilligter Sendeleistung entstehen würde.Bei Abnahmemessungen in welchen der Funkdienst 5G involviert ist, geht das jetzt nicht mehr. Da werden vom kantonalen Amt für Umwelt resp, dessen NIS-Fachstelle alle Seiten mit den Bildern, Grafiken und Hochrechnungen zu 5G-Messungen aus dem Original-Messbericht entfernt, es fehlen oft mehr als die Hälfte der 60 Seiten. Auf den noch verbliebenen Seiten sind praktisch alle Stellen, welche eventuell eine Fehl- oder Falschmessung zu 5G betreffen könnten, schwarz eingefärbt.Angefangen mit dieser Schindluderei hat das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau. Nachgezogen haben praktisch alle deutschsprachigen Kantone.
https://www.gigaherz.ch/5g-so-misst-der-kanton-thurgau/
Der NIS-Verantwortliche des Thurgauer Amtes für Umwelt, hat jetzt, eingebracht von gigaherz.ch, eine Klage wegen Urkundenfälschung am Hals. Denn da hört der Spass jetzt wirklich auf. Gemäss Art. 251 Strafgesetzbuch wird nicht nur mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft wer eine Urkunde fälscht, sondern bereits wer diese verfälscht oder sonstwie unbrauchbar macht. Ob das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau auch noch dieses Delikt schützt, wie so manches andere, wenn Mobilfunk auf dem Aktendeckel steht, wird sich weisen. Verwundern täte dies uns nicht.Der Aargauer NIS’ler fährt jetzt eine andere Masche.
Offensichtlich alarmiert durch den Thurgauer, schreibt dieser jetzt den betroffenen Anwohnern, Zitat: Die Beurteilung über die Messergebnisse können Sie bei der kantonalen NIS-Fachstelle nach Abschluss der Auswertung anfragen. Ende Zitat.
Der Aargauer macht sich…