⚠️Themenkomplex »Ius primae noctis«⚠️
Das ius (auch: jus) primae noctis (deutsch Recht der ersten Nacht; französisch droit de cuissage, im englischen Sprachraum droit du seigneur) bezeichnet das angebliche Recht eines Gerichtsherrn, bei der Heirat von zwei seiner Herrschaft unterstehenden Personen die erste Nacht mit der Braut zu verbringen oder einen Geldersatz (Stechgroschen) zu verlangen.
In Anbetracht der aktuellen Strafverfolgungen wegen angeblicher Volksverhetzung (Schwachkopf usw.), die in meinen Augen die Praktiken und Gepflogenheiten vergangener Herrschaften in Bezug auf »Majestätsbeleidigung« übertreffen, gehe ich davon aus, dass wir bald auch wieder mit dem »Ius primae noctis« rechnen können.
Nur noch eine Frage der Zeit, bis die herrschende Klasse sich dieses Recht einräumen wird.
Das Mittelalter war insofern freier und schöner, da es damals genügend Orte gab, an denen man ungestört und frei von Überwachung die freie Rede praktizieren konnte. Singvögel oder andere Lebewesen haben das Gesagte nämlich nicht an die Herrschenden übermittelt.
Das ius (auch: jus) primae noctis (deutsch Recht der ersten Nacht; französisch droit de cuissage, im englischen Sprachraum droit du seigneur) bezeichnet das angebliche Recht eines Gerichtsherrn, bei der Heirat von zwei seiner Herrschaft unterstehenden Personen die erste Nacht mit der Braut zu verbringen oder einen Geldersatz (Stechgroschen) zu verlangen.
In Anbetracht der aktuellen Strafverfolgungen wegen angeblicher Volksverhetzung (Schwachkopf usw.), die in meinen Augen die Praktiken und Gepflogenheiten vergangener Herrschaften in Bezug auf »Majestätsbeleidigung« übertreffen, gehe ich davon aus, dass wir bald auch wieder mit dem »Ius primae noctis« rechnen können.
Nur noch eine Frage der Zeit, bis die herrschende Klasse sich dieses Recht einräumen wird.
Das Mittelalter war insofern freier und schöner, da es damals genügend Orte gab, an denen man ungestört und frei von Überwachung die freie Rede praktizieren konnte. Singvögel oder andere Lebewesen haben das Gesagte nämlich nicht an die Herrschenden übermittelt.