… auch nicht vom Gesundheitsminister!
Die #Maskenpflicht verstehen wir nicht und dies seit über 2 Jahren.
Beim § 28b Absatz 1 Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes wurden wir hellhörig, denn da heißt es wörtlich:
Ausgenommen von der Maskenpflicht (Atemschutzmaske und medizinische Gesichtsmaske) sind ... Gehörlose und Schwerhörige, ihre Begleitpersonen sowie Personen, mit denen Gehörlose und Schwerhörige kommunizieren.
Wusstest Du, dass sehr viele Jugendliche und Erwachsene Schwierigkeiten beim Hören haben und somit diese Lösung nutzen können?
Alle Infos findet Ihr auf:
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