Bundestag beschließt Gesetzesänderung zum Behinderten-Wahlrecht für EU- und Bundestagswahlen
Rund 80.000 betreute und behinderte Menschen in Deutschland sind von Bundestags- und EU-Wahlen nicht mehr ausgeschlossen. Dies entschied der Bundestag am Freitagmorgen, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss als verfassungswidrig eingestuft hatte.