First, remember that sexual violence, like all other type of crimes, are not just correlated to the violence done, but even HUGE COSTS! So respect people and avoid such costs.
Bundesgericht anerkennt erstmals Vergewaltigung aufgrund fehlender Einwilligung https://perma.cc/TV99-S6KC
Im Jahr 2016 zwingt ein Mann seine Partnerin sexualisierte Handlungen mit ihm vorzunehmen, während er die Geschehnisse gleichzeitig filmt. Auf den Videos ist nicht zu erkennen, dass der Täter körperlichen Zwang ausübt oder die Frau sich physisch dagegen wehrt. Die Partnerin bringt jedoch mehrfach und deutlich ihr fehlendes Einverständnis zum Ausdruck. In der Folge erstattet sie Anzeige wegen Freiheitsberaubung (Art. 183 Abs. 1 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB) und sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB). Im Jahr 2018 spricht das Bezirksgericht Martigny und Saint-Maurice den Mann von diesen Anklagepunkten frei, verurteilt ihn jedoch wegen anderer Straftaten.
Das Urteil des Bezirksgerichtes wird im Februar 2021 vom Kantonsgericht des Kantons Wallis bestätigt. Es hält fest, dass sich in den Videos weder Gewalt noch Drohungen gegenüber der Betroffenen erkennen lassen.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz das Prinzip des Einverständnis – welches freiwillig und als Ergebnis des freien Willens erteilt wird – in ihr Sexualstrafrecht aufzunehmen (Art. 36 Abs. 2 IK). Das Schweizer Gesetzgebung müsste demnach jeden Geschlechtsverkehr ohne freiwillige Zustimmung unter Strafe stellen
Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) https://perma.cc/TYD4-RR87
Convention du Conseil de l’Europe sur la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique (Convention d'Istanbul) https://perma.cc/TD4Q-HM3E
Convenzione di Istanbul https://perma.cc/WL26-QRDP
Il 1°aprile 2018, in Svizzera è entrata in vigore la Convenzione del Consiglio d'Europa sulla prevenzione e la lotta contro la violenza nei confronti delle donne e la violenza domestica
Bundesgericht anerkennt erstmals Vergewaltigung aufgrund fehlender Einwilligung https://perma.cc/TV99-S6KC
Im Jahr 2016 zwingt ein Mann seine Partnerin sexualisierte Handlungen mit ihm vorzunehmen, während er die Geschehnisse gleichzeitig filmt. Auf den Videos ist nicht zu erkennen, dass der Täter körperlichen Zwang ausübt oder die Frau sich physisch dagegen wehrt. Die Partnerin bringt jedoch mehrfach und deutlich ihr fehlendes Einverständnis zum Ausdruck. In der Folge erstattet sie Anzeige wegen Freiheitsberaubung (Art. 183 Abs. 1 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB) und sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB). Im Jahr 2018 spricht das Bezirksgericht Martigny und Saint-Maurice den Mann von diesen Anklagepunkten frei, verurteilt ihn jedoch wegen anderer Straftaten.
Das Urteil des Bezirksgerichtes wird im Februar 2021 vom Kantonsgericht des Kantons Wallis bestätigt. Es hält fest, dass sich in den Videos weder Gewalt noch Drohungen gegenüber der Betroffenen erkennen lassen.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz das Prinzip des Einverständnis – welches freiwillig und als Ergebnis des freien Willens erteilt wird – in ihr Sexualstrafrecht aufzunehmen (Art. 36 Abs. 2 IK). Das Schweizer Gesetzgebung müsste demnach jeden Geschlechtsverkehr ohne freiwillige Zustimmung unter Strafe stellen
Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) https://perma.cc/TYD4-RR87
Convention du Conseil de l’Europe sur la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique (Convention d'Istanbul) https://perma.cc/TD4Q-HM3E
Convenzione di Istanbul https://perma.cc/WL26-QRDP
Il 1°aprile 2018, in Svizzera è entrata in vigore la Convenzione del Consiglio d'Europa sulla prevenzione e la lotta contro la violenza nei confronti delle donne e la violenza domestica