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Der Besitz wie auch die Weitergabe von Darstellungen, in denen die Würde des Menschen in schwerer Weise verletzt wird, ist in der Schweiz verboten. Das gilt für die Darstellung grausamer Gewalthandlungen (z.B. Hinrichtungen).
Gewaltvideos und illegale Pornografie auf Smartphones https://perma.cc/QV3D-9KWL
Das gilt für die Darstellung grausamer Gewalthandlungen (z. B. Hinrichtungen, Art. 135 StGB) … und verbotener Pornografie (v. a. sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren und Gewalthandlungen, Art. 197 StGB).
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Das gilt für die Darstellung grausamer Gewalthandlungen (z. B. Hinrichtungen, Art. 135 StGB) … und verbotener Pornografie (v. a. sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren und Gewalthandlungen, Art. 197 StGB).
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