“Sächsische Separatisten”: Die System-Medien interessieren sich und fragen mich als Verteidiger des Hauptbeschuldigten Jörg S. regelmäßig an. Weil meine Antworten immer nur kurz und oft entstellt wiedergegeben werden, veröffentliche ich sie nun hier.Folgende Anfrage kam vom MDR:
“Sehr geehrter Herr Kohlmann,
...
1. Ist es korrekt, dass Ihr Mandant in verschiedenen Chatgruppen (zB 15.11.2021 im TG-Kanal „770 Frens“) Fotos geteilt hat, auf denen Personen in militärischer Kleidung im Wald zu sehen sind? Wenn ja: In welchem Kontext sind diese Aufnahmen entstanden?
2. Nach unseren Informationen soll Ihr Mandant sich zudem in einem Chat zu seiner „Lieblingswaffe“ - einer AK74 - geäußert haben. Ist es korrekt, dass er auf Schießplätzen den Umgang mit dieser scharfen Waffe geübt hat? Wenn ja: Wie oft und wo?
Besten Dank und freundliche Grüße
Thomas Datt"
Meine Antwort:Sehr geehrter Herr Datt!
Auch wenn ich bereits bemerkt habe, daß Ihre Berichterstattung die gewohnte Schlagseite hat und mehr einer verfahrensbegleitenden Propaganda der Anklageseite gleichkommt als unabhängigem Journalismus, werde ich diese natürlich wieder eindeutig in diese Richtung tendierenden Fragen noch beantworten.
1. Es ist nicht verboten, sich Uniformen anzuziehen, sich darin zu fotografieren und solche Fotos zu verbreiten. Dies hat keinerlei strafrechtliche und damit Verfahrensrelevanz. Die Frage danach dient nur dem Framing und eben der verfahrensbegleitenden Propaganda. Da es keine strafrechtliche Relevanz hat, gibt es auch keine Veranlassung, mich dazu zu äußern.
2. Mein Mandant hat zwei oder drei Mal auf legalen Schießplätzen legal geschossen. Das tun Tausende Menschen in Deutschland und in anderen Ländern. Welche Waffe er dabei nutzte, ist mir unbekannt. Auch dies hat keinerlei strafrechtliche und damit Verfahrensrelevanz.
Und jetzt stellen Sie sich einmal ganz kurz vor, Sie wären ein unabhängiger Journalist, der nicht nur der Anklageseite aus der Hand frißt und der Verteidigung kurze Fragen zur Bestätigung des von dort erhaltenen Framing-Materials stellt. Dann würden Sie sich und dann vielleicht dem Generalbundesanwalt z.B. folgende Fragen stellen:
a) Der Hauptbeschuldigte Jörg S. antwortet dem Hauptbelastungszeugen und FBI-Agenten auf die Frage, ob er den Tag X auslösen würde: Nein, er werde sich an einen sicheren Ort begeben und seine Lieben beschützen. Wie ist das mit dem hinreichend absurden Vorwurf vereinbar, er habe größere Landstriche in Sachsen und darüber hinaus erobern wollen?
b) Bei dem von einem weiteren angeblichen FBI-Agenten angeregten und dann auch geleiteten Häuserkampf-Training waren sowohl das Trainingsgelände als auch der Trainer mit Überwachungsmikrofonen verwanzt. Die dort angeblich getätigten Äußerungen einzelner Teilnehmer spielen eine große Rolle in der Einordnung der Beschuldigten als terroristisch.
Wieso hat bisher kein Verteidiger Einsicht in dieses sehr entscheidende Material?c) Wieso schreibt ein angeblicher FBI-Agent, der mit den Beschuldigten englisch redet, sein Gedächtnisprotokoll darüber in deutsch?
d) Handelt es sich bei diesem angeblichen FBI-Agenten tatsächlich um einen solchen? Ist dieser ein Agent provocateur, der selber ein Kampftraining inszeniert, welches es ohne ihn nie gegeben hätte und das man den Beschuldigten dann vorwirft?
e) Und daraus geschlußfolgert: Handelt es sich bei den "Sächsischen Separatisten" um eine staatliche Inszenierung mit dem Ziel, patriotische Bestrebungen in Verruf zu bringen?
f) Gibt es vielleicht in dieser Hinsicht Parallelen zum Reuß-Verfahren, welches nach sehr vielen Verhandlungstagen bisher (außer Qualen für die Angeklagten) nur heiße Luft hervorgebracht hat? Immerhin hat sich mit letzterem selbst die nicht gerade systemkritische "Welt" ausführlich befaßt - mit dem eben kurz zusammengefaßten Ergebnis. Der MDR allerdings bisher nicht...
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kohlmann
Rechtsanwalt
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik:@martinkohlmann