Missverständnisse...Wie ihr wisst, habe ich viele Fragen — und nun endlich eine Antwort vom RKI auf meine Frage bzw. Bitte nach der Übermittlung der Nutzen-Risiko-Analysen für alle vier MMR(V)-Impfstoffe, die der STIKO-Empfehlung zugrunde liegen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzen-risiko-analysen-der-einzelnen-mmr-und-mmrv-impfstoffe/Auf genau diese Nutzen-Risiko-Analyse beruft sich das Bundesverfassungsgericht in Rn. 24 seines Beschlusses zur Verfassungsbeschwerde der
Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. und der
Initiative freie Impfentscheidung aus dem Jahr 2022.
Ich versuche mal, die Antwort des RKI, für die es fast vier Monate gebraucht hat, zusammenzufassen:
Die STIKO erstellt keine Nutzen-Risiko-Analysen für die in Deutschland zugelassenen MMR(V)-Impfstoffe und es ist auch gar nicht ihre Aufgabe, Nutzen-Risiko-Analysen für Impfstoffe zu erstellen, sondern das ist die Aufgabe des PEI. Die STIKO empfiehlt also auch keine Impfstoffe, sondern nur Impfungen, dies jedoch erst, nachdem sie u.a. das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis analysiert hat, d.h. sie stellt dem theoretischen Nutzen einer Impfung, von der man ausgeht, dass sie schützt, die praktisch ans PEI gemeldeten Nebenwirkungen gegenüber und verlässt sich aufs PEI, dass die Zulassung mit rechten Dingen zugegangen ist.
Das ist für mich zu verwirrend 🤪
Wie kann man eine Wirksamkeit, die den Herstellern laut Fachinformationen nicht einmal bekannt ist, einer Sicherheit, die den Herstellern laut Fachinformationen nicht einmal bekannt ist und die vom PEI gar nicht überwacht wird, gegenüber stellen?
Was für mich aber klar ist:
1. Rn. 24 des Beschlusses des BVerfG ist falsch und die STIKO sollte das wohl mal klarstellen (nicht dass das mal jemand als Prozessbetrug auslegt 🤔).
2. Der Öffentlichkeit liegen heute nachweislich neue Informationen vor im Vergleich zu 2022, so dass nun jedes Gericht selbst eine neue Bewertung der Verfassungsmäßigkeit vornehmen muss und sich nicht mehr auf die Rechtsprechung des BVerfG aus 2022 verlassen darf.
Eigentlich...
Quelle:
https://t.me/Masernschutzgesetz