In einer Mitteilung der Stadtverwaltung heißt es am Freitagnachmittag: "In Anbetracht steigender Infektionszahlen untersagt die Stadt Chemnitz den Verkauf von Speisen und Getränken aus Imbissständen für das gesamte Stadtgebiet."
Das Verbot tritt am Sonntag in Kraft und gilt bis zum 10. Januar. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen."Die bislang geltenden Regelungen, vor allem die zum Verkauf von Speisen und Getränken aus Imbissständen und deren Verzehr, haben sich als nicht ausreichend erwiesen. Zwar lässt die Corona-Schutz-Verordnung die Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ausnahmsweise zu, jedoch nur zum Verzehr zu Hause oder am Arbeitsplatz", heißt es weiter zur Begründung des Verbots.😡😡😡
Das Verbot tritt am Sonntag in Kraft und gilt bis zum 10. Januar. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen."Die bislang geltenden Regelungen, vor allem die zum Verkauf von Speisen und Getränken aus Imbissständen und deren Verzehr, haben sich als nicht ausreichend erwiesen. Zwar lässt die Corona-Schutz-Verordnung die Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ausnahmsweise zu, jedoch nur zum Verzehr zu Hause oder am Arbeitsplatz", heißt es weiter zur Begründung des Verbots.😡😡😡