https://www.youtube.com/watch?v=J5ST8sa1ZB4&feature=youtu.be
Maskentragen - "Politische Idee eines Versuchs"
GUTACHTER BESTÄTIGTEN!
Am 30.09.24 wurde die Einvernahme der Gutachter vorerst abgeschlossen. Nun haben es zwei Schwergewichte der Rechtsmedizin am UKE Hamburg (Prof. Dr. Ondruschka und Frau Dr. Edler) eingestanden:
Das Tragen einer Maske – ganz gleich welcher Art – war und ist nichts anderes als die politische Idee eines Versuchs, durch Masken die Übertragung von Viren zu verhindern. Doch sie entbehrt jeder Evidenz. Wenn so etwas unkritisch von Gerichten durchgewunken wird, ist dem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit der Garaus gemacht. Denn dann ist zukünftig jeder gesundheitliche Eingriff mit einer politischen Idee zu rechtfertigen. Eine Anklage, die sich ausschließlich auf dieses Gutachten stützt, ist nicht mehr zu halten.
Die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft will mit einer eng begrenzten Fragestellung von den Gutachtern wissen, wann und bei welchen Symptomen überhaupt keine Maske getragen werden kann oder jedenfalls ein Maskenbefreiungsattest gerechtfertigt wäre. Auch, ob man dazu Untersuchungen hätte durchführen müssen und wenn ja, welche. Das lässt einen absoluten Verurteilungswillen der Staatsanwaltschaft erkennen, denn die Kernfragen werden nicht gestellt. Deshalb führten auch die von der Verteidigung angeführten grundlegenden Fragen nach Bauart und Zulassung der Masken für Fremd- oder nur Eigenschutz, Schadwirkung bei Kindern, zu vehementen Interventionen der Staatsanwaltschaft. Die Gutachter hatten nämlich darauf – anders als das Verteidigerteam – keine Antwort. Ob es der Kammer gelingt, wegen nunmehr erlangter besserer Kenntnis noch von der Regierungslinie abzuweichen, bleibt abzuwarten.
Maskentragen - "Politische Idee eines Versuchs"
GUTACHTER BESTÄTIGTEN!
Am 30.09.24 wurde die Einvernahme der Gutachter vorerst abgeschlossen. Nun haben es zwei Schwergewichte der Rechtsmedizin am UKE Hamburg (Prof. Dr. Ondruschka und Frau Dr. Edler) eingestanden:
Das Tragen einer Maske – ganz gleich welcher Art – war und ist nichts anderes als die politische Idee eines Versuchs, durch Masken die Übertragung von Viren zu verhindern. Doch sie entbehrt jeder Evidenz. Wenn so etwas unkritisch von Gerichten durchgewunken wird, ist dem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit der Garaus gemacht. Denn dann ist zukünftig jeder gesundheitliche Eingriff mit einer politischen Idee zu rechtfertigen. Eine Anklage, die sich ausschließlich auf dieses Gutachten stützt, ist nicht mehr zu halten.
Die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft will mit einer eng begrenzten Fragestellung von den Gutachtern wissen, wann und bei welchen Symptomen überhaupt keine Maske getragen werden kann oder jedenfalls ein Maskenbefreiungsattest gerechtfertigt wäre. Auch, ob man dazu Untersuchungen hätte durchführen müssen und wenn ja, welche. Das lässt einen absoluten Verurteilungswillen der Staatsanwaltschaft erkennen, denn die Kernfragen werden nicht gestellt. Deshalb führten auch die von der Verteidigung angeführten grundlegenden Fragen nach Bauart und Zulassung der Masken für Fremd- oder nur Eigenschutz, Schadwirkung bei Kindern, zu vehementen Interventionen der Staatsanwaltschaft. Die Gutachter hatten nämlich darauf – anders als das Verteidigerteam – keine Antwort. Ob es der Kammer gelingt, wegen nunmehr erlangter besserer Kenntnis noch von der Regierungslinie abzuweichen, bleibt abzuwarten.