Wer muss was beweisen?
Die Beweislast für obige Behauptung („in der Praxis unbedenklich“) liegt zwar beim Staat.
Aber der Regierungsrat als Beschwerdeinstanz wird seine Bildungsdirektion zu 100% schützen - und sicher nicht die Kinder.
Ziel ist es deshalb, mittels empirischer Studien und konkreter Erfahrungsberichte die Behauptung der „Unbedenklichkeit“ möglichst zu widerlegen.
Ausserdem wird es darum gehen, die Nutzlosigkeit des Gesichtslappens zu substantiieren.
Wer gutes Material hat betr. SCHÄDLICHE WIRKUNG der MASKEN bei KINDERN, bitte bei mir melden unter:
ph.kruse@protonmail.com
(unter Anwaltsgeheimnis)
Operation: Heidi & Peter 🇨🇭❤️
(Alternativ auch direkt hier auf Telegram, wer möchte.)
Danke 🙏🏻
Euer Philipp
Die Beweislast für obige Behauptung („in der Praxis unbedenklich“) liegt zwar beim Staat.
Aber der Regierungsrat als Beschwerdeinstanz wird seine Bildungsdirektion zu 100% schützen - und sicher nicht die Kinder.
Ziel ist es deshalb, mittels empirischer Studien und konkreter Erfahrungsberichte die Behauptung der „Unbedenklichkeit“ möglichst zu widerlegen.
Ausserdem wird es darum gehen, die Nutzlosigkeit des Gesichtslappens zu substantiieren.
Wer gutes Material hat betr. SCHÄDLICHE WIRKUNG der MASKEN bei KINDERN, bitte bei mir melden unter:
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Euer Philipp