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Kekse dürfen kein Sägemehl enthalten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage eines Versandhändlers gegen eine Verfügung der Stadt Karlsruhe ab.
Sägemehl sei kein „zum Verzehr durch den Menschen“ geeignetes Lebensmittel, erklärte das Gericht am Montag. Vielmehr sei es ein „Füll- und Trägerstoff für technische Anwendungen“ und werde „noch nicht einmal im Futtermittelbereich eingesetzt“. Die Kekse dürften daher nicht in Verkehr gebracht werden.
Der Kläger stellt die Kekse seit rund 20 Jahren her und gibt Sägemehl auch als Bestandteil an. Er argumentiert, er verwende ausschließlich mikrobiologisch einwandfreies Holzmehl.
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Sägemehl sei kein „zum Verzehr durch den Menschen“ geeignetes Lebensmittel, erklärte das Gericht am Montag. Vielmehr sei es ein „Füll- und Trägerstoff für technische Anwendungen“ und werde „noch nicht einmal im Futtermittelbereich eingesetzt“. Die Kekse dürften daher nicht in Verkehr gebracht werden.
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