Einleitend meine grundsätzliche Empfehlung an alle Betroffenen, die sich gegen die Belastung durch 5G-EMF zur wehren setzen wollen:
1.Informieren Sie sich gründlich über dieses Thema. Viele Quellen sind kostenlos zugänglich (so auch hier auf dieser Homepage). Kontaktieren Sie Anti-5G-Gruppen wie die von Ulrich Weiner, vernetzen Sie sich, tauschen Sie sich mit Anderen aus, bilden Sie lokale Netzwerke mit Anderen, die sich ebenfalls Sorgen um die Gesundheit und die Zukunft ihrer Familien machen.
2.Informieren Sie sodann alle lokalen politischen Entscheidungsträger (Bürgermeister, Landräte, Mitglieder von Gemeinde- und Stadträten und Kreistagen) über die Gefahren und Schäden, die Sie auf Grund ihrer Quellen mit 5G in Verbindung bringen. Denn Sie können nicht erwarten, dass diese Politiker diese Problematik schon bewusst ist. Sie dürfen dort aber durchaus auf Interesse und Verständnis stoßen, zumal diese Politiker und ihre Familien ja auch selbst von dem Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes betroffen sind.
3.Jede Gemeindeordnung enthält auch mehrere – durchaus wirksame – Mittel, um auf lokaler Ebene eine Befassung mit diesem Thema 5G zu erzwingen (Beschwerden, Bürgerbegehren, Entscheide), vgl. für NRW z.B. die §§ 24 – 26 GO NRW, siehe:
§§ 24 – 26 GO NRW
1.Informieren Sie sich gründlich über dieses Thema. Viele Quellen sind kostenlos zugänglich (so auch hier auf dieser Homepage). Kontaktieren Sie Anti-5G-Gruppen wie die von Ulrich Weiner, vernetzen Sie sich, tauschen Sie sich mit Anderen aus, bilden Sie lokale Netzwerke mit Anderen, die sich ebenfalls Sorgen um die Gesundheit und die Zukunft ihrer Familien machen.
2.Informieren Sie sodann alle lokalen politischen Entscheidungsträger (Bürgermeister, Landräte, Mitglieder von Gemeinde- und Stadträten und Kreistagen) über die Gefahren und Schäden, die Sie auf Grund ihrer Quellen mit 5G in Verbindung bringen. Denn Sie können nicht erwarten, dass diese Politiker diese Problematik schon bewusst ist. Sie dürfen dort aber durchaus auf Interesse und Verständnis stoßen, zumal diese Politiker und ihre Familien ja auch selbst von dem Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes betroffen sind.
3.Jede Gemeindeordnung enthält auch mehrere – durchaus wirksame – Mittel, um auf lokaler Ebene eine Befassung mit diesem Thema 5G zu erzwingen (Beschwerden, Bürgerbegehren, Entscheide), vgl. für NRW z.B. die §§ 24 – 26 GO NRW, siehe:
§§ 24 – 26 GO NRW