Kommentar zum Vorlagebeschluss des VG Osnabrück vom 3.9.2024:
Wir werden es hoffentlich bald erleben.
Meiner Einschätzung nach muss Stephan Harbarth (amtierender Präsident des BVerfG) jetzt irgendwie sein Gesicht wahren. Wie aber soll er das tun? Die Entscheidung seines 1. Senats zur einrichtungsbezogenen Impflicht war der Tiefpunkt der Rechtsprechung des BVerfG seit der Gründung der Bundesrepublik (komplettes Justizversagen auf gesamter Linie im behaupteten Vertrauen auf eine Behörde / RKI). Das juristische Unwort der Jahre 2020 bis 2023 sollte der Begriff "Einschätzungsprärogative" werden. Aus der gesamten Misere kommt Stephan Harbarth, der vorher nie in seinem Leben Richter war, allenfalls heraus durch einen sofortigen Rücktritt verbunden mit der ehrlichen Bitte um Verzeihung gegenüber allen betroffenen und schwer rechtsverletzten Arbeitnehmern in den Gesundheitsberufen. Und genau das wird voraussichtlich nicht passieren. Dazu ist die Gier nach Macht offenbar zu groß. Wir werden es erleben.
Der jetzige Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist mutig und überfällig. Da besitzt ein Präsident eines kleinen Verwaltungsgerichts mehr Courage als der oberste Richter dieses Landes. Chapeau 🙏 Nach Christian Dettmar aus Weimar ein weiterer Richter mit Mut, Anstand und juristischem Feingefühl. Ich habe große Achtung vor solchen Juristen und ihren Entscheidungen. Dafür habe ich jahrelang Rechtswissenschaft studiert und im Beruf der Juristen mit Engagement gerne gearbeitet, bis Stephan Harbarth auf den Plan trat. Chapeau heute nach Osnabrück.
Jetzt liegt "der Ball" bei Präsident Harbarth. Doch er kann nach dem Gesetz der Logik nur noch verlieren. So oder so. Bedanken können wir uns alle bei Angela Merkel, die uns diesen Präsidenten beschert hat. Die Justizgeschichte wird es vielleicht einmal objektiv betrachten, es sei denn Stephan Harbarth fälscht seine Geschichte selbst. Historiker aufgepasst.
Dr. Christian Knoche
AfA.
Wir werden es hoffentlich bald erleben.
Meiner Einschätzung nach muss Stephan Harbarth (amtierender Präsident des BVerfG) jetzt irgendwie sein Gesicht wahren. Wie aber soll er das tun? Die Entscheidung seines 1. Senats zur einrichtungsbezogenen Impflicht war der Tiefpunkt der Rechtsprechung des BVerfG seit der Gründung der Bundesrepublik (komplettes Justizversagen auf gesamter Linie im behaupteten Vertrauen auf eine Behörde / RKI). Das juristische Unwort der Jahre 2020 bis 2023 sollte der Begriff "Einschätzungsprärogative" werden. Aus der gesamten Misere kommt Stephan Harbarth, der vorher nie in seinem Leben Richter war, allenfalls heraus durch einen sofortigen Rücktritt verbunden mit der ehrlichen Bitte um Verzeihung gegenüber allen betroffenen und schwer rechtsverletzten Arbeitnehmern in den Gesundheitsberufen. Und genau das wird voraussichtlich nicht passieren. Dazu ist die Gier nach Macht offenbar zu groß. Wir werden es erleben.
Der jetzige Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist mutig und überfällig. Da besitzt ein Präsident eines kleinen Verwaltungsgerichts mehr Courage als der oberste Richter dieses Landes. Chapeau 🙏 Nach Christian Dettmar aus Weimar ein weiterer Richter mit Mut, Anstand und juristischem Feingefühl. Ich habe große Achtung vor solchen Juristen und ihren Entscheidungen. Dafür habe ich jahrelang Rechtswissenschaft studiert und im Beruf der Juristen mit Engagement gerne gearbeitet, bis Stephan Harbarth auf den Plan trat. Chapeau heute nach Osnabrück.
Jetzt liegt "der Ball" bei Präsident Harbarth. Doch er kann nach dem Gesetz der Logik nur noch verlieren. So oder so. Bedanken können wir uns alle bei Angela Merkel, die uns diesen Präsidenten beschert hat. Die Justizgeschichte wird es vielleicht einmal objektiv betrachten, es sei denn Stephan Harbarth fälscht seine Geschichte selbst. Historiker aufgepasst.
Dr. Christian Knoche
AfA.