Zur Info:
SPAZIEREN GEHEN FÜR ANFÄNGER UND FORTGESCHRITTENE
1. Unterschiede zwischen Demo und Spaziergang
DEMO :
* Versammlung
* Veranstalter verantwortlich für Anmeldung und Einhaltung der Auflagen
* Ordner erforderlich.
* Transparente, Schilder, Reden etc. sind erlaubt
* Gewalteinsatz durch Polizei „gerechtfertigt“
SPAZIERGANG :
* Alleine oder zu zweit Spazierengehen, Lesen etc.
* KEINE Versammlung
* Jeder für sich selbst verantwortlich
* KEINE Auflagen
* Gewalteinsatz durch Polizei "strafbar"
* Beschriften von Kleidung erlaubt. KEINE gemeinsamen Symbole, Farben etc. was auf Gruppenbildung o. Versammlung hinweist
* KEINE Schilder hochhalten, kein Sprechchor etc. Alles was auf Demo hindeutet unterlassen.
* KEINE öffentlichen Absprachen treffen
* KEINE Aufrufe zum versammeln oder gemeinsamen Handeln (los geht's und alle setzen sich in Bewegung)
* Ausreichend Abstand halten, KEINE Herdenbildung
2. Regeln für den Umgang mit der Polizei
* Ruhig, freundlich und respektvoll auftreten
* Ihr seid dazu verpflichtet eure Identität mitzuteilen
* Für alle weiteren Fragen gilt der einfache Satz : Ich beantworte keine Fragen
* Angekündigten Maßnahmen kann widersprochen werden
* Generalprävention ist gemäß Polizeiverordnung verboten. Dies gilt auch für die Verfolgung Unschuldiger (§344 StGB)
* Falls ihr euch bedrängt fühlt verweist auf Aussageerpressung (§ 343 StGB) und Nötigung im Amt (§ 240 Absatz 4)
* KEINEN Widerstand leisten falls ihr trotzdem abgeführt werdet. Der Klügere gibt nach.
❗️ ACHTUNG ❗️ Dies ist keine Rechtsberatung. Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen bzw. Vorschläge auf jeweilige Situationen zu reagieren. Bei Fragen bitte an den zuständigen Rechtsanwalt wenden.
3. Praktisches Beispiel
Wenn zufälligerweise am Wochenende eine gewisse Anzahl von Menschen gleichzeitig die Sonne an einem beliebten Ausflugsziel wie dem Opernplatz genießen möchte, stellt das keine Versammlung im juristischen Sinne dar.
Die Polizei fragt zwar per Lautsprecher nach einem Ansprechpartner, wenn aber jeder für sich privat, d. h. ohne sich zu verabreden dort hingeht, dann gibt es keinen Ansprechpartner. Nachmittags an der frischen Luft in der Sonne zu sitzen, während man das Grundgesetz liest, ist einfach nur sehr zu empfehlen für Gesundheit und Wohlbefinden.
SPAZIEREN GEHEN FÜR ANFÄNGER UND FORTGESCHRITTENE
1. Unterschiede zwischen Demo und Spaziergang
DEMO :
* Versammlung
* Veranstalter verantwortlich für Anmeldung und Einhaltung der Auflagen
* Ordner erforderlich.
* Transparente, Schilder, Reden etc. sind erlaubt
* Gewalteinsatz durch Polizei „gerechtfertigt“
SPAZIERGANG :
* Alleine oder zu zweit Spazierengehen, Lesen etc.
* KEINE Versammlung
* Jeder für sich selbst verantwortlich
* KEINE Auflagen
* Gewalteinsatz durch Polizei "strafbar"
* Beschriften von Kleidung erlaubt. KEINE gemeinsamen Symbole, Farben etc. was auf Gruppenbildung o. Versammlung hinweist
* KEINE Schilder hochhalten, kein Sprechchor etc. Alles was auf Demo hindeutet unterlassen.
* KEINE öffentlichen Absprachen treffen
* KEINE Aufrufe zum versammeln oder gemeinsamen Handeln (los geht's und alle setzen sich in Bewegung)
* Ausreichend Abstand halten, KEINE Herdenbildung
2. Regeln für den Umgang mit der Polizei
* Ruhig, freundlich und respektvoll auftreten
* Ihr seid dazu verpflichtet eure Identität mitzuteilen
* Für alle weiteren Fragen gilt der einfache Satz : Ich beantworte keine Fragen
* Angekündigten Maßnahmen kann widersprochen werden
* Generalprävention ist gemäß Polizeiverordnung verboten. Dies gilt auch für die Verfolgung Unschuldiger (§344 StGB)
* Falls ihr euch bedrängt fühlt verweist auf Aussageerpressung (§ 343 StGB) und Nötigung im Amt (§ 240 Absatz 4)
* KEINEN Widerstand leisten falls ihr trotzdem abgeführt werdet. Der Klügere gibt nach.
❗️ ACHTUNG ❗️ Dies ist keine Rechtsberatung. Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen bzw. Vorschläge auf jeweilige Situationen zu reagieren. Bei Fragen bitte an den zuständigen Rechtsanwalt wenden.
3. Praktisches Beispiel
Wenn zufälligerweise am Wochenende eine gewisse Anzahl von Menschen gleichzeitig die Sonne an einem beliebten Ausflugsziel wie dem Opernplatz genießen möchte, stellt das keine Versammlung im juristischen Sinne dar.
Die Polizei fragt zwar per Lautsprecher nach einem Ansprechpartner, wenn aber jeder für sich privat, d. h. ohne sich zu verabreden dort hingeht, dann gibt es keinen Ansprechpartner. Nachmittags an der frischen Luft in der Sonne zu sitzen, während man das Grundgesetz liest, ist einfach nur sehr zu empfehlen für Gesundheit und Wohlbefinden.