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Tipp von arbeitsrechtlichen Kollegen: Medizisches Personal, das jetzt schon weiß, dass es ungeimpft bleibt, müsste sich prophylaktisch arbeitssuchend, nicht arbeitslos melden. Um insbesondere sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden.
Tipp von arbeitsrechtlichen Kollegen: Medizisches Personal, das jetzt schon weiß, dass es ungeimpft bleibt, müsste sich prophylaktisch arbeitssuchend, nicht arbeitslos melden. Um insbesondere sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden.