Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht


Kanal geosi va tili: Germaniya, Nemischa
Toifa: Tibbiyot


Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

Связанные каналы  |  Похожие каналы

Kanal geosi va tili
Germaniya, Nemischa
Statistika
Postlar filtri


👆 Danke!!!

Heute möchte ich mich gerne mal bei unserer Landkreis-Gruppe Waldshut-Tiengen bedanken.

Diese hatte 2023 zusammengelegt und sich den Gerhardt-Rechtskommentar gekauft. Nachdem der nun aber aufgrund der vielen Einstellungen der Verfahren vor dem Amtsgericht nicht mehr gebraucht wurde, haben sie ihn mir "vererbt" und heute kam das Päckchen an.

Dankeschön!
Der kommt direkt neben den Sangs/Eibenstein 😉


AG Bad Liebenwerda...

In Elbe-Elster hat es vor einer Weile einen "Doppeldecker" gegeben. So nennen wir einen Bußgeldbescheid, der an zwei Personen gemeinsam gerichtet ist, in dem das Bußgeld aber nicht aufgeteilt wird auf die beiden.

Die Eltern gingen schon im November völlig entspannt in die mündliche Verhandlung am AG Bad Liebenwerda und versuchten dort zuerst, den Richter mit Argumenten zu erreichen. Dies gestaltete sich leider als etwas schwierig und der Richter erschien sehr voreingenommen. Es fielen Sätze wie "Wir haben in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern." oder "Das Bußgeld soll Sie dazu bewegen, die Impfung vorzunehmen."

Erst ganz zum Schluss spielten die Eltern ihre Trumpfkarte aus, dass Bußgeldbescheide gegen mehrere Personen gemeinsam unzulässig sind.

Daraufhin wendete sich das Blatt und der Richter schien deutlich zahmer zu werden. Man könne sich doch auch einvernehmlich einigen. Es ginge ja nur um 125 € Bußgeld für jeden bei 250 € Gesamtsumme. Auch das Leisten von Sozialstunden, die jeweils mit 10 € vergütet würden, wäre da eine Option...

Aber die Eltern blieben eisern und sagten: "Nö!"

Die Verhandlung wurde vertagt und ist zwischenzeitlich neu terminiert, nachdem das Gericht durch Einsichtnahme in zwei Rechtskommentare festgestellt hat, dass die Bußgeldbescheide nicht zu beanstanden sind.

Was soll man dazu sagen?

In Brandenburg ticken die Uhren ⏰ ganz offensichtlich anders als in den anderen Bundesländern, in denen Bußgeldbescheide nicht an mehrere Personen gemeinsam gehen dürfen.

Wir sind gespannt auf den Ausgang der mündlichen Verhandlung. Die Eltern haben bereits angekündigt, Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu stellen.

5.4k 0 36 21 71

👆 Pressespiegel...

Der heutige Post ist ein Foto aus dem aktuellen Donaukurier, online für Abonnenten abrufbar unter:

https://www.donaukurier.de/lokales/landkreis-pfaffenhofen/amtsgericht-gibt-eltern-recht-die-masernimpfung-aus-religioesen-gruenden-ablehnen-17775047

Ich empfehle besonders die Lektüre des letzten Absatzes im grauen Kasten 😉

24.3k 0 1.1k 59 147

Antwort vom PEI...

Kaum hatte ich vorgestern das PEI daran erinnert, dass ich immer noch auf die Nutzen-Risiko-Analysen für die vier in Deutschland zugelassenen MMR(V)-Impfstoffe warte, erhielt ich eine Eingangsbestätigung.

https://fragdenstaat.de/a/323293

Für 30 € bis 500 € würde man mir schon diese Analysen übermitteln, muss aber erst mit allen Betroffenen abklären, ob die Daten überhaupt herausgegeben werden dürfen.

Möglicherweise ist genau das ja der Grund, warum diese Analysen der STIKO nicht vorliegen: Geschäftsgeheimnisse der Pharma-Unternehmen 🤔

Für mich stellt sich aber eine ganz andere Frage: Deutschlandweit verweisen die Gesundheitsämter auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfungen oder der Impfstoffe. Mussten die auch alle eine solche Anfrage beim PEI machen? Und kassiert das PEI dann bei jedem Geld, der diese Infos möchte? Oder haben auch die Gesundheitsämter alle diese Infos noch nie gesehen und behaupten nur, dass dem so wäre, in der Hoffnung, dass dem so ist?

Ich bleibe dabei: Wenn die Gesundheitsämter ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für einen Impfstoff behaupten, haben wir ein Recht darauf, Einblick in die entsprechende Analyse zu nehmen — egal, wo wir sie herbekommen.

Bisher werden Eltern, die die Übersendung dieser Analysen beim Gesundheitsamt beantragen, um eine informierte Einwilligung treffen zu können, an die STIKO oder ans PEI verwiesen.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass wir hier am Ende gegen das PEI klagen müssen, um die Analysen zu bekommen 🙈

9.4k 0 225 23 98

Frag-den-Staat...

Ich dachte, heute gebe ich euch mal ein paar Updates zu den ganzen Anfragen über Frag-den-Staat.

Wenn ihr auch etwas wissen möchtet, teilt das gerne im Chat. Ich frage gerne auch in eurem Namen an, bzw. unter meinem Namen, so dass euer Name nicht genannt werden muss.

1️⃣

Das OLG Karlsruhe hat immer noch nicht die allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen gefunden, die belegen, dass die in Deutschland zugelassenen MMR-Impfstoffe nichts mit abgetriebenen Föten zu tun haben.

https://fragdenstaat.de/a/322494

Ich soll mich nun bitte direkt an die Staatsanwaltschaft wenden.

Offensichtlich habe ich den Richter falsch verdächtigt, die Angaben von Staatsanwaltschaften zu prüfen, bevor sie in Beschlüsse übernommen werden, auf die sich wiederum andere Gerichte beziehen.

2️⃣

Auch das PEI hat noch immer nicht die Nutzen-Risiko-Analysen für die Impfstoffe Priorix, Priorix Tetra, M-M-RVaxPro und ProQuad übermittelt, die die STIKO leider nicht vorliegen hat, weil sie vom PEI erstellt werden.

https://fragdenstaat.de/a/323293

Hier kann ich nur jeden ermutigen — vor allem diejenigen, die sich gerade in Sorgerechtsstreitigkeiten wegen der Durchführung von Impfungen befinden — selbst aktiv zu werden und sich selbst zu kümmern, die Nutzen-Risiko-Analysen der Impfstoffe zu bekommen!

Nur wenn wir es gemeinsam schaffen, dass die Gerichte hinschauen und registrieren, dass es diese Analysen möglicherweise gar nicht gibt — auch entgegen den Behauptungen des BVerfG — findet vielleicht ein Umdenken bei den Richtern statt.

3️⃣

Die Gemeinde Bretzfeld im Landkreis Schwäbisch Hall hat mich wohl missverstanden und denkt, ein Kindergarten im Landkreis hätte einen Bescheid erlassen und ein Kind in Quarantäne gesteckt.

https://fragdenstaat.de/a/324322

Hier habe ich klargestellt, dass es nicht um einen Kindergarten geht, der einen Bescheid erlassen hat, sondern um die Übermittlung einer Ermächtigungsgrundlage, auf Basis der man ungeimpfte Kinder mehrere Wochen lang einsperrt.

Ich habe gar kein Kind im Kindergarten im Landkreis Schwäbisch Hall.

4️⃣

Wenigstens hat der Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass alle Betreuungsverbote, die per Bescheid erlassen wurden, zwischenzeitlich aufgehoben wurden.

https://fragdenstaat.de/a/317319

5️⃣

Für alle in Schleswig-Holstein sei mitgeteilt, dass das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein mir das "geheime" Rundschreiben vom 20.07.2023, auf das sich einige Landkreise berufen, das aber nicht herausgegeben werden darf, übermittelt hat:

https://fragdenstaat.de/a/318495

14.8k 4 258 12 68

Montabaur...

Die heutige Masern-Geschichte kommt aus Montabaur im schönen Westerwald.

Dort erhielt ein nicht bekannter Mitarbeiter des Gesundheitsamts an einem nicht bekannten Datum von einem nicht bekannten Anrufer mit unbekanntem Geschlecht einen anonymen Anruf, dass eine Grundschülerin im Landkreis mit Fehler im Geburtsdatum, den bisher immer nur das Gesundheitsamt gemacht hat, einen gefälschten Impfpass besäße und der kleine Bruder mutmaßlich in einen Kindergarten geht.

Wow! 😲

Also schrieb das Gesundheitsamt den Eltern einen Brief, genauer gesagt sogar zwei böse Briefe, denn am 18.11.23 flatterten zwei Zwangsgeldandrohungen über je 500 € ins Haus, wenn dem Gesundheitsamt nicht bis zum 30.11.23 ein Maserschutznachweis vorgelegt würde. Für jedes dieser Schreiben sollten noch knapp 50 € bezahlt werden.

Nun gab und gibt es aber keinen Nachweis, der vorgelegt werden könnte, so dass die Eltern selbstverständlich Widerspruch einlegten. Es ist niemals möglich, innerhalb von 12 Tagen einen vollständigen Nachweis zu besorgen und ansonsten 500 € zu bezahlen!

Dem Widerspruch wurde stattgegeben. 🎉

Das Gesundheitsamt wollte dies aber natürlich nicht auf sich sitzen lassen und forderte daher mit Schreiben vom 30.01.24 erneut zur Vorlage eines Nachweises auf. Neue Frist: 16.02.24.

Da die Eltern immer noch keinen Nachweis hatten, legten sie erneut Widerspruch ein und erhielten am 29.04.24 einen Brief:

"nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit teilen wir ihnen mit, dass die Durchsetzung der gesetzlich bestehenden Nachweispflicht gemäß § 20 Abs. 9 IfSG nicht weiter verfolgt wird. Somit ist die Androhung des Zwangsgeldes hinfällig. Die angefallenen Gebühren werden ebenfalls erlassen.

Dem Widerspruch wird damit vollumfänglich abgeholfen."


Alles erledigt — sollte man meinen... 🥂

Das meinte aber leider nicht der Landkreis Montabaur, sondern dieser leitete mit Anhörung vom 02.05.24 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein wegen des Verstoßes gegen ein (dank Widerspruch und Abhilfe) nicht mehr existierendes Aufforderungsschreiben. Am Ende gab es ein Bußgeld von jeweils 500 €.

Und was machte das Amtsgericht?

Wenigstens nun könnte man ja denken, dass der Amtsrichter sich die Akte anschauen würde und sofort sieht, dass es gar keine Aufforderung mehr gibt und dann das Verfahren sofort einstellt...

Nein, leider auch falsch.
Das AG Montabaur möchte am 10.02.25 verhandeln 🧑‍⚖️

10.3k 0 93 23 128

Themen, die geklärt sind — Teil 1

Wir erleben ja ziemlich viel mit Eltern und Gerichten, mit kreativen und weniger kreativen Juristen, mit Rechtspflegern u.v.m. so dass es wohl endlich einmal an der Zeit sein dürfte, die Dinge herauszuarbeiten, die im Rahmen des Masernschutzgesetzes geklärt sind 👌

Also fangen wir an:

Es ist geklärt, dass ein Verwaltungsverfahren immer gegen alle Personensorgeberechtigten geführt werden muss

Wenn das Gesundheitsamt euch also auffordert, einen Nachweis i.S.d. Masernschutzgesetzes zu bringen, muss jedes Elternteil angeschrieben werden.

Wer hat das geklärt und warum ist das geklärt?

VGH Bayern, Az. 25 CE 21.2383, Beschluss vom 06.10.2021,
abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-33604?hl=true

OVG Niedersachsen, Az. 14 LA 75/24, Beschluss vom 02.07.2024,
abzurufen unter https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/94b46786-47a8-45c5-8db8-f1becc75b6ce

VG Aachen, Az. 7 L 455/24, Beschluss vom 17.09.2024,
abzurufen unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2024/7_L_455_24_Beschluss_20240917.html

Wenn das nicht passiert, kommt es auf den individuellen Fall an, wie man damit umgeht.
Sind die Eltern sich in der Impffrage einig oder nicht? Legt man gleich Rechtsmittel gegen eine falsche Aufforderung ein oder erst später? Stellt man einen Eilantrag oder lieber nicht?

Tipps zum richtigen Umgang können wir euch leider nicht geben, weil wir nicht pauschal sagen können, was für euch im Moment richtig ist, aber ihr dürft gerne im Chat fragen 😉

8.1k 0 98 31 43

2024-12-08-MSG Umsätze ZSF.pdf
16.0Kb
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 06.12.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.


Missverständnisse...

Wie ihr wisst, habe ich viele Fragen — und nun endlich eine Antwort vom RKI auf meine Frage bzw. Bitte nach der Übermittlung der Nutzen-Risiko-Analysen für alle vier MMR(V)-Impfstoffe, die der STIKO-Empfehlung zugrunde liegen:

https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzen-risiko-analysen-der-einzelnen-mmr-und-mmrv-impfstoffe/

Auf genau diese Nutzen-Risiko-Analyse beruft sich das Bundesverfassungsgericht in Rn. 24 seines Beschlusses zur Verfassungsbeschwerde der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. und der Initiative freie Impfentscheidung aus dem Jahr 2022.

Ich versuche mal, die Antwort des RKI, für die es fast vier Monate gebraucht hat, zusammenzufassen:

Die STIKO erstellt keine Nutzen-Risiko-Analysen für die in Deutschland zugelassenen MMR(V)-Impfstoffe und es ist auch gar nicht ihre Aufgabe, Nutzen-Risiko-Analysen für Impfstoffe zu erstellen, sondern das ist die Aufgabe des PEI. Die STIKO empfiehlt also auch keine Impfstoffe, sondern nur Impfungen, dies jedoch erst, nachdem sie u.a. das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis analysiert hat, d.h. sie stellt dem theoretischen Nutzen einer Impfung, von der man ausgeht, dass sie schützt, die praktisch ans PEI gemeldeten Nebenwirkungen gegenüber und verlässt sich aufs PEI, dass die Zulassung mit rechten Dingen zugegangen ist.

Das ist für mich zu verwirrend 🤪

Wie kann man eine Wirksamkeit, die den Herstellern laut Fachinformationen nicht einmal bekannt ist, einer Sicherheit, die den Herstellern laut Fachinformationen nicht einmal bekannt ist und die vom PEI gar nicht überwacht wird, gegenüber stellen?

Was für mich aber klar ist:

1. Rn. 24 des Beschlusses des BVerfG ist falsch und die STIKO sollte das wohl mal klarstellen (nicht dass das mal jemand als Prozessbetrug auslegt 🤔).

2. Der Öffentlichkeit liegen heute nachweislich neue Informationen vor im Vergleich zu 2022, so dass nun jedes Gericht selbst eine neue Bewertung der Verfassungsmäßigkeit vornehmen muss und sich nicht mehr auf die Rechtsprechung des BVerfG aus 2022 verlassen darf.

Eigentlich...

16.1k 0 389 48 76

VG Augsburg_Az. Au 9 K 24.1738_Beschluss vom 26.11.2024.pdf
1.3Mb
VG Augsburg

Heute kommt die Fortsetzung aus Augsburg und wir berichten von einer der Klagen gegen das Gesundheitsamt Augsburg (Land). Es gibt nun den ersten Beschluss.

Hintergrund war eine Aufforderung, einen Nachweis vorzulegen, ohne jegliche Zwangsgeldandrohung, jedoch betrug die dafür gesetzte Erfüllungsfrist keine 2 Monate. Das Gesundheitsamt Augsburg hatte noch versucht, damit zu argumentieren, dass es ja nicht gewusst habe, dass der Sohn des Klägers nicht geimpft wäre, damit gab es aber zu, dass der Bescheid ermessensfehlerhaft war — worauf sich dann eben die Rechtswidrigkeit der zu kurzen Frist begründete.

Wir teilen den Beschluss vor allem deshalb, weil immer noch andere Gesundheitsämter behaupten, dass Fristen bei normalen Aufforderungen keine Rolle spielten und reihenweise Eltern wegen Verstoßes gegen zu kurze Fristen Bußgelder erhalten.

8.4k 1 58 12 25

Fledermäuse 🦇

Beim Stichwort "Fledermäuse" stellt man sich die Frage, ob Christian Drosten beim RKI nicht (mehr) ernst genommen wird.

Etliche Gesundheitsämter verweisen darauf, dass der Mensch der einzige Wirt für das Masernvirus sein soll.
Woher haben die das nur?
Das ist doch längst widerlegt 🤔

Nun schreibt aber sogar das RKI in seinem epidemiologischen Bulletin Nr. 46/2024 vom 14.11.2024 Folgendes:

Da der Mensch der einzige Wirt des Masernvirus ist, der Erreger antigenisch weitgehend stabil ist und ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht, ist eine wirksame Prävention gegeben, die eine Elimination der Masern (Verkürzung der Infektionsketten) bis hin zur weltweiten Eradikation (Reduktion der globalen Inzidenz auf Null) möglich macht.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/46_24.pdf?__blob=publicationFile (dort Seite 5)

Da der Mensch...
Das scheint wohl doch irgendwie wissenschaftlicher Konsens zu sein 🤷‍♀️

Das möchte man dem RKI ja gerne glauben, jedoch geben sie selbst dafür keine Quelle an, die man überprüfen könnte. Und wäre da nicht diese eine Studie, an der kein geringerer als Christian Drosten mitgewirkt hat und die in den Raum stellt, dass Fledermäuse sogar zum Wirt für gefährliche neuartige Masernviren werden könnten, weil im Rahmen von Sequenzierungen dort Morbillivirus und Morbilli-relatedvirus gefunden wurden...

Glaubt ihr etwa nicht, dass Masern das Potential zur neuen Pandemie haben? Dann habt ihr vielleicht in der letzten Zeit zu viele Geschichten in Telegram-Chats gelesen, wo Eltern davon berichtet haben, wie gut ihre ungeimpften Kinder die Masern weggesteckt haben, während sie selbst als Geimpfte trotzdem erkrankten.

Oder glaubt ihr vielleicht eher dem RKI und den Gesundheitsämtern?

Auf alle Fälle könnt ihr gerne auch selbst nachlesen und danach entscheiden, ob ihr euch auf die Seite des RKI stellt oder auf die Seite der neuen Pandemieheraufbeschwörer oder ob ihr euch eine ganz andere eigene Meinung bildet:

"Bats host major mammalian paramyxoviruses"

abzurufen unter https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC3343228/pdf/41467_2012_Article_BFncomms1796.pdf

Tja, und wir dachten alle, die neue Gefahr wäre das West-Nil-Virus, das über Schweden zu uns kommt...


PS: Ich hoffe, ihr habt anhand meiner Ausdrucksweise gemerkt, dass ich keine Angst vor einer neuen Pandemie habe 😉

8.2k 0 91 33 51

OLG_Karlsruhe_Az_2_ORbs_350_SsBs_598_24_Beschluss_vom_07_11_2024.pdf
255.7Kb
Fassungslosigkeit...

Manchmal freut man sich über ein Urteil oder einen Beschluss, manchmal steht man einfach nur fassungslos daneben.

Allein dieser Beschluss des OLG Karlsruhe ist geeignet, jeglichen Glauben an die Justiz zu verlieren, denn hier behauptet ein Richter — entgegen der glasklaren Beweislage in Form der Fachinformationen der MMR-Impfstoffe — dass keine fetalen Zellen für deren Herstellung verwendet würden.

Ich war so frei und wollte zumindest einmal eine dieser "allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen" für diese Aussage wissen.

https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-ihrem-beschluss-2-orbs-350-ssbs-598-24/

Die Anfrage wurde an die Staatsanwaltschaft Freiburg weitergeleitet, d.h. hier hat ein Richter offensichtlich ungeprüft eine nachweislich unwahre Aussage der Staatsanwaltschaft übernommen und kann noch nicht einmal selbst die Quelle dafür benennen.

Hoffen wir, dass wir durch das Nachfragen und Nichtlockerlassen, wenigstens nun diesen Richter mit der Wahrheit erreichen können 🙏

9.5k 1 90 47 124

OLG Rostock_Az. 21 ORbs 148-24_Beschluss vom 28.10.2024.pdf
932.0Kb
Mecklenburg Vorpommern...

Was lange währt, wird gut. Aber ihr glaubt nicht, wie viele Nerven das kosten kann. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, nämlich eine sehr differenzierte Entscheidung des OLG Rostock, das beschlossen hat, die Entscheidung über ein OWi-Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über div. Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz entschieden hat.

Diese Entscheidung dürfte zwar nicht so sehr für Amtsgerichte relevant sein, da diese an die Verjährungsfristen aus § 31 OWiG gebunden sind, aber dennoch ist sie ein Erfolg für uns alle.

Rostock ist damit nach Celle (Niedersachsen) das zweite OLG, das Bußgeld-Entscheidungen im Rahmen des Masernschutzgesetzes aussetzt. Dagegen hatten Bayern (ObLG Bayern und OLG Bamberg), Baden-Württemberg (OLG Karlsruhe), Hessen (OLG Frankfurt) und NRW (OLG Köln) schon längst entschieden, dass für sie das Gesetz verfassungsgemäß ist.

Wir freuen uns alle sehr über diesen Erfolg 🎉

25k 2 411 62 178

Erfüllungsfristen...

Nachdem bereits der VGH Bayern mehrfach klargestellt hat, dass es notwendig ist, im Rahmen einer Aufforderung angemessene Erfüllungsfristen (der VGH Bayern spricht von 2 Monaten) zu setzen, folgte dieser Rechtsauffassung das VG Hamburg (Az. 14 E 923/24 vom 05.06.2024).

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001577244

Nun ist auch ein dritter entsprechender Beschluss veröffentlicht, nämlich der des VG Cottbus (Az. VG 8 L 477/24 vom 02.09.2024).

https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/25107

Dieser Beschluss des VG Cottbus ist vor allem für diejenigen interessant, die bereits Betretungsverbote erhalten haben, denn die Richter gehen auf formale Voraussetzungen vor Aussprache eines Betretungsverbotes ein.

Am 18.09.2024 bestätigte dann noch das VG Osnabrück nicht nur, dass es sich bei Aufforderungsschreiben des Gesundheitsamtes um Verwaltungsakte handelt, sondern es beschäftigte sich auch mit dem Thema des Setzens angemessener Fristen. (Da dieses Hauptsache-Urteil des VG Osnabrück jedoch derart kurios ist, so dass der Fall weiter zum OVG Niedersachsen geht, möchten wir es hier lieber nicht veröffentlichen.)

Was bedeutet dies nun für alle Betroffenen, die bereits Aufforderungen erhalten haben?

Checkt unbedingt mal eure Schreiben, die ihr vom Gesundheitsamt erhalten habt, ob die darin gesetzten Fristen ausreichend waren, um überhaupt zumindest theoretisch einen Nachweis vorlegen zu können!

Wenn nein, könnten eure Aufforderungen rechtswidrig oder sogar nichtig gewesen sein 😉

13.4k 0 101 15 60

Werbung...

Gerne möchten wir euch auf eine neue Studie der Universität Witten/Herdecke aufmerksam machen:

https://initial.uni-wh.de/

Hierbei handelt es sich nicht wie bei der Kuck-Studie um eine prospektive Studie in Form einer einmaligen Bestandsaufnahme bei ungeimpften Kindern, sondern um eine Beobachtungsstudie. Aus diesem Grund dürfen die Kinder auch maximal 3 Monate alt sein, wenn sie bei der Studie einsteigen, doch auch werdende Eltern können sich heute bereits registrieren.

Beobachtungsstudie bedeutet, dass immer wieder mal Post ins Haus kommt mit einem Fragebogen, den man ausfüllen muss. Dies geht so lange, bis das Kind 5 Jahre alt ist.

Die Studie ist sowohl für Eltern von geimpften als auch von ungeimpften Kindern konzipiert, denn es geht ja gerade darum, Unterschiede festzustellen. Es ist also auch noch gar nicht notwendig, heute schon zu wissen, ob man in den fünf Jahren impfen wird bzw. möchte oder noch nicht.

Schaut euch die Studie mal an 👍
Weitere Informationen findet ihr unter dem angegebenen Link.

22.4k 1 216 133 57

2024-10-14-MSG Umsätze ZSF.pdf
48.0Kb
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 14.10.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

* * * * * * *
* * * * * * * * * * * * * * * * * *

IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.


Noch eine Antwort vom PEI

Unter

https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-der-mmr-bzw-mmrv-impfstoffe/

hatte ich beim PEI angefragt, ob und wie die Studie aus Apulien (https://t.me/Masernschutzgesetz/114) in die Risiko-Bewertungen der MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe eingeflossen sind.

Das PEI hat sehr umfangreich geantwortet, umschifft dabei jedoch die eigentliche Frage und verweist auf einen Satz daraus (auf Deutsch):

vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten!

Den Ausführungen des PEI ist zu entnehmen, dass sich mit der Studie nicht näher beschäftigt wurde.

Das von erwähnte Zitat bzw. der Absatz sollte weiter gelesen werden (hier als deutsche Übersetzung):

Die Zusammenfassung des Papiers zur aktiven Überwachung endet mit einer ermutigenden Aussage: „Da keine neuen Signale entdeckt wurden, bestätigen unsere Daten aus dem aktiven Überwachungsprogramm das Sicherheitsprofil des MMRV-Impfstoffs.“

Ich habe mir erlaubt, in meiner Antwort noch den Rest zu ergänzen (auch auf Deutsch):

Darüber hinaus stellen die Autoren in der Einleitung fest, dass nach Impfungen „schwerwiegende AEFIs absolut selten sind“, wobei sie sich auf ein Sachverständigengutachten zur Arzneimittelsicherheit und das oben genannte WHO-Dokument berufen. In der Diskussion wird bekräftigt, dass „das aktive Überwachungsprogramm das Sicherheitsprofil des Impfstoffs bestätigt und verstärkt hat“. Die Daten in dem Artikel sind jedoch anders: Viele Leser mögen „absolut selten“ als „sehr selten“ verstehen, aber international werden sehr seltene Ereignisse als solche mit einer Häufigkeit

19.4k 0 229 46 128

👆 Aber der Richter hat doch gesagt...

Ein von uns oft geäußerter Gedanke ist, dass Richter, angesichts ihrer beruflichen Stellung, über das erforderliche Wissen verfügen müssen, oder?

In diesem Zusammenhang möchte ich (oben) gerne einen Beschluss des OLG Rostock teilen, der einen Bußgeldbescheid aufgehoben hat, welcher gegen zwei Eltern gemeinschaftlich erlassen worden war — also einen sogenannten "Doppeldecker".

Bereits vor der Verhandlung hatten die Eltern beim Gesundheitsamt angefragt, ob die zugrunde liegenden Aufforderungsschreiben per Verwaltungsakt ergangen seien. Das Gesundheitsamt verneinte dies. Während der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte die vorsitzende Richterin jedoch klar, dass es sich selbstverständlich um Verwaltungsakte handelte, gegen die die Eltern jedoch keine Rechtsmittel eingelegt hätten. Dies wurde sinngemäß als ein Versäumnis der Eltern dargestellt — so nach dem Motto: Selbst Schuld, eben 🤷‍♀️

Auch als die Eltern darauf hinwiesen, dass ein Bußgeldbescheid, der sich gegen zwei Personen mit einer einheitlichen Summe richtet, rechtswidrig sei, erklärte die Richterin, dass dieser Fehler im Rahmen der Verhandlung "geheilt" worden sei.

In der darauffolgenden Instanz vor dem OLG Rostock beauftragten die Eltern eine Anwaltskanzlei. Schon in der Erwiderung auf die Rechtsbeschwerde stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass sie der Beschwerdeschrift in vollem Umfang zustimmt, und und setzte sogar noch eins drauf, indem sie darauf verwies, dass das Urteil ja nicht einmal ordentlich zugestellt worden ist.

Am Ende wurden die Bußgeldbescheide — sorry, ich meinte natürlich: wurde der Bußgeldbescheid — zurückgenommen, weil es unzulässig ist, einen einzigen Bußgeldbescheid mit einer einzigen Summe gegen mehrere Leute zu erlassen.

Ich weiß, dass einige hier mitlesen, die sich nicht getraut haben, in die nächste Instanz zu gehen, obwohl sie auch so einen "Doppeldecker" hatten.
Ich weiß auch, dass es hier einige gibt, die vor Gericht ihre Einsprüche zurückgenommen haben, weil die Richter meinten, sie hätten den Bußgeldbescheid nun geheilt.

Dieser Beschluss des OLG Rostock sagt ganz konkret und sogar in Bezug auf das Masernschutzgesetz etwas anderes und es ist noch nicht zu spät, jetzt noch gegen eure Bußgeldbescheide vorzugehen. Anwälte helfen euch dabei, wenn ihr es nicht alleine machen wollt 🙏

16.7k 0 141 96 162



2024-09-08-MSG Umsätze ZSF.pdf
16.2Kb
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 08.09.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

* * * * * * *
* * * * * * * * * * * * * * * * * *

IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.

20 ta oxirgi post ko‘rsatilgan.