Netzwerk KRiStA - Kritische Richter und Staatsanwälte


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Informationskanal von KRiStA - das Netzwerk von kritischen Richtern und Staatsanwälten für Rechtsstaatlichkeit, das Grundgesetz, die Grundrechte, die freiheitliche demokratische Grundordnung und eine wahrhaft unabhängige Justiz

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Unbedingte Leseempfehlung dieses Kommentars von Milosz Matuschek zur rechtskräftigen Verurteilung von Christian Dettmar!

"Und löckt er da gegen den Stachel, so ist erfahrungsgemäß seines Bleibens in der Gruppe und im Stand nicht mehr allzulange. Oder aber, er darf bleiben: unter so entwürdigenden, seine Arbeit so erschwerenden Umständen, dass er den ungleichen Kampf aufgibt und quittiert.“
Kurt Tucholsky, Deutsche Richter (Glosse, 1927)


https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/was-hat-dieser-richter-falsch-gemacht?utm_campaign=post&triedRedirect=true


https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-politische-neutralitaetspflicht

❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Thema:
Politische Neutralitätspficht

Tobias Gall im Gespräch mit Emanuel Kaufmann, Dirk Sattelmaier und Rupert Scholz


Politische Neutralitätspflicht ist ein sperriger Begriff, der jedoch ein gewichtiges Verfassungsprinzip beschreibt.

Die politische Willensbildung läuft nur in eine Richtung: vom Bürger zum Staat mit seinen Amtsträgern. Diese Willensbildung gehört außerdem zum Menschenwürdekerngehalt der Meinungsfreiheit, die für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend ist.

Wenn Mitglieder der Bundesregierung oder Bundesrichter politische Wertungen mit staatlicher Autorität dem Bürger überstülpen, dann ist die Neutralitätspflicht stets verletzt.

Prof. Rupert Scholz erklärt es uns, und mit den Rechtsanwälten Dirk Sattelmaier und Emmanuel Kaufmann werden die jüngsten Verstöße durch Bundesgerichte diskutiert.


Ist die Justiz dabei, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu opfern, um den Regierenden durch martialisches Auftreten zu gefallen? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man Fälle wie denjenigen der Hausdurchsuchung bei Stefan Niehoff wegen einer Habeck-Satire näher betrachtet.
https://netzwerkkrista.de/2024/11/30/versagt-die-justiz-wenn-ein-ranghoher-politiker-wie-robert-habeck-strafantrag-stellt/


❗️Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf❗️

Der Familienrichter, der im April 2021 nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten an zwei Weimarer Schulen u. a. das Maskentragen wegen damit verbundener Kindeswohlgefährdung untersagt hat, wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2024 nunmehr rechtskräftig wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der BGH hat die Revision von Christian Dettmar gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 überraschend verworfen, obwohl selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils wegen „handwerklicher Fehler“ beantragt hatte.

Für Christian Dettmar bedeutet dieses Urteil das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen (i.S.v. Schenkungen) dringend angewiesen.

Wir werden ihn in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen und rufen jeden, der mit uns weiterhin an seiner Seite stehen möchte dazu auf, ihn durch Spenden finanziell zu unterstützen. Hierfür wurde folgendes Konto eingerichtet:

IBAN: DE88 8205 1000 1164 9047 24
Kontoinhaber: Christian Dettmar
BIC: HELADEF1WEM
Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

Verwendungszweck: Schenkung

Jeder Beitrag ist willkommen, ob einmalig oder als Dauerauftrag, und kommt unmittelbar Christian Dettmar zugute. Kurze persönliche Botschaften können gern im Verwendungszweck übermittelt werden.

Für Ihre Unterstützung bedankt sich, auch im Namen von Christian Dettmar,

Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V.

(Den Aufruf finden Sie auch hier im Web.)


Nachdem sogar der Generalbundesanwalt wegen „handwerklicher Fehler“ die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt gegen Richter Christian Dettmar beantragt hatte, kam es für viele überraschend, dass der Bundesgerichtshof am 20.11.2024 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf. In diesem Kommentar wird die Entscheidung bewertet und eingeordnet.
https://netzwerkkrista.de/2024/11/22/kommentar-zum-urteil-des-bundesgerichtshofs-gegen-christian-dettmar/


KRiStA-Symposium Meinungsfreiheit.pdf
801.1Kb
🥳Unser Symposium am vergangenen Samstag war wieder eine gelungene Veranstaltung!

📝Hier finden Sie einen Veranstaltungsbericht.

🎥Aufzeichnungen der Vorträge sollen demnächst auf unserer Homepage veröffentlicht werden.

Beitrag im Web


❗️UPDATE ❗️

Unser Symposium zum Thema „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ am 16.11.2024 in Halle (Saale) rückt näher! Wir freuen uns, die folgenden Referenten und Vortragsthemen ankündigen zu dürfen:

Prof. Dr. Rupert Scholz,
Professor emeritus der Universität München (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften), Bundesverteidigungsminister a.D.:

Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr?“

Dr. Jonas Tögel,
Amerikanist und Propagandaforscher an der Universität Regensburg:

Sanfte Macht – wie mit Soft-Power-Techniken unsere Gedanken, Gefühle und unser Verhalten gesteuert werden“

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.,
Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg:

Mündigkeit, Publizität und das Strafrecht“

Prof. Dr. Bernd Stegemann, Professor für Theatergeschichte und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Berlin:

Identitätspolitik als Treiber autoritärer Entwicklungen“

Die abschließende Podiumsdiskussion wird moderiert von Pr
of. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main.

Es sind noch Karten unter folgendem Link erhältlich:

https://eventfrog.de/de/p/fuehrungen-vortraege/symposium/meinungsfreiheit-ein-grundrecht-in-gefahr-krista-symposium-7240603967037587477.html

Weitere Informationen auf
https://netzwerkkrista.de/?p=4421&v=5

In Vorfreude auf interessante Vorträge und anregende Gespräche,

Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte




Der Vorlagebeschluss des VG Osnabrück an das BVerfG die einrichtungsbezogene Impfpflicht betreffend könnte ein entscheidender Teil der durch die Politik versprochenen Aufarbeitung der Corona-Pandemie sein. Getragen von seiner Einstellung, Impfgegner seien von „subjektiven Phantasmen” getrieben, wodurch „unzählige Menschen geopfert” würden, greift der in Bonn Öffentliches Recht lehrende Klaus Ferdinand Gärditz in einem Beitrag in der FAZ diesen unqualifiziert und polemisch ab. Ein solches Machwerk kann wegen der Bedeutung der Sache nicht unkommentiert bleiben.
https://netzwerkkrista.de/2024/10/23/kniefall-vor-der-regierung-und-deren-corona-politik/


UPDATE und Ankündigung❗️

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte lädt Sie herzlich zu seinem dritten Symposium am 16.11.2024 in Halle (Saale) unter dem Thema „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ ein.

Wir freuen uns, als Referenten Prof. Dr. Rupert Scholz ankündigen zu dürfen. Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler ist leider kurzfristig verhindert.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist laut Bundesverfassungsgericht eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für die freiheitliche Demokratie „schlechthin konstituierend“. Aber es steht nicht gut um die Meinungsfreiheit. Cancel Culture, Löschungen im Netz, Digital Services Act, „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, Faktenchecking, Eingriffe in die Pressefreiheit über das Vereinsrecht und den Medienstaatsvertrag und Framing – das sind Stichworte dazu und es sind nicht alle. Nur noch 40 Prozent der Befragten gaben 2023 bei einer Studie des Allensbach Instituts an, dass sie ihre politische Meinung frei äußern können – der niedrigste Wert seit Beginn der Befragungen zum Meinungsklima. Wem die freiheitliche Demokratie am Herzen liegt, der sollte jetzt für die Meinungsfreiheit streiten. Das diesjährige KRiStA-Symposium will dazu einen Beitrag leisten. Als Referenten auf unserem diesjährigen Symposium erwarten Sie:

Prof. Dr. Rupert Scholz, Professor emeritus der Universität München (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften), Bundesverteidigungsminister a.D.,

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.,
Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg,

Prof. Dr. Bernd Stegemann, Professor für Theatergeschichte und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Berlin und

Dr. Jonas Tögel,
Amerikanist und Propagandaforscher, Universität Regensburg.

Die abschließende Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main.

Das Symposium ist keine Fachtagung für Juristen, sondern richtet sich an alle Interessierten. Weitere Informationen auf
https://netzwerkkrista.de/?p=4421&v=5

Wir freuen uns auf die Begegnung und den Austausch mit allen Teilnehmern und den Referenten!

Herzlich, Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte

Wir empfehlen wegen der erfahrungsgemäß großen Nachfrage den Ticketvorverkauf über folgenden Link:
https://eventfrog.de/de/p/fuehrungen-vortraege/symposium/meinungsfreiheit-ein-grundrecht-in-gefahr-krista-symposium-7240603967037587477.html


Forum-KRiStA-September-2024.pdf
2.1Mb
🗞 Die September-Ausgabe unseres Newsletters "Forum KRiStA" ist erschienen.

Wir informieren Sie über Aktuelles aus der Rechtsprechung und den Medien. Um den Newsletter knapp zu halten, beschränken wir uns bei der Medienschau regelmäßig auf die Wiedergabe der dortigen Überschriften und einleitenden Sätze. Ferner finden Sie Verweise auf unsere aktuellen eigenen Beiträge, mit denen wir uns mit rechtsstaatlichen Problemstellungen auseinandersetzen.


Die Bilanz der angerichteten Schäden der Covid-Politik ist in nahezu allen Lebensbereichen gigantisch. Die RKI-Protokolle zeigen, dass ein Großteil der freiheitseinschränkenden Normen von Anfang an mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet war. Die Justiz muss Konsequenzen ziehen. Wie das gelingen könnte, zeigen die Autoren in diesem Beitrag.
https://netzwerkkrista.de/2024/10/11/corona-und-recht-die-pandemie-der-unmenschlichkeit/


Im April 2020, im ersten Corona-Lockdown, galt für stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen ein generelles Besuchsverbot. Eine Richterin ermöglichte in dieser Situation durch eine einstweilige Verfügung gegen ein Pflegeheim einem Pfarrer den Besuch einer todkranken Bewohnerin. Mehr als vier Jahre später wurde sie dafür vom Landgericht Gera wegen Rechtsbeugung verurteilt.
https://netzwerkkrista.de/2024/10/03/wenn-zweifel-nicht-zugelassen-werden-das-urteil-des-landgerichts-gera-gegen-anna-k-wegen-rechtsbeugung/


Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hatte einen Fall einer Pflegehelferin zu entscheiden, die im Jahre 2022 mangels Beibringung entsprechender Nachweise auf der Grundlage des damals geltenden Infektionsschutzgesetzes (einrichtungsbezogene Impfpflicht) ein Betretungsverbot „kassiert“ hatte. Nach umfassender Beweisaufnahme und Verwertung der kürzlich bekannt gewordenen sog. „RKI-Protokolle“ gelangte das VG Osnabrück zu der Erkenntnis, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei. Das Gericht hat daraufhin dem Bundesverfassungsgericht in einem umfassend begründeten Vorlagebeschluss die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegt. In dem Beschluss heißt es unter anderem, dass „die Impfpflicht ein Thema ist, dass die Gesellschaft auch knapp zwei Jahre nach ihrem Außerkrafttreten immer noch tief bewegt und spaltet – wie das staatliche Handeln während der Coronapandemie insgesamt“. In diesem Beitrag werden die Erwägungen des VG Osnabrück, die zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geführt haben, dargestellt.
https://netzwerkkrista.de/2024/10/01/war-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht-verfassungswidrig/




Am 23. Januar 2024 sprach das Amtsgericht Tiergarten den amerikanischen Satiriker und Autor C.J. Hopkins vom Vorwurf des Verstoßes gegen das NS-Kennzeichenverbot frei. Er hatte in zwei Posts die Abbildung einer mit einem Hakenkreuz verfremdeten Mund-Nasen-Bedeckung verbreitet. Warum der Freispruch entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der Kritik an der Corona-Politik richtig war, legt die Autorin in diesem Beitrag dar.
https://netzwerkkrista.de/2024/09/26/wieviel-ns-kennzeichen-vertraegt-die-deutsche-demokratie-2024/


🗞 Die August-Ausgabe unseres Newsletters "Forum KRiStA" ist erschienen.

Wir informieren Sie über Aktuelles aus der Rechtsprechung und den Medien. Um den Newsletter knapp zu halten, beschränken wir uns bei der Medienschau regelmäßig auf die Wiedergabe der dortigen Überschriften und einleitenden Sätze. Ferner finden Sie Verweise auf unsere aktuellen eigenen Beiträge, mit denen wir uns differenziert mit rechtsstaatlichen Problemstellungen auseinandersetzen.

https://mail.nkws21.de/i/A0upq-IREH_j5SmK1LcrEZYXHKHmRwa2


Der Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche aus Nordhessen hat die Geschichte des Mandates eines neunjährigen Jungen, der in die erbarmungslosen Mühlen der Corona-Bürokratie geraten war, in bewegender Weise in einem Buch nacherzählt. Das Buch wirft erschreckende Schlaglichter auf Schulen und Verwaltungsbehörden, auf Medien, besonders aber auf eine Justiz, die dem rechtssuchenden Bürger während der „Corona-Zeit“ vielfach den gebotenen Schutz verweigert hat. Am Ende scheint aber doch Hoffnung auf, dass hierzulande noch Richter Dienst tun, die sich nicht gehorsam der Exekutive untergeordnet haben, sondern eigenständige Entscheidungen treffen.
https://netzwerkkrista.de/2024/09/19/vincent-der-fall-aurich/


Das erstinstanzliche Urteil im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht. Die FAZ preist das 276 Randnummern umfassende Urteil als „wegweisend“ und lobt die „überzeugende“ und „lehrbuchmäßig durchgeführte juristische Prüfung“. Diese Einschätzung wird von den Verfassern dieses Beitrags nicht geteilt.
https://netzwerkkrista.de/2024/09/16/mccarthy-im-wissenschaftsbetrieb/


🔴 Einladung zum KRiStA-Symposium 2024

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte lädt herzlich zu seinem dritten Symposium am 16.11.2024 in Halle (Saale) unter dem Thema „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ ein.


Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist laut Bundesverfassungsgericht eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für die freiheitliche Demokratie „schlechthin konstituierend“. Aber es steht nicht gut um die Meinungsfreiheit. Cancel Culture, Löschungen im Netz, Digital Services Act, „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, Faktenchecking, Eingriffe in die Pressefreiheit über das Vereinsrecht und den Medienstaatsvertrag und Framing – das sind Stichworte dazu und es sind nicht alle. Nur noch 40 Prozent der Befragten gaben 2023 bei einer Studie des Allensbach Instituts an, dass sie ihre politische Meinung frei äußern können – der niedrigste Wert seit Beginn der Befragungen zum Meinungsklima. Wem die freiheitliche Demokratie am Herzen liegt, der sollte jetzt für die Meinungsfreiheit streiten. Das diesjährige KRiStA-Symposium will dazu einen Beitrag leisten.

Wir freuen uns, folgende Referenten ankündigen zu können:

Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Oldenburg,

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.,
Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg,

Prof. Dr. Bernd Stegemann, Professor für Theatergeschichte und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Berlin und

Dr. Jonas Tögel,
Amerikanist und Propagandaforscher, Universität Regensburg.

Die abschließende Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main.
Das Symposium ist keine Fachtagung für Juristen, sondern richtet sich an alle Interessierten.

Weitere Informationen auf
https://netzwerkkrista.de/?p=4421&v=1

Wir empfehlen, den Kartenvorverkauf zu nutzen. Das Symposium war im letzten Jahr ausgebucht.
Wir freuen uns auf die Begegnung und den Austausch mit allen Teilnehmern und den Referenten!
Herzlich, das Netzwerk KRiStA

Hier geht es direkt zum Ticketverkauf über Eventfrog:
https://eventfrog.de/de/p/fuehrungen-vortraege/symposium/meinungsfreiheit-ein-grundrecht-in-gefahr-krista-symposium-7240603967037587477.html

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