❗️Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf❗️
Der Familienrichter, der im April 2021 nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten an zwei Weimarer Schulen u. a. das Maskentragen wegen damit verbundener Kindeswohlgefährdung untersagt hat, wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2024 nunmehr rechtskräftig wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der BGH hat die Revision von Christian Dettmar gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 überraschend verworfen, obwohl selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils wegen „handwerklicher Fehler“ beantragt hatte.
netzwerkkrista.de/2024/11/22/kom…
Für Christian Dettmar bedeutet dieses Urteil das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen dringend angewiesen.
Wir werden ihn in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen und rufen jeden, der mit uns weiterhin an seiner Seite stehen möchte, dazu auf, ihn durch Spenden finanziell zu unterstützen. Hierfür wurde folgendes Spendenkonto eingerichtet:
IBAN: DE88 8205 1000 1164 9047 24
Kontoinhaber: Christian Dettmar
BIC: HELADEF1WEM
Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Jeder Beitrag ist willkommen, ob einmalig oder als Dauerauftrag, und kommt unmittelbar Christian Dettmar zugute. Kurze persönliche Botschaften können gern im Verwendungszweck übermittelt werden.
Für Ihre Spendenbereitschaft bedankt sich, auch im Namen von Christian Dettmar,
Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V.
Den Spendenaufruf finden Sie auch hier im Web:
netzwerkkrista.de/2024/11/27/spe…
via t.me/Netzwerk_KRiSt…
Der Familienrichter, der im April 2021 nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten an zwei Weimarer Schulen u. a. das Maskentragen wegen damit verbundener Kindeswohlgefährdung untersagt hat, wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2024 nunmehr rechtskräftig wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der BGH hat die Revision von Christian Dettmar gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 überraschend verworfen, obwohl selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Urteils wegen „handwerklicher Fehler“ beantragt hatte.
netzwerkkrista.de/2024/11/22/kom…
Für Christian Dettmar bedeutet dieses Urteil das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen dringend angewiesen.
Wir werden ihn in dieser schwierigen Situation nicht allein lassen und rufen jeden, der mit uns weiterhin an seiner Seite stehen möchte, dazu auf, ihn durch Spenden finanziell zu unterstützen. Hierfür wurde folgendes Spendenkonto eingerichtet:
IBAN: DE88 8205 1000 1164 9047 24
Kontoinhaber: Christian Dettmar
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Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Jeder Beitrag ist willkommen, ob einmalig oder als Dauerauftrag, und kommt unmittelbar Christian Dettmar zugute. Kurze persönliche Botschaften können gern im Verwendungszweck übermittelt werden.
Für Ihre Spendenbereitschaft bedankt sich, auch im Namen von Christian Dettmar,
Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V.
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