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Sylvia Stolz -Konferenz der Anti-Zensur-Koalition 2012
Sylvia Stolz ist eine ehemalige deutsche Rechtsanwältin.
Sylvia Stolz wurde aus dem Prozeß gegen Ernst Zündel, dem sie ursprünglich als Pflichtverteidigerin zugewiesen war, ausgeschlossen, da eine von ihr diesbezüglich eingereichte Beschwerde sogenannte volksverhetzende Inhalt enthielt. Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten:
„Ich habe festgestellt, daß der Holocaust nicht offenkundig ist."
Weiterhin vertrat sie auch Horst Mahler vor Gericht. In der Beschwerde gegen die Anklage Ernst Zündels spricht Sylvia Stolz von der „Staatsattrappe ‚Bundesrepublik Deutschland‘, die einen Vernichtungskrieg gegen das deutsche Volk mit dem Ziel seiner vollständigen Auslöschung führt.“
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Kanallink: @Geschichte_FNRW
Kontakt: @FreieNRW_bot
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Sylvia Stolz ist eine ehemalige deutsche Rechtsanwältin.
Sylvia Stolz wurde aus dem Prozeß gegen Ernst Zündel, dem sie ursprünglich als Pflichtverteidigerin zugewiesen war, ausgeschlossen, da eine von ihr diesbezüglich eingereichte Beschwerde sogenannte volksverhetzende Inhalt enthielt. Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten:
„Ich habe festgestellt, daß der Holocaust nicht offenkundig ist."
Weiterhin vertrat sie auch Horst Mahler vor Gericht. In der Beschwerde gegen die Anklage Ernst Zündels spricht Sylvia Stolz von der „Staatsattrappe ‚Bundesrepublik Deutschland‘, die einen Vernichtungskrieg gegen das deutsche Volk mit dem Ziel seiner vollständigen Auslöschung führt.“
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