❌❌ Im Rahmen der behördlichen Auflagen für die morgige Veranstaltung ergeht folgende Mitteilung:
1. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen
Erkältungssymptomen sowie Personen, welche Kontakt zu infizierten Personen hatten oder
positiv getestete, können morgen leider nicht an der Versammlung teilnehmen. Personen, welche Vorhaben, an der Versammlung teilzunehmen und dem Versammlungsleiter bekannt sind, sind nach Möglichkeit im Vorfeld
der Versammlung über die o.g. Begebenheiten zu befragen.
2. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Versammlungsraum ist Pflicht. Es gelten die in §1 Abs. 2 der 8. Eindämmungsverordnung genannten Ausnahmetatbestände. Auf die
Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m zwischen den Versammlungsteilnehmern ist zu
achten.
1. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen
Erkältungssymptomen sowie Personen, welche Kontakt zu infizierten Personen hatten oder
positiv getestete, können morgen leider nicht an der Versammlung teilnehmen. Personen, welche Vorhaben, an der Versammlung teilzunehmen und dem Versammlungsleiter bekannt sind, sind nach Möglichkeit im Vorfeld
der Versammlung über die o.g. Begebenheiten zu befragen.
2. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Versammlungsraum ist Pflicht. Es gelten die in §1 Abs. 2 der 8. Eindämmungsverordnung genannten Ausnahmetatbestände. Auf die
Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m zwischen den Versammlungsteilnehmern ist zu
achten.