Leserschrift:
Zum erhöhten Demonstrationsverbot im Landkreis Germersheim durch den dortigen Landrat:
So und nun will ich Euch mal mit wenigen Sätzen vormachen, warum sämtliche Germersheimer Verbote rechtswidrig sind. Im Übrigen könnt Ihr das auf jeden Ort, jede Gemeinde oder jeden Landkreis 1:1 so umsetzen.
Sämtliche Verbotsauflagen des Landkreises Germersheim zu den sogenannten "Spaziergänger-Demos" sind rechtlich hinfällig.
Zur Begründung:
Der Landkreis Germersheim beruft sich mehrfach seine Verbots-Maßnahmen begründend, auf den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, gerade und insbesondere auf Grund der vorliegenden Corona-Situation, die infolge der Massendemos negativ verschärft werden könne.
Doch es ist genau dieser Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeiten, der Zweifel an die Verhältnismäßigkeiten der Anordnungen und Verbote durch den Landkreis Germersheim aufkommen lässt. Zur Verdeutlichung:
Gemäß der öffentlichen Pressemiteilung des Landkreises Germersheim vom 17.12.2021 beträgt die Anzahl der aktuellen Corona-Infizierten des gesamten Landkreises 187 Personen.
(Quellenbeleg: https://www.kreis-germersheim.de/kv_germersheim/Unsere%20Themen/Pressemitteilungen/2021/Fallzahlen%20im%20Landkreis%20Germersheim%20vom%2017.%20Dezember%202021/211217_Coronavirus-Fallzahlen-im-Landkreis-Germersheim.pdf )
Gemäß Wikipedia mit Stand vom 31.12.2020, verfügt der Landkreis Germersheim über eine Einwohneranzahl von 129.006 dort lebenden Bürgern.
(Quellenbeleg: https://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Germersheim)
Prozentual ergeben 187 aktuell infizierte Personen gegen über 129006 im Landkreis Germersheim lebenden Personen, einen Infektionswert von 0,14 % in der Gesamtbevölkerung des Landkreises Germersheim.
Wenn also der Landrat des Landkreises Germersheim seine Verschärfungen der allgemeinen Demonstrationsgrundlagen einzig und allein auf den real täglich nachweisbaren Corona Infektionswert von nur 0,14% in seinem gesamten Landkreis Germersheim begründet, hat er sämtliche bundesrechtlich verbriefte Rechtsgrundsätze der Verhältnismäßigkeiten ignoriert. Demzufolge sind sämtliche in diesem Zusammenhang ergangenen Landratsbeschlüsse einzukassieren und für ungültig zu erklären.
...
...
Wenn jeder Bürger bei sich in seiner Stadt, seiner Gemeinde oder seinem Landkreis oder Bundesland, täglich einfach nur die aktuelle Iniziertenzahl notiert und diese prozentual gegen die jeweilige Einwohneranzahl gegenrechnet, wird JEDER feststellen, dass wir an keinem Ort in ganz Deutschland seit über einem Jahr einen Infektionswert von über 0,8% hatten. NIRGENDWO! In ganz Deutschland lag der höchste Wert jetzt im November bei 1,42%. Solche täglich nachweisbaren Prozentberechnungen zeigen nachweislich auf, dass wir weder eine Pandemie haben, noch eine 4. Welle und erst Recht keine Verhältnismäßigkeit für Sonderverbotsrechte. Das muss nicht nur ALLEN Demonstranten bewusst werden, sondern Sie können sich mit dieser simplen Darstellung bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung damit verteidigen. Diese Zahlen lügen nicht!
Zum erhöhten Demonstrationsverbot im Landkreis Germersheim durch den dortigen Landrat:
So und nun will ich Euch mal mit wenigen Sätzen vormachen, warum sämtliche Germersheimer Verbote rechtswidrig sind. Im Übrigen könnt Ihr das auf jeden Ort, jede Gemeinde oder jeden Landkreis 1:1 so umsetzen.
Sämtliche Verbotsauflagen des Landkreises Germersheim zu den sogenannten "Spaziergänger-Demos" sind rechtlich hinfällig.
Zur Begründung:
Der Landkreis Germersheim beruft sich mehrfach seine Verbots-Maßnahmen begründend, auf den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, gerade und insbesondere auf Grund der vorliegenden Corona-Situation, die infolge der Massendemos negativ verschärft werden könne.
Doch es ist genau dieser Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeiten, der Zweifel an die Verhältnismäßigkeiten der Anordnungen und Verbote durch den Landkreis Germersheim aufkommen lässt. Zur Verdeutlichung:
Gemäß der öffentlichen Pressemiteilung des Landkreises Germersheim vom 17.12.2021 beträgt die Anzahl der aktuellen Corona-Infizierten des gesamten Landkreises 187 Personen.
(Quellenbeleg: https://www.kreis-germersheim.de/kv_germersheim/Unsere%20Themen/Pressemitteilungen/2021/Fallzahlen%20im%20Landkreis%20Germersheim%20vom%2017.%20Dezember%202021/211217_Coronavirus-Fallzahlen-im-Landkreis-Germersheim.pdf )
Gemäß Wikipedia mit Stand vom 31.12.2020, verfügt der Landkreis Germersheim über eine Einwohneranzahl von 129.006 dort lebenden Bürgern.
(Quellenbeleg: https://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Germersheim)
Prozentual ergeben 187 aktuell infizierte Personen gegen über 129006 im Landkreis Germersheim lebenden Personen, einen Infektionswert von 0,14 % in der Gesamtbevölkerung des Landkreises Germersheim.
Wenn also der Landrat des Landkreises Germersheim seine Verschärfungen der allgemeinen Demonstrationsgrundlagen einzig und allein auf den real täglich nachweisbaren Corona Infektionswert von nur 0,14% in seinem gesamten Landkreis Germersheim begründet, hat er sämtliche bundesrechtlich verbriefte Rechtsgrundsätze der Verhältnismäßigkeiten ignoriert. Demzufolge sind sämtliche in diesem Zusammenhang ergangenen Landratsbeschlüsse einzukassieren und für ungültig zu erklären.
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Wenn jeder Bürger bei sich in seiner Stadt, seiner Gemeinde oder seinem Landkreis oder Bundesland, täglich einfach nur die aktuelle Iniziertenzahl notiert und diese prozentual gegen die jeweilige Einwohneranzahl gegenrechnet, wird JEDER feststellen, dass wir an keinem Ort in ganz Deutschland seit über einem Jahr einen Infektionswert von über 0,8% hatten. NIRGENDWO! In ganz Deutschland lag der höchste Wert jetzt im November bei 1,42%. Solche täglich nachweisbaren Prozentberechnungen zeigen nachweislich auf, dass wir weder eine Pandemie haben, noch eine 4. Welle und erst Recht keine Verhältnismäßigkeit für Sonderverbotsrechte. Das muss nicht nur ALLEN Demonstranten bewusst werden, sondern Sie können sich mit dieser simplen Darstellung bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung damit verteidigen. Diese Zahlen lügen nicht!