❗️Wendung im Justizskandal Peine: ERMITTLUNGEN WIEDER AUFGENOMMEN! Staatsanwältin belastet Kriminaloberkommisarin schwer: „ICH HABE DAS BEWEISSTÜCK NIE ERHALTEN!“❗️
➕UMFRAGE: Soll ich der Anordnung der Polizei Braunschweig Folge leisten? Ihr entscheidet:
https://onlinevoten.de/poll/result/105393-soll-henryk-die-anordnung-der-polizei-braunschweig-befolgen/+++Staatsanwältin widerspricht direkt der wegen Strafvereitelung angezeigten Kriminaloberkommisarin: „Ich habe diesen Chatverlauf nie erhalten!“ 😵+++
+++Auf diesem Schotterplatz wurde Alexandra vergewaltigt 😥+++
+++Polizei droht mir mit 10.000€ Strafe oder 2 Wochen Zwangsshaft, sollte ich nicht sämtliche Vorwürfe löschen 😳+++
RÜCKBLICK
Im Mai 2018 wurde die 15-jährige Alexandra von einem 17-jährigen Syrer vergewaltigt, wie Mutter Lorina Seiler erzählt. 😰 Sie verließ mit ihm eine Party, dann erinnert sie sich an nichts mehr. Als sie wieder aufwachte, merkte sie, dass ihre Unterhose heruntergezogen war! 😫 „K.O.-Tropfen“, vermutet die Mutter.
Doch als sie direkt am nächsten Morgen zur Polizei 👮🏻♀️ fuhren und Anzeige erstatteten, wurde bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung nicht mal eine Blut-, Urin- oder Haarprobe entnommen! 🤔
Und obwohl Alexandra 2 Mal gebissen wurde, die einzige Augenzeugin nicht befragt wurde und das Opfer in einem bewusstlosen Zustand dem Geschlechtsverkehr gar nicht zustimmen konnte, schloss die zuständige Kriminaloberkommisarin Stephanie S. die Ermittlungen mit den Worten: „War wohl eher einvernehmlich“ und unterstellt dem Opfer indirekt, sie hätte sich die Vergewaltigung nur ausgedacht: „Aus welchem Grund Alexandra von Vergewaltigung sprach... Sie erzählte mir, dass sie einen Freund habe...vielleicht erfolgt die Anzeige aus diesem Grund.“ 😤
ERMITTLUNGEN WIEDERAUFGENOMMEN
Aufgrund der Öffentlichkeitsmachung zum Handeln gezwungen, verkündete die Staatsanwaltschaft Oldenburg nun vor wenigen Tagen:
Die Ermittlungen im Fall der Vergewaltigung der 15-jährigen Alexandra durch einen Syrer von Mai 2018 sind wiederaufgenommen! 🤗
Die zuständige Staatsanwältin Frau U. teilte mit, dass sie von einer möglichen Zeugin und einem dazugehörigen Chatverlauf nichts wusste: „Dieser Chatverlauf liegt mir nicht vor.“
STAATSANWÄLTIN WIDERSPRICHT KRIMINALOBERKOMMISARIN
Ein Paukenschlag! Denn sowohl Mutter Lorina Seiler als auch Opfer Alexandra können bezeugen, dass Kriminaloberkommisarin Stephanie S. Fotos von dem Instagram-Chatverlauf der Zeugin gemacht hat. Anscheinend hat sie diesen Chatverlauf aber nicht der Ermittlungsakte beigefügt! 📛
Damit erhärtet die Aussage der Staatsanwältin, das Beweisstück nie erhalten zu haben, den Strafvereitelungsverdacht gegen die Polizeibeamtin, gegen die Mutter Lorina Seiler & ich bereits eine entsprechende Strafanzeige gestellt haben! ☝🏻
ANORDNUNG DER POLIZEI VERSTÖßT GEGEN GRUNDGESETZ
Die Polizeidirektion Braunschweig versucht nun, mich mit allen Mitteln zum Schweigen zu bringen: Obwohl ich einer ersten Anordnung nachkam, indem ich Nachname und Bildnis der Beamtin entfernte/entfremdete, fordert die Polizei nun, dass ich alle Beiträge und Videos zu löschen habe! 🚫🤐
Dies verstößt jedoch gegen Artikel 5 des Grundgesetzes „Meinungs- & Pressefreiheit“.
Denn: Durch die Anonymisierung der Beamtin verletze ich keinerlei Persönlichkeitsrechte, wodurch eine Anordnung zur Löschung unzulässig ist!
Außerdem ist die weitere Anordnung, sämtliche Kommentare (insgesamt 2.377) nach strafrechtlich relevantem Inhalt zu durchsuchen und zu löschen, unzulässig, da dies erneut gegen die freie Meinungsäußerung eines Anderen verstößt und unabhängig davon laut DSGVO der Betreiber (Facebook) einer Plattform für das Löschen von Hasskommentaren zuständig ist und nicht der Nutzer (ich)!
Doch um dies beweisen zu können, müsste ich eine sogenannte „Anfechtungsklage“ gegen die Polizeidirektion Braunschweig einlegen.
Das Problem: Aufgrund der Komplexität des Falles kostet diese Klage ca. 4.