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Ärztin verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld wegen Gesundheitsschäden. Urteil möglicherweise wegweisend. Wie Impfstoffhersteller reagiert.
Wie der Vorsitzende Richter zum Prozessauftakt berichtet, macht die Klägerin geltend, dass der Impfstoff Comirnaty, der ihr dreimal verabreicht worden sei, „erhebliche Nebenwirkungen bis zum Tod“ haben könne. Als Mitarbeiterin des Gesundheitswesens, für die zwischenzeitlich die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ galt, habe sie sich allerdings den Impfungen unterziehen müssen. Bei der Frau, so war im Vorfeld des Prozesses zu erfahren, hätten die Impfungen zu Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen, Schmerzen im Oberkörper sowie Schwellungen an den Extremitäten geführt. Die Frau klagt auch darauf, dass Biontech zu einem Ersatz der „materiellen Schäden“ verpflichtet sei. Dagegen bestreitet Biontech, dass die Impfung gegen das Coronavirus die Beschwerden der Klägerin ausgelöst hat.
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Wie der Vorsitzende Richter zum Prozessauftakt berichtet, macht die Klägerin geltend, dass der Impfstoff Comirnaty, der ihr dreimal verabreicht worden sei, „erhebliche Nebenwirkungen bis zum Tod“ haben könne. Als Mitarbeiterin des Gesundheitswesens, für die zwischenzeitlich die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ galt, habe sie sich allerdings den Impfungen unterziehen müssen. Bei der Frau, so war im Vorfeld des Prozesses zu erfahren, hätten die Impfungen zu Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen, Schmerzen im Oberkörper sowie Schwellungen an den Extremitäten geführt. Die Frau klagt auch darauf, dass Biontech zu einem Ersatz der „materiellen Schäden“ verpflichtet sei. Dagegen bestreitet Biontech, dass die Impfung gegen das Coronavirus die Beschwerden der Klägerin ausgelöst hat.
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