Das Urteil stammt aus 2013, ist aber trotzdem kaum bekannt in der Opposition.
Gerade in Zeiten, wie des Coronadiktat, sollte man wissen was das System nach ihren eigenen Gesetzen darf, und was nicht.
Also besteht immer darauf, dass der Versammlungsleitung vom Einsatzleiter, bzw. Kontaktbeamten die Zivilpolizisten vorgestellt werden.
Sollten sich die Einsatzkräften weigern, kann man wunderbar Klagen und mit Gewinngarantie rechnen.
Gerade in Zeiten, wie des Coronadiktat, sollte man wissen was das System nach ihren eigenen Gesetzen darf, und was nicht.
Also besteht immer darauf, dass der Versammlungsleitung vom Einsatzleiter, bzw. Kontaktbeamten die Zivilpolizisten vorgestellt werden.
Sollten sich die Einsatzkräften weigern, kann man wunderbar Klagen und mit Gewinngarantie rechnen.