6. Verhandlungstag Ballweg
Ärger mit dem Finanzamt kennen viele. Aber was
x.com/Michael_Ballweg geschah, ist einmalig. Heute sagte die für ihn zuständige Finanzbeamtin aus.
Sie lehnte seine aus der Haft heraus begehrte Fristverlängerung ab und hielt das Strafverfahren am Leben.
Hintergrund: Die hochnervöse Finanzbeamtin war am Finanzamt Stuttgart für die Einkommensteuer Michael Ballwegs zuständig. Dass er seine Erklärung nicht am 31.08.2022 abgab, weil seine Unterlagen beschlagnahmt waren und er im Gefängnis saß, bemerkte sie nicht. Solche Fristversäumnisse setzen einen automatisierten Mahnprozess in Gang, eine Allerweltssache.
Als sein Antrag auf Fristverlängerung einging, sah die Beamtin auf dem Bildschirm, dass eine Fahndung lief. Im Prozess stellte sie zutreffend fest, dass sie dem Antrag stattgeben konnte, auch rückwirkend.
Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung konnte auch nur so aussehen, dass sie die Frist wegen Unmöglichkeit der Abgabe verlängerte. Statt dessen lehnte sie den Antrag nach Rücksprache mit dem Fahnder ab. Das ist unglaublich, weil die Fahndung nicht gegenüber der Sachbearbeitung weisungsbefugt ist.
Der Fahnder wurde offenkundig politisch geführt und sollte das Strafverfahren eskalieren. Er hatte bereits im Juni 2022 an Durchsuchung, Beschlagnahme und Verhaftung mitgewirkt, obwohl zu diesem Zeitpunkt nach Aussage aller Beamten keinerlei Steuerstraftat vorlag. Durch Verhaftung und Antragsablehnung haben die Behörden die Straftat selbst herbeigeführt.
Meines Erachten besteht zumindest gegen diese Finanzbeamtin, den Fahnder und die Staatsanwältin der dringende Tatverdacht der Verfolgung Unschuldiger, § 344 StGB.