Vermeintliche „sexuelle Wünsche“, die schon kleinen Kindern unterstellt werden, dienen Missbrauchstätern seit jeher als Rechtfertigung für ihre Übergriffe. Ausgerechnet Uwe Sielert, der Chefideologe der sog. Sexualpädagogik der Vielfalt, kritisiert die Diskussion um sexuellen Kindesmissbrauch, weil sie Kinder zu „Gefährdungsobjekten“ gemacht und zur „völligen Ausblendung einer aktiv anregenden Förderungen sexueller Lebensäußerungen“ geführt habe. Demgegenüber propagiert er eine „sexuelle Bildung von Anfang an“, die „sexuelle Kompetenzen“ von Kindern in Kindertagesstätten fördern soll.
Wer die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ ablehnt, wird von den selbsternannten Demokratiepädagogen als „rechtspopulistisch“, „fundamentalistisch“, „antifeministisch“ oder „homo-, inter- und trans*feindlich“ denunziert. Die klassische Familie ist seit jeher das Feindbild aller Ideologen (von links wie rechts), die einen autoritären Bevormundungsstaat wollen. Sie greifen nach der Lufthoheit über den Kinderbetten, die Olaf Scholz als SPD-Generalsekretär schon 2002 propagierte. Um diese endgültig zu erobern, muss das in Art. 6 GG verbriefte Erziehungsrechts der Eltern als letzter Schutzwall auch noch fallen. Mit dem jetzt von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz wird er komplett niedergerissen. Die „Kinderrechte“ werden in dem Entwurf in einem Absatz 1a vor das Elternrecht in Absatz 2 platziert und diesem übergeordnet.
Über die „Kinderrechte“ würden dann Politiker und Juristen bestimmen, was das angeblich Beste für das Kind sei, auch in intimen Fragen, auch in der Wertevermittlung. Das Elternrecht wäre abgeschafft und damit jede Schranke gegen die ideologische Manipulation und Indoktrination von Kindern gefallen. Das dürfen und werden wir nicht zulassen. Deshalb sage ich nein zu „Kinderrechten“ im Grundgesetz und verteidige weiter das Elternrecht, um unsere Kinder zu schützen.
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