Forward from: Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
Wesentlich vielversprechender ist der Ansatz, die Meldestelle "REspect!" selbst zu nutzen und alles zu melden, was man selbst als Hassrede empfindet. Aus der Corona-Zeit sind uns Unsummen an schlimmen verbalen Entgleisungen der Propaganda-Treiber gegen "Impfverweigerer" bekannt, die alle in legitimer Weise als Hassrede eingestuft werden können, ja sogar teilweise die Grenze zur strafbaren Beleidigung oder Volksverhetzung überschreiten.
Wenn "REspect" dann tätig wird und die Online-Plattformen, auf denen diese widerwärtigen Dinge verbreitet wurden, verwarnt, hat sie die ihr zugedachte Aufgabe erfüllt. Kritiker befürchten aber, dass als "Hassrede" nur Meinungsäußerungen und Informationen eingestuft werden könnten, die der Bundesregierung nicht in den Kram passen. Um das herauszufinden, könnte man in regelmäßigen Abständen IFG-Anfragen bei "REspect!" stellen, welche Hinweise dort eingegangen sind und welche dieser Hinweise "REspect!" bei den Online-Plattformen gemeldet hat. Denn "REspect!" ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG auskunftspflichtig: Es handelt sich um eine privatrechtliche Stiftung, derer sich die Bundesnetzagentur zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Bundesnetzagentur ihren eigenen Aufgabenbereich überdehnt: Maßgeblich ist vielmehr allein die Tatsache, dass "REspect" sich in den Dienst der Bundesnetzagentur stellt.
Aus den Antworten von "REspect" könnte man dann ablesen, ob dort wie befürchtet mit zweierlei Maß gemessen wird oder aber tatsächlich eine objektive Einordnung der dort eingegangenen Hinweise erfolgt. Und das Ergebnis dieser Auswertung könnte man medial weit verbreiten - um daraus den Stoff für eine dann vielleicht doch erfolgreiche verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Anerkennungsbescheid zu gewinnen. Ob man sich bei "REspect!" diese Konsequenzen bewusst gemacht hat, als man dort auf die Idee kam, bei der Bundesnetzagentur den Antrag zu stellen, als vertrauenswürdiger Hinweisgeber anerkannt zu werden?
Für alle, die dieses "man könnte doch" oder "man müsste doch" nicht mehr hören können: Ich werde meine Überlegungen in diese Richtung weiter vertiefen und bitte alle, die diesen Text lesen, das Gleiche zu tun. Jeder kann hier mit wenig Aufwand einen Beitrag leisten - indem er Medienbeiträge mit Hass und Hetze gegen Regierungskritiker aufspürt und bei "REspect!" meldet. Wir haben jetzt die Chance, kollektiv ins Handeln zu kommen. Und wir müssen es bald tun. Denn wenn wir uns die Meinungsfreiheit nehmen lassen, bekommen wir sie nie mehr wieder zurück.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Wenn "REspect" dann tätig wird und die Online-Plattformen, auf denen diese widerwärtigen Dinge verbreitet wurden, verwarnt, hat sie die ihr zugedachte Aufgabe erfüllt. Kritiker befürchten aber, dass als "Hassrede" nur Meinungsäußerungen und Informationen eingestuft werden könnten, die der Bundesregierung nicht in den Kram passen. Um das herauszufinden, könnte man in regelmäßigen Abständen IFG-Anfragen bei "REspect!" stellen, welche Hinweise dort eingegangen sind und welche dieser Hinweise "REspect!" bei den Online-Plattformen gemeldet hat. Denn "REspect!" ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG auskunftspflichtig: Es handelt sich um eine privatrechtliche Stiftung, derer sich die Bundesnetzagentur zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Bundesnetzagentur ihren eigenen Aufgabenbereich überdehnt: Maßgeblich ist vielmehr allein die Tatsache, dass "REspect" sich in den Dienst der Bundesnetzagentur stellt.
Aus den Antworten von "REspect" könnte man dann ablesen, ob dort wie befürchtet mit zweierlei Maß gemessen wird oder aber tatsächlich eine objektive Einordnung der dort eingegangenen Hinweise erfolgt. Und das Ergebnis dieser Auswertung könnte man medial weit verbreiten - um daraus den Stoff für eine dann vielleicht doch erfolgreiche verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Anerkennungsbescheid zu gewinnen. Ob man sich bei "REspect!" diese Konsequenzen bewusst gemacht hat, als man dort auf die Idee kam, bei der Bundesnetzagentur den Antrag zu stellen, als vertrauenswürdiger Hinweisgeber anerkannt zu werden?
Für alle, die dieses "man könnte doch" oder "man müsste doch" nicht mehr hören können: Ich werde meine Überlegungen in diese Richtung weiter vertiefen und bitte alle, die diesen Text lesen, das Gleiche zu tun. Jeder kann hier mit wenig Aufwand einen Beitrag leisten - indem er Medienbeiträge mit Hass und Hetze gegen Regierungskritiker aufspürt und bei "REspect!" meldet. Wir haben jetzt die Chance, kollektiv ins Handeln zu kommen. Und wir müssen es bald tun. Denn wenn wir uns die Meinungsfreiheit nehmen lassen, bekommen wir sie nie mehr wieder zurück.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab