Pressemitteilung
Da soll noch mal einer sagen, in Deutschland würde die Justiz nicht mit zweierlei Maß
messen.
Fall 1.
„Mann, was bist du doch für ein hohles Naziarschloch“ ließ ich mir ja von Wolfgang Diez am 8. Dezember 2016 auf Facebook ja noch gefallen, als er mich dann als „Schwule Schwuchtel“ bezeichnete, war das Maß voll und als er auf Facebook postete, „was du in München mit kleinen Knaben machst, ist allgemein bekannt“, führte kein Weg mehr an der Staatsanwaltschaft vorbei (ganzer Dialog in „Im Netz der ‚Nazi-Jäger‘“, Seite 12 ff)
Drei Monate später erhielt ich von der Koblenzer Staatsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen 2010 Js 768 19/16 die Nachricht, das Verfahren sei eingestellt, weil der Täter nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Die Ermittlungstätigkeit stehe zudem „außer Verhältnis zum Tatvorwurf.“
Fall 2.
Am 15.10.2016 veröffentlichte der Rektor der TU Dresden ein Bild mit dem Text, dass er, der Rektor der TU Dresden einer von 500.000 Dresdner sei, der nicht zur Pegida gehe. Diese Aussage konterte ich drei Tage später mit dem Bild einer vom IS geschächteten Frau und kommentierte: „Der Unterschied, ob jemand zur Demo gehen will oder nicht, liegt im freien Willen. Der Reaktor hat ihn, das Mädchen im IS hat ihn nicht (mehr).“
Jetzt wurde die Staatsanwaltschaft aktiv. Erst Dresden, immer noch mit dem Prüf-Vorbehalt, auch den Kontext zu berücksichtigen, dann aber sattelte München seine Kavallerie, wo sofort ein Untersuchungsrichter „die Schwere der Tat“ bescheinigte und ohne vorherige Anhörungen eine Hausdurchsuchung anordnete. Aus einer Razzia wurden zwei; beide ein Schuss in den Ofen. Doch damit nicht genug. Da ich aus Angst vor Nachstellungen der Antifa meinen Wohnsitz nach Thailand in das Haus meiner Söhne verlegte und sowohl Polizei, als auch Staatsanwaltschaft über meine neue Anschrift informierte, ließ mich Staatsanwalt Weinzierl in den Fahndungs-Computer setzen.
Er folgten ein „Kuhhandel“, gegen Bezahlung von 500,— € das Verfahren einzustellen, da ich dies ablehnte, ein Strafbefehl über 600,— € und schließlich eine Ladung, am 22. Juli persönlich vor dem Amtsgericht anzutanzen. Alle Unterschriften rechtsungültig.
Da ich von Thailand aus, kaum die Möglichkeit habe, meine Verteidigung zu organisieren, setzte ich auf die Hilfe der Facebook-Community. Und da eilte eine ehemalige Stasi-Mitarbeiterin mit ihren Löschtrupps dem Staatsanwalt zu Hilfe. Facebook sperrte mich für einen Monat mit einem 3 Jahre alten Post, einem Post, der schon zweimal zuvor gesperrt und mit dem Ausdruck des Bedauerns, sich geirrt zu haben, wieder aufgehoben wurde. Aber nun galt es, mit der dritten Sperrung desselben Bildes, gemeinsam einen ‚Nazi‘ zu jagen, den die Polizei ja schon ohne jede vorherige Anhörung unter „Politische Kriminalität (rechts)“ verortet hatte
Und jetzt soll ich an die große Gerechtigkeit glauben?
OK. Ich bin Einzelkämpfer und als Ruheständler ein winziges Lichtlein, gegenüber den Global-Playern in Politik und Gesellschaft. Eigentlich für die Presse uninteressant.
Man hat mich isoliert und möchte wohl auch den Prozess in einer Hinterstube am Amtsgericht München über die Justizbühne bringen.
Als ehemaliger TV-Journalist (25 Jahre SWR) aber habe ich die Hoffnung, dass noch irgendwo ein Fünkchen der alten Journalistenschule glimmt, als nicht Meinungen vorherrschten, sondern Fakten. Ein solcher Journalist darf sich gerne am 22. Juli 2019 um 9 Uhr in den Sitzungssaal A 210, 2.Stock am Münchner Amtsgericht Nymphenburger-Straße 16 verirren.
Gerne können Sie auch den Staatsanwalt Florian Weinzierl kontaktieren, der gleichzeitig Pressesprecher der Staatsanwaltschaft ist. Ich entbinde ihn hiermit von seiner Schweigepflicht in dem laufenden Verfahren AZ. 845 Cs 112 Js 157749/17
Ich selbst habe alle Akten, meine Verteidigungsstrategie und mein Plädoyer auf meiner Homepage
https://www.staatsanwalt-vs-kothny.de zusammengetragen.
Bis zu Prozesseröffnung sind die Verteidigungs-Passagen gesperrt.
Sie können aber von mir ein persönliches Passwort erhalten,