Forward from: RA Ludwig - Querdenkeranwalt
Am Montag, 20. Juli, wird um 9 Uhr vor dem Landgericht Ravensburg die Berufung im Verfahren gegen Michael von Lüttwitz verhandelt. Die Sitzung ist öffentlich.
Von Lüttwitz ist Journalist und Pressefotograf. In erster Instanz wurde er wegen Nötigung verurteilt. Im Berufungsverfahren wird zu klären sein, ob sich ihm eine konkrete strafbare Handlung nachweisen lässt und ob die Verurteilung Bestand haben wird.
Die Ereignisse in Biberach wurden früh mit Bildern von Bauernprotesten, blockierten Zufahrten und Tumulten verbunden. Angeblich musste deswegen sogar der politische Aschermittwoch der Grünen abgesagt werden. Maßgeblich sind deshalb die Videoaufnahmen, der Akteninhalt und die Frage, wie von Lüttwitz als Beobachter und Pressefotograf, der das Polizeihandeln aufgenommen hat, an einer Nötigung beteiligt gewesen sein soll.
Für die strafrechtliche Beurteilung kommt es aber nur auf die individuelle Vorwerfbarkeit an. Am Amtsgericht Biberach haben sich die Richter früh festgelegt: Wer gegen die Regierung protestiert ist ein Straftäter.
Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens das Landgericht wieder nach strafrechtlicher Erkenntnis arbeitet und nicht nach Gründen sucht, die öffentliche Vorverurteilung der Bauernproteste in fragwürdige strafrechtliche Urteile zu gießen.
Das Verfahren gegen Michael von Lüttwitz ist der Auftakt einer Reihe von Berufungsverfahren gegen Protestierer am poltischen Aschermittwoch 2024 in Biberach.
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t.me/RA_Ludwig
Von Lüttwitz ist Journalist und Pressefotograf. In erster Instanz wurde er wegen Nötigung verurteilt. Im Berufungsverfahren wird zu klären sein, ob sich ihm eine konkrete strafbare Handlung nachweisen lässt und ob die Verurteilung Bestand haben wird.
Die Ereignisse in Biberach wurden früh mit Bildern von Bauernprotesten, blockierten Zufahrten und Tumulten verbunden. Angeblich musste deswegen sogar der politische Aschermittwoch der Grünen abgesagt werden. Maßgeblich sind deshalb die Videoaufnahmen, der Akteninhalt und die Frage, wie von Lüttwitz als Beobachter und Pressefotograf, der das Polizeihandeln aufgenommen hat, an einer Nötigung beteiligt gewesen sein soll.
Für die strafrechtliche Beurteilung kommt es aber nur auf die individuelle Vorwerfbarkeit an. Am Amtsgericht Biberach haben sich die Richter früh festgelegt: Wer gegen die Regierung protestiert ist ein Straftäter.
Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens das Landgericht wieder nach strafrechtlicher Erkenntnis arbeitet und nicht nach Gründen sucht, die öffentliche Vorverurteilung der Bauernproteste in fragwürdige strafrechtliche Urteile zu gießen.
Das Verfahren gegen Michael von Lüttwitz ist der Auftakt einer Reihe von Berufungsverfahren gegen Protestierer am poltischen Aschermittwoch 2024 in Biberach.
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