Corona und Strafrecht: Hat der BGH im politischen Eifer das Rechtsstaatsprinzip vergessen?
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat die Abweisung der BGH-Revision des Arztes Heinrich Habig veröffentlicht.
ChatGPT hat die Schwachpunkte der BGH Entscheidung in wenigen Sekunden vernichtend herausgearbeitet!!
Offenbar hat der BGH ein schlampig formuliertes Gesetz vollkommen überdehnt.
ChatGPT schlägt Verfassungsbeschwerde vor.
1. Unklare Definition der „nicht richtigen Dokumentation“
Der Begriff der „nicht richtigen Dokumentation“ ist in § 74 Abs. 2 IfSG nicht näher definiert. Dies führt zu einem erheblichen Auslegungsspielraum, da unklar bleibt, welche konkreten Handlungen unter diesen Begriff fallen.
Insbesondere ergibt sich ein Problem daraus, dass die Norm sowohl tatsächliche Dokumentationsfehler (z. B. falsches Datum oder unvollständige Angaben) als auch bewusst fingierte Impfungen umfasst. Diese Bandbreite könnte die Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit erschweren.
http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=jb-KORE712592024&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat die Abweisung der BGH-Revision des Arztes Heinrich Habig veröffentlicht.
ChatGPT hat die Schwachpunkte der BGH Entscheidung in wenigen Sekunden vernichtend herausgearbeitet!!
Offenbar hat der BGH ein schlampig formuliertes Gesetz vollkommen überdehnt.
ChatGPT schlägt Verfassungsbeschwerde vor.
1. Unklare Definition der „nicht richtigen Dokumentation“
Der Begriff der „nicht richtigen Dokumentation“ ist in § 74 Abs. 2 IfSG nicht näher definiert. Dies führt zu einem erheblichen Auslegungsspielraum, da unklar bleibt, welche konkreten Handlungen unter diesen Begriff fallen.
Insbesondere ergibt sich ein Problem daraus, dass die Norm sowohl tatsächliche Dokumentationsfehler (z. B. falsches Datum oder unvollständige Angaben) als auch bewusst fingierte Impfungen umfasst. Diese Bandbreite könnte die Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit erschweren.
http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=jb-KORE712592024&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint