WIR BEKÄMPFEN DIE 📡5G BETRUGS-AFFÄRE IN DER SCHWEIZ🇨🇭
🆘 📡5G Schlagabtausch: Laubscher / Verein WIR vs. Christoph Ammann, reGIERungsrat / Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Von: Daniel Laubscher [mailto:daniel.laubscher@plannetzwerk.ch]
Gesendet: Montag, 6. Januar 2025 16:26
An: 'Ammann Christoph, WEU'
Cc: 'Nietlisbach André, WEU-GS'; 'Nyffenegger Ulrich, WEU-AUE'; 'Direktionssekretariat WEU'; 'Neuhaus Christoph, BVD-GS'; 'Allemann Evi, DIJ'
Betreff: AW: Bagatellverfahren für adaptive Antennen bundesrechtwidrig - Ihre E-Mail vom 26.11.2024
Sehr geehrter Herr Ammann
Besten Dank für Ihre Informationen. Damit bestätigen Sie, dass das Amt für Umwelt und Energie systematisch und rechtswidrige Bagatellbewilligungen für den Antennenersatz von konventionellen zu adaptiven MF-Anlagen erteilte. Dies obwohl das AUE nicht für die Befreiung von der Baubewilligungspflicht zuständig war und ist. Dazu sind die kommunalen Baubewilligungsbehörden zuständig. Das nun keine Übersicht über diese rechtswidrig erfolgten «sogenannten» Bagatellbewilligungen besteht, ist nicht weiter verwunderlich. Dies war bereits bei den «Bagatellbewilligungen» in der Landwirtschaftszone so. Auch dort überschritt das AUE seine Kompetenz und Zuständigkeit bei der unrechtmässigen «Bewilligungen» ohne die Baubehörde und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (betreffend Ausnahmebewilligung Art. 24 ff. RPG) einzubeziehen.
Somit hat der Kanton Bern einmal mehr bewiesen, dass er durch diese willkürliche und unrechtmässige Vollzugspraxis die MF-Betreiber systematisch bei deren Straftatbeständen nach Art. 50 BauG (Bauen ohne Baubewilligung) begünstigt. Bezüglich den nun durch den Kanton veranlassten rechtswidrigen nachträglichen Baugesuchen ohne die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und ohne Verfügung der vorsorglichen Benutzungsverbote, werden wir noch im Januar 2025 ihren Regierungsratskollegen Chr. Neuhaus, wie angekündigt anzeigen. Mittels Strafantrag werden WIR Herr Neuhaus wegen Amts- und Rechtsmissbrauch sowie Begünstigung der MF-Branche bei deren Straftatbeständen bei der Generalstaatanwaltschaft anzeigen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Daniel Laubscher
Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung
LAUBSCHER plannetzwerk
Kreuzgasse 16
Postfach 51
3294 Büren an der Aare
Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01
daniel.laubscher@plannetzwerk.ch
www.plannetzwerk.ch
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🚨 Handlungsaufforderung
Können rechtswidrig betrieben adaptive Antennen nachträglich bewilligt werden?
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Betreff: AW: Bagatellverfahren für adaptive Antennen bundesrechtwidrig - Ihre E-Mail vom 26.11.2024
Sehr geehrter Herr Ammann
Besten Dank für Ihre Informationen. Damit bestätigen Sie, dass das Amt für Umwelt und Energie systematisch und rechtswidrige Bagatellbewilligungen für den Antennenersatz von konventionellen zu adaptiven MF-Anlagen erteilte. Dies obwohl das AUE nicht für die Befreiung von der Baubewilligungspflicht zuständig war und ist. Dazu sind die kommunalen Baubewilligungsbehörden zuständig. Das nun keine Übersicht über diese rechtswidrig erfolgten «sogenannten» Bagatellbewilligungen besteht, ist nicht weiter verwunderlich. Dies war bereits bei den «Bagatellbewilligungen» in der Landwirtschaftszone so. Auch dort überschritt das AUE seine Kompetenz und Zuständigkeit bei der unrechtmässigen «Bewilligungen» ohne die Baubehörde und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (betreffend Ausnahmebewilligung Art. 24 ff. RPG) einzubeziehen.
Somit hat der Kanton Bern einmal mehr bewiesen, dass er durch diese willkürliche und unrechtmässige Vollzugspraxis die MF-Betreiber systematisch bei deren Straftatbeständen nach Art. 50 BauG (Bauen ohne Baubewilligung) begünstigt. Bezüglich den nun durch den Kanton veranlassten rechtswidrigen nachträglichen Baugesuchen ohne die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und ohne Verfügung der vorsorglichen Benutzungsverbote, werden wir noch im Januar 2025 ihren Regierungsratskollegen Chr. Neuhaus, wie angekündigt anzeigen. Mittels Strafantrag werden WIR Herr Neuhaus wegen Amts- und Rechtsmissbrauch sowie Begünstigung der MF-Branche bei deren Straftatbeständen bei der Generalstaatanwaltschaft anzeigen.
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