Bagatellverfahren für adaptive Antennen bundesrechtwidrig
Von: Ammann Christoph, WEU
Gesendet: Montag, 6. Januar 2025 15:46
An: 'daniel.laubscher@plannetzwerk.ch'
Cc: Nietlisbach André, WEU-GS ; Nyffenegger Ulrich, WEU-AUE ; Direktionssekretariat WEU ; Neuhaus Christoph, BVD-GS ; Allemann Evi, DIJ
Betreff: AW: Bagatellverfahren für adaptive Antennen bundesrechtwidrig - Ihre E-Mail vom 26.11.2024
Priorität: Hoch
Sehr geehrter Herr Laubscher
Vorab wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr!
Zu Ihrem Anliegen kann ich wie folgt Stellung nehmen (vgl. auch Anhänge): Eine Datenbank, aus welcher ersichtlich ist, bei welchen Anlagen der Ersatz einer konventionellen Antenne durch eine adaptive Antenne im Bagatellverfahren erfolgt ist, führen wir nicht. Es ist uns daher nicht möglich, eine entsprechende Liste für den gesamten Kanton zu erstellen.
Zu unseren Ausführungen in unserem Schreiben vom 25. November 2024 haben wir keine Ergänzungen mehr anzubringen.
Freundliche Grüsse
Christoph Ammann, Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor
+41 31 633 48 40, christoph.ammann@be.ch
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern
Münsterplatz 3a, Postfach, 3000 Bern 8
+41 31 633 48 44, www.be.ch/weu
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