❗️Justizüberlastung durch politische Anzeigenflut❗️
Die chronisch überlastete Justiz ächzt unter der Strafanzeigenflut von Politikern.
Der Rechtsanwalt Udo Vetter rechnet vor:
„Wenn Sie sich mal das Jahreskontingent eines Staatsanwalts anschauen, haben diese, je nach Bedeutung des Dezernats, in der Regel so zwischen 300 bis maximal 500 Fälle pro Jahr.“ Das seien allein im Falle von FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann mit ihren rund 1900 Anzeigen um die drei bis vier Staatsanwälte, die mit ihren Anzeigen beschäftigt seien – und das in Vollzeit. „Das muss man sich mal vorstellen.
Die eigentliche Arbeit wird ja dann durch Polizeibeamte gemacht, das heißt, die müssen die Akte prüfen, die müssen IP-Adressen abfragen, gucken, wer dahintersteckt.“ „Wenn man es auf Deutschland hochrechnet, kann man mit Sicherheit sagen, dass Dutzende Staatsanwälte und sicherlich eine knappe Hundertschaft an Polizeibeamten mittlerweile damit beschäftigt sind, diese läppischen Fälle aufzuarbeiten“
(Quelle 👉 nius.de) Die Angaben des Kollegen Vetter sind glaubhaft und belegen, wie sehr die Justiz hier ihre Kapazitäten verschleudert.
Dabei trägt sie selbst dazu bei. Denn es werden oftmals im vorauseilenden Gehorsam vorgefertigte Strafanträge verfasst und allzu schlampig - also ohne ausreichende rechtliche Prüfung - Strafbefehle oder gar Durchsuchungsbeschlüsse erlassen.
Dabei könnte der ganz Spuk ein jähes Ende finden:
Denn wenn die Gerichte dazu übergingen, im Falle einer Hauptverhandlung die Anzeigenerstatter - also die Politiker - als Zeugen zu laden, ist davon auszugehen, dass diese bei mehreren Duzend Gerichtsterminen im Jahr und entsprechendem mediale Interesse vor Ort schon bald die Lust an der Strafverfolgung ihrer „Peiniger“ verlieren würden.
Leider werden die Anzeigenerstatter aber so gut wie nie geladen, um z.B. Angaben darüber zu machen, wie sehr sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen und wie sie von der Tat erfahren haben.
Gerade auch Letztes sollte zur Voraussetzung gemacht werden für eine Strafverfolgung gemacht werden. Denn der Betroffene kann sich ja nur auf eine Ehrverletzung berufen, wenn er die Beleidigung persönlich überhaupt wahrgenommen hat.
Oftmals aber erfahren die politischen Anzeigenerstatter von der Tat erst durch Anschreiben der Polizei oder aber es wird im Rahmen von KI-Einsätzen aktiv danach gesucht.
Hier muss die Rechtsprechung im eigenen Interesse Anpassungen vornehmen, wenn schon nicht der Gesetzgeber Reformen durchführt.