🌱Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern möglich
Medizinische Behandlungen unter Zwang sind nur in besonderen Situationen möglich und bislang auch nur in Krankenhäusern. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun in bestimmten Fällen eine andere Regelung.
Zwangsbehandlungen durch Ärztinnen und Ärzte müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Kliniken zulässig sein. Das ausnahmslose Verbot entsprechender Maßnahmen ist teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und verlangt eine entsprechende Änderung durch den Gesetzgeber.
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