Репост из: Björn Höcke
Liebe Freunde,
die meisten von Ihnen werden es bereits über die Medien erfahren haben: Am Donnerstag wurden meine Familie und ich von einer Hausdurchsuchung überrascht. Das ist auch der Grund, warum ich nicht zum Wahlkampftermin in Sachsen-Anhalt erschienen bin.
Ich konnte meine Familie in dieser Situation nicht alleinlassen, denn auch meine Kinder waren von der Maßnahme betroffen. Hierfür bitte ich alle, die auf mich vergeblich gewartet haben, um Verständnis.
Eigentlich wollte ich mich nicht öffentlich zu diesem Vorfall äußern, doch die Aktion der Staatsanwaltschaft ist nun trotz meiner Zurückhaltung öffentlich geworden. Ich habe mich daher entschieden, Ihnen einige Fakten zur Durchsuchung mitzuteilen. Diese ergeben sich aus dem Durchsuchungsbeschluß. Ich möchte, daß Sie die Hintergründe kennen, wenn in den nächsten Tagen medial versucht wird, die Durchsuchung als eine völlig normale rechtsstaatliche Maßnahme hinzustellen. Das ist sie nämlich auch nach Ansicht mehrerer mit der Sache befaßter Juristen keineswegs:
1.) Der Durchsuchungsbeschluß wurde laut Datumsstempel am 5. Februar 2021 erlassen. Daß die Hausdurchsuchung erst mehr als drei Monate später stattfinden sollte und dieser Vorgang unmittelbar in die Wahlkampfzeit fällt, mag man für einen Zufall halten. Vielleicht war es auch Zufall, daß eine Woche vorher die Beobachtung meines Landesverbands durch den Inlandsgeheimdienst medienwirksam durchgestochen wurde. Doch wenn es um den Vorsitzenden der größten Oppositionspartei geht, dürfte es sicher nicht mangelnden Kapazitäten gelegen haben.
2.) Bezeichnend ist auch, wer da Anzeige erstattet hat. Im Durchsuchungsbeschluß namentlich als »Hinweisgeber« erwähnt ist ein Mitarbeiter des SPD-geführten Thüringer Innenministeriums, der auch den Inlandsgeheimdienst im Ressort führt. Dieser Mitarbeiter ist selbst SPD-Mitglied und ist nach eigenen Angaben im Bereich »Polizeiliche Extremismusprävention beim Freistaat Thüringen« tätig.
Fragen Sie sich bitte selbst, wie wahrscheinlich es ist, daß diese Anzeige aus dem Ministerium ohne Rückendeckung durch den SPD-Minister Georg Meier erfolgt ist.
3.) Kommen wir nun zum Tatvorwurf und der Begründung des Durchsuchungsbeschlusses. Mir wird vorgeworfen, in einem Facebookbeitrag »Flüchtlinge« pauschal als Kriminelle bezeichnet zu haben. Doch diese Gruppenbezeichnung taucht in dem ganzen Beitrag gar nicht auf. Im Originalbeitrag ist konkret von drei Personen die Rede, die für verschiedene schwere Verbrechen in Italien zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt wurden (1). Sie wurden von Carola Rackete mit der »Sea-Watch 3« trotz eines Verbots der italienischen Behörden gewaltsam nach Lampedusa gebracht.
Zentrale Bedeutung für den Tatvorwurf hat folgender Satz des Facebook-Beitrages: »Mit solchen Kriminellen können sich nun die Menschen in Europa herumschlagen – eine Verantwortung dafür, wen Rackete da gesetzwidrig auf den Kontinent geschafft hat, übernimmt sie natürlich nicht.«
Im Durchsuchungsbeschluß wird der ursprüngliche Zusammenhang nicht erwähnt. Der Text ist in dem Punkt unmißverständlich und es bedarf schon einer gewissen Boshaftigkeit, mit Textfragmenten eine andere Aussage zu konstruieren.
Für den zuständigen Richter vom Amtsgericht Mühlhausen reichte dieser schlampig begründete »Anfangsverdacht« offenbar aus, und er hielt es anscheinend für verhältnismäßig, einen Zugang zu sämtlichen elektronischen Kommunikationsgeräten meiner Familie zu erzwingen. Auch zu denen meiner minderjährigen Kinder.
Mit Häme kommentierte Ministerpräsident Bodo Ramelow den Vorgang auf Twitter. Dabei ließ er durchblicken, worum es bei dieser Maßnahmen wohl tatsächlich ging: Die Hoffnung auf »Zufallsfunde«, die sich politisch »verwerten« lassen.
Ich möchte mich auf diesem Wege für die überwältigende Solidarität bedanken, die ich seit gestern aus der gesamten Partei, dem parteinahen Vorfeld, aber auch von aufrechten Demokraten mit anderen politischen Standpunkten erhalten habe.
Solche Schikanen zeigen, wie wichtig unser Einsatz für Meinungsfreiheit und Aufklärung ist.
die meisten von Ihnen werden es bereits über die Medien erfahren haben: Am Donnerstag wurden meine Familie und ich von einer Hausdurchsuchung überrascht. Das ist auch der Grund, warum ich nicht zum Wahlkampftermin in Sachsen-Anhalt erschienen bin.
Ich konnte meine Familie in dieser Situation nicht alleinlassen, denn auch meine Kinder waren von der Maßnahme betroffen. Hierfür bitte ich alle, die auf mich vergeblich gewartet haben, um Verständnis.
Eigentlich wollte ich mich nicht öffentlich zu diesem Vorfall äußern, doch die Aktion der Staatsanwaltschaft ist nun trotz meiner Zurückhaltung öffentlich geworden. Ich habe mich daher entschieden, Ihnen einige Fakten zur Durchsuchung mitzuteilen. Diese ergeben sich aus dem Durchsuchungsbeschluß. Ich möchte, daß Sie die Hintergründe kennen, wenn in den nächsten Tagen medial versucht wird, die Durchsuchung als eine völlig normale rechtsstaatliche Maßnahme hinzustellen. Das ist sie nämlich auch nach Ansicht mehrerer mit der Sache befaßter Juristen keineswegs:
1.) Der Durchsuchungsbeschluß wurde laut Datumsstempel am 5. Februar 2021 erlassen. Daß die Hausdurchsuchung erst mehr als drei Monate später stattfinden sollte und dieser Vorgang unmittelbar in die Wahlkampfzeit fällt, mag man für einen Zufall halten. Vielleicht war es auch Zufall, daß eine Woche vorher die Beobachtung meines Landesverbands durch den Inlandsgeheimdienst medienwirksam durchgestochen wurde. Doch wenn es um den Vorsitzenden der größten Oppositionspartei geht, dürfte es sicher nicht mangelnden Kapazitäten gelegen haben.
2.) Bezeichnend ist auch, wer da Anzeige erstattet hat. Im Durchsuchungsbeschluß namentlich als »Hinweisgeber« erwähnt ist ein Mitarbeiter des SPD-geführten Thüringer Innenministeriums, der auch den Inlandsgeheimdienst im Ressort führt. Dieser Mitarbeiter ist selbst SPD-Mitglied und ist nach eigenen Angaben im Bereich »Polizeiliche Extremismusprävention beim Freistaat Thüringen« tätig.
Fragen Sie sich bitte selbst, wie wahrscheinlich es ist, daß diese Anzeige aus dem Ministerium ohne Rückendeckung durch den SPD-Minister Georg Meier erfolgt ist.
3.) Kommen wir nun zum Tatvorwurf und der Begründung des Durchsuchungsbeschlusses. Mir wird vorgeworfen, in einem Facebookbeitrag »Flüchtlinge« pauschal als Kriminelle bezeichnet zu haben. Doch diese Gruppenbezeichnung taucht in dem ganzen Beitrag gar nicht auf. Im Originalbeitrag ist konkret von drei Personen die Rede, die für verschiedene schwere Verbrechen in Italien zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt wurden (1). Sie wurden von Carola Rackete mit der »Sea-Watch 3« trotz eines Verbots der italienischen Behörden gewaltsam nach Lampedusa gebracht.
Zentrale Bedeutung für den Tatvorwurf hat folgender Satz des Facebook-Beitrages: »Mit solchen Kriminellen können sich nun die Menschen in Europa herumschlagen – eine Verantwortung dafür, wen Rackete da gesetzwidrig auf den Kontinent geschafft hat, übernimmt sie natürlich nicht.«
Im Durchsuchungsbeschluß wird der ursprüngliche Zusammenhang nicht erwähnt. Der Text ist in dem Punkt unmißverständlich und es bedarf schon einer gewissen Boshaftigkeit, mit Textfragmenten eine andere Aussage zu konstruieren.
Für den zuständigen Richter vom Amtsgericht Mühlhausen reichte dieser schlampig begründete »Anfangsverdacht« offenbar aus, und er hielt es anscheinend für verhältnismäßig, einen Zugang zu sämtlichen elektronischen Kommunikationsgeräten meiner Familie zu erzwingen. Auch zu denen meiner minderjährigen Kinder.
Mit Häme kommentierte Ministerpräsident Bodo Ramelow den Vorgang auf Twitter. Dabei ließ er durchblicken, worum es bei dieser Maßnahmen wohl tatsächlich ging: Die Hoffnung auf »Zufallsfunde«, die sich politisch »verwerten« lassen.
Ich möchte mich auf diesem Wege für die überwältigende Solidarität bedanken, die ich seit gestern aus der gesamten Partei, dem parteinahen Vorfeld, aber auch von aufrechten Demokraten mit anderen politischen Standpunkten erhalten habe.
Solche Schikanen zeigen, wie wichtig unser Einsatz für Meinungsfreiheit und Aufklärung ist.