"Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe in der Strafsache 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen)
Hier: Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Erscheinungsdatum
05.11.2024
Nr. 209/2024
Für den Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, wird ein größeres Interesse der Öffentlichkeit erwartet. Auf der Grundlage des Beschlusses des 2. Strafsenats vom 17. Juli 2024 und der sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden des 2. Strafsenats vom 31. Oktober 2024 gelten folgende Regelungen für den Zutritt zum Verkündungstermin."
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024209.html
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Erscheinungsdatum
05.11.2024
Nr. 209/2024
Für den Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, wird ein größeres Interesse der Öffentlichkeit erwartet. Auf der Grundlage des Beschlusses des 2. Strafsenats vom 17. Juli 2024 und der sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden des 2. Strafsenats vom 31. Oktober 2024 gelten folgende Regelungen für den Zutritt zum Verkündungstermin."
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024209.html