Vor Kurzem konnte ich mit einem Beitrag zu #FreiheitfürManuel zehntausende Menschen erreichen. Das große Interesse und die zahlreichen Nachfragen freuen mich, weshalb ich heute detailliert darauf eingehen möchte.
Wer den Fall noch nicht kennt: Manuel ist Ehemann, fünffacher Familienvater, passionierter Musiker, begabter Künstler, engagierter Veganer und disziplinierter Sportler. Manuel liebt seine Familie, lacht gerne und viel und ist seit vielen Jahren ein sehr guter Freund von mir. Und Manuel wurde im letzten Jahr als „Hochrisikogefährder“ eingestuft und zu neun Jahren Haft verurteilt.
Der Grund für die Verurteilung war weder Mord, noch Gewalt. Es ging nicht um Gewaltaufrufe, Diebstahl oder Bedrohung. Manuel hat keine Steuern hinterzogen und niemanden vergewaltigt.
Sein Verbrechen war ein anderes: Eine „falsche“ Meinung.
Doch wie kam es dazu?
Manuels Schwager hatte Manuel ein Büro in seiner Wohnung zur Verfügung gestellt. Manuel deponierte dort mehrere Kisten mit Literatur. Verschlossen. Auch Bücher aus der Zeit des Dritten Reiches. Durch einen unglücklichen Zufall kam es dazu, dass die Polizei die Wohnung betrat, die Kisten entdeckte und aufgrund des Inhalts eine Hausdurchsuchung bei Manuel anordnete. Dabei fanden sie weitere - nicht öffentlich sichtbare - Bücher, Familienerbstücke aus der Zeit des Dritten Reiches, Kleidungsstücke mit Runen sowie diverse Flugblätter, Aufkleber und Musik.
Manuel wurde inhaftiert, sein Mobiltelefon beschlagnahmt. Darauf fand die Polizei private Sprachnachrichten, in denen er sich systemkritisch äußerte und politische Gegner beleidigte.
Im Prozess wurden ihm alle diese Punkte vorgeworfen. Zudem hielt man ihm seinen langjährigen Aktivismus sowie seine Musikprojekte vor - darunter „Feuernacht“, „Terrorsphära“ und „Kombaat“. Auch die Teilnahme an mehreren „rechtsextremen Veranstaltungen“ sowie Kontakte in die „rechtsextreme Szene“ wurden ihm zur Last gelegt. Zudem soll er seiner Tochter „rechtsextreme Literatur“ ausgehändigt haben. Beweise gab es auch hierfür keine. In Kombination mit früheren, weit zurückliegenden Verurteilungen - teilweise über 20 Jahre - wurde ihm daraus ein „rechtsextremes Weltbild“ gebastelt. Ein angeblicher Sachverständiger, der nie ein Wort mit Manuel gesprochen hat, attestierte ihm anschließend den Status eines „Hochrisikogefährders“. Die Geschworenen - also juristischen Laien, welche bei Prozessen nach dem sogenannten Verbotsgesetz über die einzelnen Anklagepunkte abstimmten - entschieden somit weniger über faktische Straftaten, sondern vielmehr über die dargebotene „Gesamtschau“ und die vermeintliche Meinung Manuels. Denn: Sämtliche der besuchten Veranstaltungen waren - ebenso wie seine Lieder - legal. Ebenso wie der Kontakt zu Personen - egal welche Haltung diese vertreten.
Somit kann dieses Urteil nur als Urteil über die vermeintliche Meinung verstanden werden. Gerade die Staatsanwältin gab’ sich dabei Mühe, Manuel als gefährlichen, klugen Staatsgefährder darzustellen. Seine Intelligenz, seine Rhetorik sowie der Umstand, dass er sehr gut mit dem Verbotsgesetz vertraut ist, wurden ihm zur Last gelegt. Nicht etwa konkrete, staatsgefährdende Taten.
Seit Jahren steht gerade der Paragraph 3g, nach dem auch Manuel verurteilt wurde, aufgrund seiner Härte, seinem eklatanten Widerspruch zur Meinungsfreiheit und seinem unklaren Straftatbestand in der Kritik. So wurde etwa ein Polizist verurteilt, weil er an Hitlers Geburtstag ein Foto von Eiernockerl in den sozialen Netzwerken geteilt hatte. Angeblich Hitlers Lieblingsspeise.
Auch anerkannte Rechtsgelehrte kritisierten das Verbotsgesetz. Es sei "ohne Tatbild, von uferloser Weite und ohne rechtsstaatliche Garantien.“ (Univ.-Prof. Dr. Theodor Rittler) Deshalb wurde in der Vergangenheit immer wieder die Abschaffung des Verbotsgesetzes gefordert. So auch vom nunmehrigen „Talk im Hangar-7“-Moderator Michael Fleischhacker. Die österreichische Regierung hat sich in den letzten Jahren für das Gegenteil entschieden: Verschärfen, statt abschaffen.