Kommt ein Verbot der "Freien Sachsen"?
Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster hat vor, ein Verbot der Kleinpartei "Freie Sachsen" zu erwirken.
Dass Schuster dieses Ziel verfolgt, ist nicht neu — zweifelhaft ist allerdings, ob er das Verbotsverfahren überhaupt betreiben darf. Eine politische Partei kann nur vom Bundesverfassungsgericht verboten und aufgelöst werden.
Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Präzedenzfälle eines von einer Landesregierung gestellten Parteiverbotsantrags gibt es bislang nicht.
Die "Freien Sachsen" kommentieren diese Nachrichten so:
#Gesellschaft #Innenpolitik
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Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster hat vor, ein Verbot der Kleinpartei "Freie Sachsen" zu erwirken.
Dass Schuster dieses Ziel verfolgt, ist nicht neu — zweifelhaft ist allerdings, ob er das Verbotsverfahren überhaupt betreiben darf. Eine politische Partei kann nur vom Bundesverfassungsgericht verboten und aufgelöst werden.
Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Präzedenzfälle eines von einer Landesregierung gestellten Parteiverbotsantrags gibt es bislang nicht.
Die "Freien Sachsen" kommentieren diese Nachrichten so:
Nach dem großen Erfolg zur Kommunalwahl und dem soliden Ergebnis bei der Landtagswahl ist Schusters Schritt erwartbar gewesen. [...] So, wie Faeser bei COMPACT gescheitert ist, wird Schuster bei den FREIEN SACHSEN scheitern.
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