Claudia Jaworski


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Reflexionen zu Propaganda

"Wir gehören schon lange nicht mehr zur Minderheit", so der Datenanalyst Tom Lausen beim Anblick der Besucherzahl am 1.11.24 in der Friedrich-Ebert-Halle in Hamburg.

Unter dem unverfänglichen Titel "Kunst und Wissenschaft" machten der Arzt und Molekulargenetiker Dr. Michael Nehls, der Amerikanist und Propagandaforscher Dr. Jonas Tögel und der Datenanalyst Tom Lausen die Propagandatechniken offensichtlich, mit denen unsere Gedanken und Gefühle während der C-Zeit gesteuert wurden.

Die Kunst erfuhr einen Höhepunkt durch die Schöpferin dieser Veranstaltungen, die Opernsängerin Frauke Thalacker, die mit dem ihr eigenen Koloratursopran, begleitet von dem Pianisten Matthias Veit, einen wunderbaren musikalischen Rahmen schuf.

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Fall Dettmar - Bankrotterklärung des Rechtsstaates

Der einzige Richter, der es wagte, im Sinne des Kindeswohls während der Maßnahmenzeit zu handeln, wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dieses Urteil ist nur dann überraschend, so man denn noch von der Rechtstaatlichkeit überzeugt ist.

„Der Wunsch das Richtige und Gerechte zu tun, schließt eine Rechtsbeugung nicht aus“, so die Richterin des BGH.

Wie kann ich das Recht beugen, wenn ich das Richtige tue? Denn dann ist das Recht nicht richtig. Es war auch kein "Wunsch" richtig zu handeln, sondern angesichts des Leidens der Kinder eine Notwendigkeit (!) einzugreifen.

Unabhängig von seinen Motiven, habe Richter Dettmar seine Pflicht zur Neutralität verletzt und sein Amt missbraucht, begründet das Gericht weiter. Dabei wird verkannt, dass ein Richter im Namen des Kindeswohls eigene Ermittlungen anstellen muss, wenn er Gefahren für Kinder zu erkennen meint.

Denn was bedeutet Neutralität in einem System überhaupt noch, dass das Regieren im Ausnahmezustand zur Regel macht? Neutralität in einem solchen System ist nichts anderes als blinde Loyalität gegenüber dem Narrativ der Herrschenden. Ist das Gewissen dann nicht das zwingende Regulativ im Sinne der Menschlichkeit? Denn so steht es auch im Richtereid. Stehen Neutralität und Gewissen in einem System geplanten Unrechts nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander?

Wann kann man Neutralität wahren? Neutralität kann man dann wahren, wenn wahre Tatsachen die Entscheidungsgrundlage bilden. Doch hier wurde die Bevölkerung belogen, wie die RKI-Protokolle beweisen. Um die Lüge in die Welt zu bringen, wurden Kinder ebenso wie die Begriffe "Solidarität" und "Neutralität" missbraucht. Kinder wurden zu potenziellen Oma- und Opa-Mördern erklärt. Die Solidarität wurde instrumentalisiert, um die Gesellschaft in Schach zu halten. Der Grundsatz der Neutralität wurde missbraucht, um Richter zu unterwerfen und das kritische Hinterfragen zu verunmöglichen. Denn „neutral“ im Verständnis des Maßnahmenstaates waren nur jene Richter, die kaltherzig fragten: „wie soll ich wissen, ob Masken gefährlich sind, bevor nicht zwei Kinder tot vor mir liegen?“. So ein Richter am Amtsgericht Mühldorf.

Wenn die Störung zur Normalität wird, dann wird gesunder Menschenverstand in einem System blinden Strafens zu einem Störfaktor, den es zu beseitigen gilt. Dagegen hat Richter Christian Dettmar mit seinem Urteil im April 2021 zu Recht opponiert. Das Urteil vom BGH ist kein Beleg für ein Funktionieren des Rechtsstaates, wie die Tagesschau heuchelt, sondern das Ergebnis einer beschämenden Feigheit in diesem Land, eine gleichgeschaltete Folgsamkeit zu hinterfragen.

Deshalb ist das Urteil des BGH ein weiterer Schandfleck in der Historie der Rechtsprechung der BRD, an der sich Richter Dettmar jedenfalls nicht beteiligt hat. Richter Dettmar verdient hier die größte Anerkennung.

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Vorwurf der Radikalisierung - Fall Füllmich

Am 14.11.24 begleitete ich den 38 Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Die Plädoyers sind angelaufen. Plädoyers ungewöhnlicher Art, denn sie wirken wie eine Fortsetzung der Beweisaufnahme. Die Verteidigung verliest zunächst einmal alle Beweisanträge und Stellungnahmen, die der Öffentlichkeit wegen des Selbstleseverfahrens bisher unbekannt geblieben sind.

Einen großen Teil des Vortrags der Hauptverteidigerin Katja Wörmer nahm die Darstellung der JVA Rosdorf zu den Haftbedingungen ein. Während die Verteidigung der Haftanstalt weiße Folter vorwirft, rechtfertigt die Anstalt die Isolationshaft von Dr. Reiner Füllmich mit seiner Radikalisierung. Sie soll darin bestehen, dass er Häftlinge bei Rechtsfragen berät. Die Frage der Haftbedingungen wird derzeit von Menschenrechtsverteidigern geprüft.

https://youtu.be/0bNeTlHjU-Y?si=_7Jd7XXy6y9dwhQS

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https://youtu.be/jYkxHIHzodk?feature=shared

Fall Dr. Weber - Wissenschaft hält endlich Einzug

Am 8.11.2024 begleitete ich den 24. Verhandlungstag im Maskenprozess gegen Dr. Walter Weber. Während die staatsanwaltschaftlich einberufenen Gutachter vor einigen Wochen gestehen mussten, dass Maskentragen trotz geringer Evidenz als politischer Versuch, der Infektion mit Maske entgegenzutreten, der Bevölkerung aufgezwungen wurde, stand dieser Tag ganz im Zeichen echter Wissenschaft.

Der Verteidigung gelang es, trotz dicht geschlossener Ablehnungsphalanx des Gerichts, dem Maskenexperten und Gutachter der Verteidigung, Dr. Kai Kisilienski, mit einem handschriftlichen Ergänzungsantrag zum Einsatz zu verhelfen. Er beeindruckte sodann Gericht und Staatsanwaltschaft mit den Erkenntnissen über die Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken, worauf nach menschlichem Ermessen jetzt ein Freispruch folgen müsste. Die Luft wird – auch ohne Maske – für das Gericht jetzt schon sehr, sehr dünn.

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Wir haben einen Freispruch erringen können!🤩💪

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Weil sich einige auf der hetzerischen Seite den Kopf zerbrechen, ob die Rundbögen in der Gerichtsreportage "Menschenrechte, nein danke!" vor dem LG Göttingen sind. Nein sind sie nicht! Ich war so dreist und heimtückisch und habe das Intro in Landshut meiner Heimatstadt nachgedreht, weil ich nach dem langen Verhandlungstag sonst im Dunkeln gestanden wäre.

Gaaaanz einfach. Aber wenn einem sonst nix mehr einfällt, stürzt man sich auf architektonische Anschlussfehler 🤣. Eine herausragende investigative Leistung

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https://youtu.be/smghlkRlZ1g?feature=shared

Menschenrechte - Nein danke!

Am 37 Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Reiner Füllmich überschlugen sich die Ereignisse. Während sich dieses Verfahren dem Ende zuneigt, wurde ein bereits durch die fünfte Kammer eingestelltes Verfahren wegen weiterer Betrugsvorwürfe auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin eröffnet.

Auch heute wurden alle Beweisanträge abgelehnt, inklusive der Forderung das Selbstleseverfahren aufzuheben und wieder alles im Gerichtssaal zu verlesen. Das Manko des Selbstleseverfahrens glich RA Siemund im seinem Plädoyer zumindest für diesen Tag aus, indem er die zurückgewiesenen Beweisanträge dieses Tages verlas.

Vor Ort befand sich als weitere Menschenrechtsorganisation, United for Freedom, die auch den Prozess gegen Dr Walter Weber beobachtet.

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https://www.youtube.com/watch?v=MCuw-lUqGC0

Verhandlungsfähigkeit prüfen? Nein, Danke!

Erneut schilderte Dr. Reiner Füllmich am Freitag, 01.11.2024, dem 36. Verhandlungstag, vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen die Haftbedingungen, denen er seit nunmehr zwölf Monaten ausgesetzt ist – Untersuchungshaft, seit 4 Monaten Isolationshaft, seit einigen Wochen Unterbringung eines wohl psychisch erkrankten Mithäftlings in der unmittelbaren Nachbarzelle, der unentwegt Lärm macht und Schlafen verhindert. Dass auch ein Rechtsanwalt nicht in der Lage sein kann, zu plädieren, weil ihn der Anblick seines gefesselten Mandaten und der Umgang mit den geschilderten Haftbedingungen schockierte, war für mich als Gerichtsreporterin eine neue Erfahrung. Verhandelt wurde erneut nicht über den Tatvorwurf, sondern darüber, ob Menschlichkeit den Prozessverlauf beeinflussen kann.

Vor der Verhandlung brachte Rechtsanwalt Siemund noch einen weiteren interessanten Aspekt ins Spiel. Seiner Meinung nach handelt es sich bei den Zahlungen an den Corona-Ausschuss um Schenkungen, nicht um Spenden. Doch sehen sie selbst, wie er dies begründet.

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Fall Füllmich - Zwischenfazit der Verteidigern

Mit einwöchiger Verzögerung, dafür mit englischen Untertiteln, veröffentliche ich das Interview mit den Verteidigern RA Katja Wörmer und RA Edgar Siemund.

Anlass des Interviews im Rahmen des 32. Verhandlungstages am 16.10.2024 war die Frage, wie es zum Selbstleseverfahren kam, mit dem die Öffentlichkeit angesichts der Ablehnung von zahlreichen Beweisanträgen quasi ausgeschlossen wurde. Ob damit ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz des Strafprozesses, nämlich die Öffentlichkeit der Verhandlung, verletzt wurde und wie die Verteidigung damit umzugehen gedachte, war ebenfalls ein Thema. Im Gespräch ergab sich ein Panorama hinsichtlich aller Hintergründe, wie es zu diesem Verfahren kam und wie das Verfahren bisher lief.

https://youtu.be/yG3U8ekNSFg?feature=shared

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https://youtu.be/AEFit7WV4LI?feature=shared

Haftfähigkeit prüfen? Nein, Danke! - Fall Füllmich

Erneut erwarteten die Zuschauer des 32. Verhandlungstages am 16.10.2024 in der Strafsache gegen Dr. Reiner Füllmich einen Verhandlungstag, der von erzwungener Einsilbigkeit der Verteidigung geprägt sein würde. Doch diesmal wurde mit einem unaufschiebbaren Antrag der Verteidigung, mit der eine Begutachtung der Haft-, Transport- und Verhandlungsfähigkeit von Dr. Reiner Füllmich gefordert wurde, einer eindrücklichen und gleichzeitig bedrückenden Schilderung seiner Haft- und Transportbedingungen von Dr. Füllmich der Weg gebahnt.

Doch dieser Antrag auf Begutachtung wurde zurückgewiesen, wohl um es zu keiner weiteren Unterbrechung des Verfahrens kommen zu lassen. Das Gericht geht wohl davon aus, dass Dr. Reiner Füllmich nach seiner Verurteilung, die weiterhin unausgesprochen im Raum steht, nahtlos aus der Untersuchungshaft in den Strafvollzug gehen wird.

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https://report24.news/vor-ort-reportage-ein-deutscher-will-den-frieden-dafuer-droht-ihm-in-polen-lebenslange-haft/?feed_id=42205

Sehr empfehlenswerte Reportage zu Udo Leibmann

Herzlichen Dank an Mascha Orel, die als Journalistin und Menschenrechtsaktivistin sich den Weg nach Breslau gemacht hat, um über den Prozess gegen den in Polen lebenden Menschenrechtsverteidiger Udo Leibmann zu berichten.

Neben dem ausführlichen Artikel empfehle ich unbedingt das im Artikel eingebettete Interview zu sehen, das sehr einfühlsam Udo Leibmann als Menschen portraitiert.


https://www.youtube.com/watch?v=ZD_GuUQ_klk

Vergittert wider besseren Wissens - Der Fall Alexander Bittner

Am 5. Oktober 2024 begleitete ich die Solidaritätskundgebung für den am 16.09.2024 zu Unrecht inhaftierten Soldaten Alexander Bittner, der in der JVA Aichach eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verbüßen muss, weil er sich nicht gegen Covid-19 behandeln lies.

Angesichts der Tatsache, dass die Duldungspflicht für die Covid-Impfung für Soldaten im Mai 2024 ausgesetzt wurde und auch der Ministerpräsident Markus Söder eine Amnestie für alle offenen coronabedingten Bußgeldverfahren einzuleiten gedenkt, ist die Inhaftierung ein moralisches Desaster. Zumal die von der ehemaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im November 2021eingeführte Duldungspflicht für Soldaten von Beginn an unrechtmäßig war. Gerichte ignorieren sowohl die medizinischen als auch die rechtlichen Fakten, denn die "Impfung" wirkt nicht gegen Covid-19, hat erhebliche Nebenwirkungen bis hin zum Tod und missachtet als Pflichtimpfung damit die Menschenwürde. Diese Inhaftierung ist somit ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex.


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Menschenrechtsverteidiger Udo Leibmann droht Lebenslänglich…

Morgen vor dem Landgericht Breslau ab 9 Uhr muss sich Udo Leibmann zum 3. Mal vor Gericht absurder Vorwürfe erwehren, nämlich dem Beginnen und Führen eines Angriffskrieges gegen die Ukraine. In Polen genügt ein kritischer Post über den Krieg auf Facebook.

Was kennzeichnend für die Verhältnisse in Polen ist, ist die Tatsache, dass eine selbsternannte Beobachtungsstelle namens "OMZRiK", instrumentalisiert durch die Staatsanwaltschaft, die Anzeige erstattet hat.

Leider bin ich gehindert, diesen Prozess zu begleiten. Ich erwarte, dass Udo Leibmann den wohlverdienten Rückhalt unserer Medien bekommt, denn wenn jetzt schon ein Menschenrechtsverteidiger wie Udo Leibmann politisch verfolgt wird, wer kümmert sich dann um die Missstände hierzulande? Auch hier braucht es internationalen Druck.

Im Hinblick darauf veröffentliche ich (verzeiht die Qualität) die Gerichtsreportage, die ich zum Auftakt des Prozesses letztes Jahr am 27.3.2023 gedreht habe.

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https://auf1.tv/nachrichten-auf1/prozess-gegen-dr-weber-hier-fliehen-die-gutachter-des-staates-vor-der-auf1-kamera

Fluchtverhalten sowohl im als auch außerhalb des Gerichtsgebäudes im Prozess gegen Dr. Walter Weber.

Man lässt sie davonkommen oder aber man dokumentiert ihre Flucht als Zeitdokument. Letzteres bleibt aus der Sicht einer Gerichtsreporterin derzeit das einzige Mittel bei Verantwortungsträgern, die selbst, wenn es die Spatzen von den Dächern pfeifen, an den bereits offenbarten Regierungslügen festhalten und lieber einen Arzt verurteilen lassen, als eigene Fehler einzugestehen. Und das vor Gericht.

Die Anklageschrift gegen Dr. Walter Weber stützt sich lediglich auf ein Gutachten, dass vom hartnäckigen Verteidigerteam - bestehend aus Sven Lausen, Ivan Künnemann und Edgar Siemund - als untauglich demaskiert wurde.

Die beiden Gutachter der Rechtsmedizin des UKE, Prof. Dr. Ondruschka und Frau Dr. Edler, aber auch die auftraggebende Staatsanwältin Carolin Schimpeler, haben jedenfalls nun Eingang in meine Fluchtszenen-Sammlung gefunden.


https://auf1.tv/nachrichten-auf1/kleiner-sohn-von-impfverweigerer-so-traurig-steht-er-vor-der-gefaengnismauer

Beitrag zur Bittner-Kundgebung vom 5.10.24

Am 5.10.24. begleitete ich für AUF1 die Solidaritätskundgebung des zu unrecht inhaftierten Soldaten Alexander Bittner. Der Kurzbeitrag, der gestern von AUF1 gesendet wurde, ist ein Stimmungsbild im Nachrichtenformat.

Heute Abend veröffentliche ich die umfassende Reportage über den ereignisreichen Tag mit wertvollen Einzelbeiträgen.


https://www.youtube.com/watch?v=J5ST8sa1ZB4&feature=youtu.be

Maskentragen - "Politische Idee eines Versuchs"
GUTACHTER BESTÄTIGTEN!

Am 30.09.24 wurde die Einvernahme der Gutachter vorerst abgeschlossen. Nun haben es zwei Schwergewichte der Rechtsmedizin am UKE Hamburg (Prof. Dr. Ondruschka und Frau Dr. Edler) eingestanden:

Das Tragen einer Maske – ganz gleich welcher Art – war und ist nichts anderes als die politische Idee eines Versuchs, durch Masken die Übertragung von Viren zu verhindern. Doch sie entbehrt jeder Evidenz. Wenn so etwas unkritisch von Gerichten durchgewunken wird, ist dem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit der Garaus gemacht. Denn dann ist zukünftig jeder gesundheitliche Eingriff mit einer politischen Idee zu rechtfertigen. Eine Anklage, die sich ausschließlich auf dieses Gutachten stützt, ist nicht mehr zu halten.

Die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft will mit einer eng begrenzten Fragestellung von den Gutachtern wissen, wann und bei welchen Symptomen überhaupt keine Maske getragen werden kann oder jedenfalls ein Maskenbefreiungsattest gerechtfertigt wäre. Auch, ob man dazu Untersuchungen hätte durchführen müssen und wenn ja, welche. Das lässt einen absoluten Verurteilungswillen der Staatsanwaltschaft erkennen, denn die Kernfragen werden nicht gestellt. Deshalb führten auch die von der Verteidigung angeführten grundlegenden Fragen nach Bauart und Zulassung der Masken für Fremd- oder nur Eigenschutz, Schadwirkung bei Kindern, zu vehementen Interventionen der Staatsanwaltschaft. Die Gutachter hatten nämlich darauf – anders als das Verteidigerteam – keine Antwort. Ob es der Kammer gelingt, wegen nunmehr erlangter besserer Kenntnis noch von der Regierungslinie abzuweichen, bleibt abzuwarten.

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https://youtu.be/X27EqVyI_oU?feature=shared

Maskenprozesse gegen Ärzte werden nicht weniger. Tom Lausen liefert die Antwort warum.

Der Datenanalyst Tom Lausen, der den Maskenprozess gegen Dr. Walter Weber begleitet, beantwortet die Frage, wie es sein kann, dass Ärzten vor dem Hintergrund der bloßstellenden Fakten zur Unwirksamkeit von Masken gerade jetzt und immer noch der Prozess gemacht wird.

Auf eine Frage der "Welt" hin, nach der Anzahl der Verurteilungen nur in Hamburg im Zusammenhang mit Maskenattesten, stellt sich heraus, dass die Zahl der Verurteilungen wegen Nutzung der Masken rückläufig ist (2021: 9; 2022: 137; 2023: 63; 2024: 9), während die Zahl an verurteilten Ärzten ansteigt (2021: 0;. 2022: 2; 2023: 9; 2024: 10)

Wie ist das zu erklären? Gerichte beeilen sich jetzt Ärzte - trotz entgegenstehender Faktenlage - zu verurteilen, um die erfolgten Verurteilungen wegen Gebrauchs der Maskenatteste, zu rechtfertigen. Hier gilt Verurteilungswille vor Gerechtigkeit.

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https://youtu.be/ms9fNEUxtN0?feature=shared

Maskenprozess gegen Dr. Walter Weber
Ondruschka's Gutachten - untauglich!

Und wieder war er auf der Flucht. Prof. Dr. Ondruschka, der Chef der Rechtsmedizin des UKE. Diesmal sogar mit Hilfe des Gerichts. Denn noch bevor die Fragen der Verteidigung beantwortet waren, entließ die vorsitzende Richterin Frau Behr den sachverständigen Ondruschka ohne nach einer Vereidigung zu fragen aus dem Gerichtssaal. Das brachte ihr einen Befangenheitsantrag ein. Denn damit schnitt sie der Verteidigung das Fragerecht ab. Zuvor hatte der Gutachter erneut gezeigt, dass er weder von der Technik der Masken, noch von den europarechtlichen Zulassungsvorschriften, die sogar die FFP2-Masken nur zum Eigenschutz vorsehen, die erforderlichen Kenntnisse mitbrachte.

Wie die Staatsanwaltschaft dazu kommt, einen Rechtsmediziner, der nach eigenen Angaben erstmals die angebliche Ausstellung von falschen Gesundheitszeugnissen begutachten soll, ist eine Frage, die der Staatsanwältin Frau Schimpeler morgen, am 30.09.24, dem 18. Verhandlungstag, gestellt werden sollte.

Es stellt sich zunehmend heraus, dass der Gutachter die Staatsanwaltschaft immer weiter in Rechtfertigungsnot bringt, denn die Anklage stützt sich ausschließlich auf sein Gutachten.

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