Репост из: Corona-Fakten
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern Abend den Eilantrag von Rechtsanwältin Beate Bahner gegen die in ihren Augen verfassungswidrigen Corona-Verordnungen abgelehnt. Bahner sieht darin nicht weniger als das Ende des Rechtsstaats:
„Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-Demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt erlebt hat. Damit ist der Rechtsstaat heute gestorben.“
Bahner, die über 25 Jahre als Rechtsanwältin tätig war und bereits dreimal vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hatte, zog für sich die einzig mögliche Konsequenz: „Mit der Entscheidung des BVerfG habe ich soeben meine Anwaltszulassung zurückgegeben. In dieser Diktatur kann ich auch leider nichts mehr für Sie tun.“
http://archive.is/e6tSO
„Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-Demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt erlebt hat. Damit ist der Rechtsstaat heute gestorben.“
Bahner, die über 25 Jahre als Rechtsanwältin tätig war und bereits dreimal vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hatte, zog für sich die einzig mögliche Konsequenz: „Mit der Entscheidung des BVerfG habe ich soeben meine Anwaltszulassung zurückgegeben. In dieser Diktatur kann ich auch leider nichts mehr für Sie tun.“
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