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Fakten von Virologen & Ärzten, die die Panikmache von Politik & Medien über das Coronavirus widerlegen

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Nächstes Land kippt Corona-Maßnahmen: Tschechisches Gericht hebt Ausgangsbeschränkungen auf!

Nachdem erst am Mittwoch Bosniens Verfassungsgericht die Corona-Ausgangsbeschränkungen für verfassungswidrig erklärt hatte, zog am Donnerstag ein Gericht in Prag nach und hob die Ausgangssperren für ganz Tschechien auf. „Ausgangsbeschränkungen sind rechts- und verfassungswidrig“, heißt es im Urteil.

Die tschechische Regierung unter Andrej Babis hat sofort reagiert und alle Ausgangsbeschränkungen außer Kraft gesetzt. „Wir respektieren dieses Urteil. Die Ausgangsbeschränkungen sind ab Freitag, dem 24.04., landesweit aufgehoben“, erklärte gestern Abend Gesundheitsminister Adam Vojtech.

http://archive.is/M6PwJ


Höchstes Gericht Bosniens kippt Ausgangsbeschränkungen!

Das oberste Gericht Bosniens „Constitutional Court of Bosnia and Herzegovina“ hat am Mittwoch die von der Regierung erlassenen Ausgangsbeschränkungen als verfassungswidrig erklärt. „Menschen zu verbieten, ihr Haus zu verlassen, verstößt gegen ihr Recht auf Bewegungsfreiheit“, verkündeten die Richter und setzten der Regierung eine Frist von fünf Tagen, die Beschränkungen in Einklang der eigenen Verfassung und der „Europäischen Konvention für Menschenrechte“ zu bringen.

Der vorsitzende Richter Zlatko Knezevic kritisierte außerdem, dass die Ausgangsbeschränkungen weder zeitlich befristet wurden noch zu vorher festgelegten Zeitpunkten überprüft werden sollten. Dies sei „offensichtlich verfassungswidrig“. In Bosnien gelten die Ausgangsbeschränkungen im Gegensatz zu Deutschland nur für Menschen unter 18 und über 65 Jahren.

http://archive.is/34Xrv




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Prof. Dr. Stefan Homburg ist Direktor eines Instituts an der Leibniz Universität Hannover und war vier Jahre lang Berater von Bundeskanzler Schröder. Den Corona-Lockdown hält er für nutzlos und beweist dies anhand von Daten des Robert-Koch-Instituts: „Drei Tage vor dem Lockdown lag die Reproduktionsrate (Ansteckungsrate) bereits bei unter 1. In den Wochen mit dem Lockdown ist die Rate nicht weiter gesunken.“

Das wusste die Bundesregierung aber schon, als sie den Lockdown erlassen hatte, so Homburg. „Es ist absolut unverständlich und fahrlässig! Durch den Lockdown werden Menschenleben zerstört, wirtschaftlich und durch Suizid.“
Gucke man sich außerdem die Zahlen des „Europäischen Mortalitätsmonitor“ (EURO MOMO) an, könne man eindeutig erkennen: „Die Grippewelle 2016/2017 war schlimmer als das, was wir jetzt haben.“
„Das wissen die Eliten“, so Homburg. Doch ohne ein Umdenken der Bevölkerung werde sich nichts ändern.

http://archive.is/1ArhM
http://archive.is/YkUqt


Bundesverfassungsgericht kippt generelles Demonstrationsverbot durch Corona-Verordnung!

Zwei für Anfang April angemeldete Demonstrationen in Gießen wurden von den hessischen Behörden hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes verboten. Damit gaben sich die Veranstalter jedoch nicht zufrieden und zogen per Eilantrag vor das Bundesverfassungsgericht.
Nun hat das höchste deutsche Gericht das Verbot gekippt. Die Richter sehen in dem Verbot eine „Grundrechtsverletzung“, denn der Kläger sei „offensichtlich in seinem Grundrecht aus Art. 8 GG verletzt“. In ihrem Urteil stellen sie klar: „Die Corona-Verordnung enthält kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel“. (Az. 1 BvR 828/20)

http://archive.is/lPfyZ


Brasiliens Militärpolizei hat sich im größtem Bundesstaat São Paulo offen gegen ihren Gouverneur João Doria gestellt. Dieser hatte eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht, wonach Bürger, die die Maßnahmen missachteten, verhaftet werden können.
Die Militärpolizei „Defenda PM“ hat daraufhin angekündigt, dass man diese Anordnungen nicht vollstrecken werde: „Weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen sind nicht verfassungskonform. Ohne eine gesetzestreue Grundlage, die der Bundesverfassung entspricht, werden von der Militärpolizei keine Verhaftungen vorgenommen.“

Major Dimas Mecca drohte dem Gouverneur, er solle die Polizei nicht gegen die Bevölkerung ausspielen. „Wir sind die Polizei vom Staat und arbeiten für die Bürger, nicht für den Gouverneur.“
Heute leitete der Major gemeinsam mit vier Abgeordneten eine Strafverfahren gegen Gouverneur Doria ein. „Ich danke den Abgeordneten, dass sie vor der auferlegten Diktatur nicht geschwiegen haben.“

http://archive.is/Ltg33


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Dr. Scott Jensen ist Arzt und Senator in Minnesota. In einem Interview mit dem US-Nachrichtensender KX-4 erzählt er, dass er Ende März vom Nationalen Gesundheitsamt Anweisungen bekam, wie er zukünftig Todeszertifikate auszufüllen habe. „Im Grunde stand da drin, dass man keinen Labortest auf COVID-19 brauche, um im Todeszertifikat COVID-19 als Todesursache anzugeben.“

Als der Moderator nachfragte, welches Interesse das Gesundheitsamt daran habe, die Corona-Todeszahlen auf diese Weise künstlich in die Höhe zu treiben, meint der republikanische Senator: „Angst ist ein gutes Mittel, um Leute zu kontrollieren.“


Rechtsanwältin Beate Bahner, die gegen die Corona-Maßnahmen klagte, in Psychiatrie zwangseingewiesen!

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Verordnungen klagte, wurde am Abend des Ostersonntag von Polizeibeamten bei sich zuhause abgeholt und in eine Psychiatrie zwangseingewiesen.
Nach eigener Aussage habe sie selbst die Polizei gerufen, da sie bemerkte, wie mehrere Personen versuchten, auf ihr Grundstück zu gelangen. Als die Polizei eintraf, legte man ihr Handschellen an und brachte sie in eine psychiatrische Anstalt.

Dort angekommen wurde sie auf eine Isolierstation gebracht und für 24 Stunden gegen ihren Willen festgehalten. Bis zur Stunde habe Bahner keine richterliche Verfügung zur Zwangseinweisung gesehen.
„Wenn die Leute jetzt immer noch nicht checken, was für eine Tyrannei hier in Windeseile errichtet wurde, mit Lügen und Betrug und der größten Fake-Geschichte...“

http://archive.is/PN0CB


Dr. Andres Tegnell ist Staatsepidemiologe der schwedischen Volksgesundheitsbehörde & auf Infektionskrankheiten spezialisiert. Er sprach sich hinsichtlich COVID-19 vehement gegen jeden Lockdown & jede Ausgangsbeschränkung aus. Bis heute folgt ihm die schwedische Regierung - und das mit Erfolg. „Es ist keine Lösung, alles zu schließen. Maßnahmen müssen längerfristig und mit Akzeptanz der Bevölkerung durchführbar sein, sonst bringen sie nichts, außer das Problem zu verschieben.“

Bis auf ein Versammlungsverbot von über 50 Personen und dem Rat an ältere Leute, die nächsten Wochen nicht unter Menschenmassen zu gehen, läuft das Leben in Schweden ganz normal weiter. Die Zahlen geben der Strategie des Staatsepidemiologen Recht: Zwischen dem 10.03. - 10.04. starben laut Johns-Hopkins-Universität lediglich 870 Schweden der 10 Millionen Einwohner an Sars-Cov-2. „Unsere offene, nicht einschränkende Strategie zeigt, dass wir genauso weit gekommen sind wie Länder mit Lockdown und Ausgangssperren.“

http://archive.is/q7kE6


Das Bundesverfassungsgericht hat gestern Abend den Eilantrag von Rechtsanwältin Beate Bahner gegen die in ihren Augen verfassungswidrigen Corona-Verordnungen abgelehnt. Bahner sieht darin nicht weniger als das Ende des Rechtsstaats:
„Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-Demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt erlebt hat. Damit ist der Rechtsstaat heute gestorben.“

Bahner, die über 25 Jahre als Rechtsanwältin tätig war und bereits dreimal vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hatte, zog für sich die einzig mögliche Konsequenz: „Mit der Entscheidung des BVerfG habe ich soeben meine Anwaltszulassung zurückgegeben. In dieser Diktatur kann ich auch leider nichts mehr für Sie tun.“

http://archive.is/e6tSO


Rechtsanwältin Beate Bahner stellte gestern einen Eilantrag gegen die Corona-Verordnungen bei dem Bundesverfassungsgericht. Diese seien „eklatant verfassungswidrig“. Sie rief zu einer bundesweiten Demonstration am Ostersamstag auf.

Mit dieser Meinung steht die Fachanwältin für Medizin, die bereits dreimal vor dem Bundesverfassungsgericht gewann, nicht allein.
Ex-Präsident des BVerfG Hans-Jürgen Papier sieht in den Corona-Maßnahmen einen Angriff auf den Rechtsstaat: „Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet. Das muss jetzt erst recht gelten.“
Infektiologe Prof. Dr. Ansgar Lohse erklärt, dass der Shutdown nicht nur aus wirtschaftlicher & sozialer, sondern auch aus medizinischer Sicht katastrophal sei: „Das Virus kann nur bekämpft werden, wenn man zulässt, dass sich Menschen anstecken und so immunisieren.“

Daher ruft Bahner diesen Samstag, den 11.04., um 15:00 Uhr bundesweit zu Demonstrationen gegen die Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Verordnungen auf.

https://bit.ly/2xhp9Rm


Prof. Dr. René Gottschalk ist Virologe an der Frankfurter Universitätsklinik & Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts. Er hält die Bedrohungslage durch das Coronavirus für übertrieben: „Die Influenza ist mindestens genauso gefährlich wie COVID-19.“ In der Saison 2017/2018 gab es 25.000 Grippe Tote. Dort habe man aber nicht einmal über irgendwelche Maßnahmen nachgedacht.

Dass nun solche drastische Maßnahmen umgesetzt würden, liege besonders an den verzerrten Daten: „Man muss davon ausgehen, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer von Erkrankungen in der Bevölkerung gibt.“ Dadurch kommt es zu einer Sterberate, die in Wirklichkeit wesentlich geringer ausfällt.

http://archive.is/ZTPJ1


Beate Bahner ist seit 25 Jahren Rechtsanwältin in Heidelberg, Fachanwältin für Medizinrecht und hat bereits drei Verfassungsklagen vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen.
Nun kündigte sie eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnungen von allen 16 Bundesländern und den Bund selbst an: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein.“
Bahner hält den Shutdown für „eklatant verfassungswidrig“. Es sei der „größte Rechtsskandal, die die Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt hat.“
Die Fachanwältin für Medizinrecht sei bereit, bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Doch nun hat sich die Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Staatsschutz eingeschaltet und mit einer Strafanzeige gegen die Heidelberger Anwältin gedroht. Mit dem Aufruf zu einer bundesweiten Demonstration gegen die Corona-Verordnungen an diesem Samstag (11.04.) stünde der Verdacht im Raum, Sie habe zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen.
Nach Rücksprache mit einem Anwalt handelt es sich bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung lediglich um Ordnungswidrigkeiten, so dass kein Aufruf zu rechtswidrigen Taten gegeben sei.
Viel mehr versuche der Staat, die Anwältin einzuschüchtern und dazu zu bringen, ihre Klage fallen zu lassen.

http://archive.is/w2kCP


Rechtsanwältin will gegen Corona-Verordnung klagen und bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, doch nun hat ihr der Staatsschutz gedroht!

https://t.me/coronafakten/48


Hochrechnung: In China starben in 4 Monaten so viele Menschen an COVID19 wie es alle 2 Stunden Todesfälle in China gibt.

In Deutschland (82 Millionen Einwohner) sterben jeden Tag 2.200 Menschen über 65 Jahre (Quelle: Statista, 2017). Rechnet man das auf China (1,386 Milliarden Einwohner) hoch, sterben dort täglich 37.185 Menschen. Das ist schon die obere Grenze, da Chinesen eine geringe Lebenserwartung haben.
Pro Stunde sind das dann 1.549 Menschen, die in China ganz normal sterben.

Nun gab es zwischen dem 01.01.2020 und 01.04.2020 in China insgesamt 3.331 Menschen (Quelle: John-Hopkins-Universität), die an dem Coronavirus Sars-Cov-2 gestorben sind.
ERGEBNIS: In vier Monaten, in dem das Coronavirus in China wütete, starben so viele Menschen an COVID19 wie es alle 2 Stunden ganz normale Todesfälle in China gibt.


Prof. Dr. Klaus Püschel ist Rechtsmediziner & Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin. Der forensische Experte, der mehrere Corona-Tote obduziert hat, stellt fest: „Alle Verstorbenen litten zuvor an schweren inneren Erkrankungen wie Krebs oder schweren Lungenerkrankung. Es ist nie ein gesunder Mensch an Sars-Cov-2 gestorben .“

Der Rechtsmediziner ist überzeugt: „Die Corona-Sterblichkeit wird sich nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen.“ Die Erfassung der Corona-Toten hält er dagegen für unseriös: „Ohne eine pathologische Untersuchung ist nicht festzustellen, ob es sich um ein Todesfall durch eine Coronainfektion handelt. In vielen Fällen hatte das Virus überhaupt nichts mit dem tödlichen Ausgang zu tun.“

„Für die Allgemeinbevölkerung besteht keine Gefahr“, betont der Pathologe, die Ausgangsbeschränkung hält er jedoch für gefährlich: „Ältere Menschen müssen körperlich aktiv bleiben, sonst steigt die Gefahr von Thrombosen und Embolien signifikant.“

https://bit.ly/3dZrvEY


Venetien ist die vom Coronavirus am drittstärksten betroffene Region Italiens. Die fünf größten Krankenhäuser der Region gaben gestern die Anzahl an Todesfällen für den Zeitraum 1. - 29. März im Vergleich zu den Vorjahren 2017-2019 bekannt.
Das Ergebnis: Im Jahr 2020 gab es keinen besonderen Anstieg an Todesfällen. Im Gegenteil: Im Vergleich zu den Vorjahren liegen die Zahlen im jährlichen Durchschnitt und sind komplett unauffällig.

https://corrieredelveneto.corriere.it/treviso/cronaca/20_aprile_01/coronavirus-treviso-confronto-morti-ospedale-come-l-anno-scorso-70208dc8-7409-11ea-8c5c-17d34b758c9b.shtml


Acht Jahre lang war Hans-Jürgen Papier Präsident des Bundesverfassungsgericht, nun warnt der Verfassungsrechtler vor dem Ende des Rechtsstaats, sollten die Corona-Maßnahmen verlängert werden. „Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet. Das muss in der jetzigen Notlage erst recht gelten.“
Papier setzt eine klare Grenze: „Politik und Verwaltung stehen in der Pflicht, immer wieder zu überprüfen, ob man die restriktiven Einschränkungen stellenweise lockern oder aufheben könne. Geschieht das nicht und sollte die Bundesregierung auf eine weitere Einschränkung der Grundrechte bestehen, hat der liberale Rechtsstaat abgedankt.“

Zudem kritisiert der Verfassungsrechtler die aktuellen Pläne der Bundesregierung über eine Erfassung von Infizierten durch die Corona-App scharf: „Sollte die Bundesregierung anfangen, auf unbestimmte Zeit eine Erfassung der Bevölkerung vorzunehmen und Bewegungsprofile zu erstellen, dann befinden wir uns in einem totalem Überwachungsstaat.“


Prof. Dr. Ansgar Lohse ist Klinikleiter des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Der Infektiologe ruft zu einem sofortigen Ende der Ausgangsbeschränkungen auf. Diese seien medizinisch sinnlos und katastrophal.
„Viele Menschen werden leiden und sterben, weil andere Krankenhausbetten reduziert werden, weil Menschen vereinsamt und andere zusammengepfercht leben müssen, weil Karrieren und Existenzen gefährdet werden.“ Je länger die Maßnahmen, umso höher die Sterblichkeit.

Lohse ist sich sicher, dass es keine Impfung vor 2021 geben wird. Daher gebe es nur eine Möglichkeit mit dem Virus umzugehen: „Ohne eine Impfung kann die unkontrollierte Ausbreitung des Virus nur gestoppt werden, wenn eine ausreichende Zahl von Menschen eine Immunität entwickelt. Die Epidemie wird sonst jedes Mal neu aufflammen, wenn wir die Maßnahmen lockern. Wir müssen zulassen, dass sich diejenigen, für die das Virus am ungefährlichsten ist, zuerst durch eine Ansteckung immunisieren.“


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Der Direktor des Instituts für Virologie in Bonn Prof. Dr. Hendrik Streeck hält die aktuellen Corona-Maßnahmen wie Ausgangbeschränkungen im Vergleich zu anderen Epidemien für sehr drastisch. „Ich hätte mir gewünscht, dass, wenn so eine Maßnahme ergriffen wird, man da nicht sofort heftig reagiert, sondern sich anschaut, wo diese Maßnahmen Sinn machen und wo nicht.“
Er und seine Gruppe, die die Auswirkungen von COVID-19 auf den Menschen in einer Studie untersucht, haben zum Beispiel noch nie von Infektionen in Friseursalons gehört, doch nun wurden Friseursalons geschlossen.

Außerdem warnt er davor, den Infektionszahlen eine zu hohe Bedeutung beizumessen: „Unsere Grenze ist die Kapazitätsgrenze der Krankenhäuser, nicht die Anzahl der Infizierten.“
Gleichzeitig hält er die Handhabe der schwedischen Regierung mit dem Coronavirus, wo es keine Beschränkungen oder Lockdown gibt, für gar nicht so verkehrt. „Die Schweden appellieren, Abstand zu halten und große Gruppen zu meiden, aber der normale Alltag geht weiter.“

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