‼️Heute beginnt in Südtirol die flächendeckende Behandlung der Neugeborenen mit dem gefährlichen monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus
Ich empfehle allen Eltern, folgende Fragen an die Verantwortlichen der Geburtenstation/Säuglingszimmer zu stellen:
🔹Ich habe/wir haben gehört, dass die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità – ISS) von der Behandlung gesunder Kinder mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus abrät.
Stimmt das? Warum rät der ISS davon ab?
Sollten darauf verneinende und verharmlosende Antworten der Verantwortlichen der Geburtenstation kommen, dann wie folgt weiterfahren:
🔹Ich habe/wir haben aber gehört, dass laut internationalen Studien, auf die der ISS Bezug nimmt, eine erhöhte Thrombose- und damit eine erhöhte Sterbegefahr für mit Beyfortus-Nirsevimab behandelten Kindern einhergeht? Wieso wird mir/uns das verschwiegen?
🔹Und wieso sollte/n ich/wir mein/unser Kind damit behandeln lassen, wenn die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde, der Istituto Superiore della Sanità davon abrät?
🔹Außerdem wurde/n ich/wir darüber informiert, dass es eine ärztliche Verschreibung für die Anwendung dieser Substanz braucht. Wer stellt diese ärztliche Verschreibung aus?
Sollte das Sanitätspersonal auf dem Narrativ von Wirksamkeit und Sicherheit dieses Medikaments beharren und die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung verneinen, das Gespräch so abschließen:
👇👇👇
„Ich/wir Frau ……geboren am …… Steuernummer ….. (Mutter), Herr ….. geboren am ... (Vater) Steuernummer ….. erklärt/erklären ausdrücklich, dass mein/unser Kind (Name, geboren am … in ….. ) NICHT der Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus unterzogen werden darf und wir nicht korrekt informiert wurden. Wir geben ausdrücklich NICHT UNSER EINVERSTÄNDNIS!
Es ist empfehlenswert, diese kurze Erklärung auch schriftlich dem Südtiroler Sanitätsbetrieb z.H. des Generaldirektors Christian Kofler auf folgende pec-Adresse dg@pec.sabes.it und Email-Adresse: gd@sabes.it
zu senden und die Erklärung ebenfalls schriftlich in der Geburtenstation nachweislich (Bestätigung des Erhalts durch die Verantwortlichen) zu deponieren.
Es darf zwar ohne schriftliche Einwilligung und ohne ärztliche Verschreibung dieses Medikament nicht zur Anwendung kommen, aber wir haben noch keine Informationen über das Prozedere in den Südtiroler Geburtenstationen.
Sollten die Verantwortlichen der Geburtenstation die Eltern korrekt über die gegenteilige Empfehlung der italienischen Obersten Gesundheitsbehörde, und das nicht positive Nutzen/Risiko-Verhältnis für gesunde Babies informieren, dann erklären Sie einfach folgendes:
„Ich/wir Frau ……geboren am …… (Mutter), Steuernummer …. , Herr ….. geboren am ……. (Vater) Steuernummer …. . erklärt/erklären ausdrücklich, dass mein/unser Kind (Name, geboren am … in …. ) NICHT der Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus unterzogen werden darf. Wir geben ausdrücklich NICHT UNSER EINVERSTÄNDNIS!
Es ist in jedenfalls empfehlenswert, auch diese kurze Erklärung schriftlich dem Südtiroler Sanitätsbetrieb an die oben angeführten Adressen zu schicken und in der Geburtenstation den Verantwortlichen nachweislich (mit Gegenzeichnung einer Kopie) zu übergeben.
Ich empfehle allen Eltern, folgende Fragen an die Verantwortlichen der Geburtenstation/Säuglingszimmer zu stellen:
🔹Ich habe/wir haben gehört, dass die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità – ISS) von der Behandlung gesunder Kinder mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus abrät.
Stimmt das? Warum rät der ISS davon ab?
Sollten darauf verneinende und verharmlosende Antworten der Verantwortlichen der Geburtenstation kommen, dann wie folgt weiterfahren:
🔹Ich habe/wir haben aber gehört, dass laut internationalen Studien, auf die der ISS Bezug nimmt, eine erhöhte Thrombose- und damit eine erhöhte Sterbegefahr für mit Beyfortus-Nirsevimab behandelten Kindern einhergeht? Wieso wird mir/uns das verschwiegen?
🔹Und wieso sollte/n ich/wir mein/unser Kind damit behandeln lassen, wenn die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde, der Istituto Superiore della Sanità davon abrät?
🔹Außerdem wurde/n ich/wir darüber informiert, dass es eine ärztliche Verschreibung für die Anwendung dieser Substanz braucht. Wer stellt diese ärztliche Verschreibung aus?
Sollte das Sanitätspersonal auf dem Narrativ von Wirksamkeit und Sicherheit dieses Medikaments beharren und die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung verneinen, das Gespräch so abschließen:
👇👇👇
„Ich/wir Frau ……geboren am …… Steuernummer ….. (Mutter), Herr ….. geboren am ... (Vater) Steuernummer ….. erklärt/erklären ausdrücklich, dass mein/unser Kind (Name, geboren am … in ….. ) NICHT der Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus unterzogen werden darf und wir nicht korrekt informiert wurden. Wir geben ausdrücklich NICHT UNSER EINVERSTÄNDNIS!
Es ist empfehlenswert, diese kurze Erklärung auch schriftlich dem Südtiroler Sanitätsbetrieb z.H. des Generaldirektors Christian Kofler auf folgende pec-Adresse dg@pec.sabes.it und Email-Adresse: gd@sabes.it
zu senden und die Erklärung ebenfalls schriftlich in der Geburtenstation nachweislich (Bestätigung des Erhalts durch die Verantwortlichen) zu deponieren.
Es darf zwar ohne schriftliche Einwilligung und ohne ärztliche Verschreibung dieses Medikament nicht zur Anwendung kommen, aber wir haben noch keine Informationen über das Prozedere in den Südtiroler Geburtenstationen.
Sollten die Verantwortlichen der Geburtenstation die Eltern korrekt über die gegenteilige Empfehlung der italienischen Obersten Gesundheitsbehörde, und das nicht positive Nutzen/Risiko-Verhältnis für gesunde Babies informieren, dann erklären Sie einfach folgendes:
„Ich/wir Frau ……geboren am …… (Mutter), Steuernummer …. , Herr ….. geboren am ……. (Vater) Steuernummer …. . erklärt/erklären ausdrücklich, dass mein/unser Kind (Name, geboren am … in …. ) NICHT der Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus unterzogen werden darf. Wir geben ausdrücklich NICHT UNSER EINVERSTÄNDNIS!
Es ist in jedenfalls empfehlenswert, auch diese kurze Erklärung schriftlich dem Südtiroler Sanitätsbetrieb an die oben angeführten Adressen zu schicken und in der Geburtenstation den Verantwortlichen nachweislich (mit Gegenzeichnung einer Kopie) zu übergeben.