Großartiger Erfolg:
Rechtsanwalt Friedemann Däblitz erreicht Freispruch erster Klasse für Wolfgang Greulich vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen.
Wolfgang Greulich war angeklagt, weil er Teilnehmer einer Versammlung zum Abnehmen der Masken aufgefordert hatte.
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat ihn heute, am 5. August 2021 freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten der Verteidigung.
Begründung für den Freispruch:
Ein Masken-Trage-Gebot auf Versammlungen unter freiem Himmel ist rechtswidrig.
Das Gericht stützte sich auf das mündliche Gutachten des Aerosolwissenschaftlers Dr. Gerhard Scheuch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_ScheuchScheuch führte aus, dass es extrem unwahrscheinlich sei, sich ohne Maske im Freien mit Corona zu infizieren.
https://www.youtube.com/watch?v=5Y4KiGW2Aso